Erfolgreiche Klage gegen die Pensionsversicherungsanstalt: AK Ried erkämpft höheres Pflegegeld für einen Jugendlichen
Eine Familie aus dem Bezirk Ried bezog für die Betreuung ihres minderjährigen Sohnes Pflegegeld der Stufe 6. Auf Basis eines Gutachtens der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) wurde der Familie das Pflegegeld im August 2020 um rund 600 Euro pro Monat gekürzt. Die AK klagte gegen den Bescheid und bekam Recht – die Familie erhielt neuerlich das höchstmögliche Pflegegeld zugesprochen. „Das ist leider kein Einzelfall. Denn immer wieder führen fehlerhafte Gutachten zu ablehnenden Bescheiden“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Pflegestufe plötzlich herabgesetzt
Aus allen Wolken fiel eine Familie aus dem Bezirk Ried, als sie Post von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) bekam. Ein Bescheid, in dem stand, dass die Familie für die Betreuung ihres autistischen Sohnes nur noch das Pflegegeld der Stufe 4 zugesprochen bekomme. Zuvor hatten sie die Stufe 6 erhalten – und somit um rund 600 Euro pro Monat mehr. Die Herabsetzung resultiere aus einer Verminderung des Pflegebedarfs, so der Wortlaut des Schreibens.
Klage beim Sozialgericht erfolgreich
Die AK reichte im Namen der verzweifelten Familie Klage beim Arbeits- und Sozialgericht ein. Dieses gab ein neues Gutachten in Auftrag. Und siehe da: Das neue Gutachten ergab einen Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden pro Woche – also fast rund um die Uhr. Das Arbeits- und Sozialgericht schenkte diesem Gutachten Glauben und sprach der Familie das höchste Pflegegeld der Stufe 6 wieder zu. Der Einsatz der AK hatte sich also gelohnt. „Dennoch ist es ärgerlich und unverständlich, dass die PVA der Familie auf Basis eines mangelhaften Gutachtens das Pflegegeld gekürzt hatte“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Oft falsche Gutachten
Für die Rechtsexperten/-innen der AK Ried ist dieser Fall abgeschlossen. An der Sache wird die Arbeiterkammer aber dranbleiben. Denn falsche Gutachten sind keine Seltenheit. „Leider müssen viele unserer Mitglieder um ihre Ansprüche, wie etwa das Pflegegeld oder die Invaliditätspension kämpfen, obwohl sie schwer krank sind, Pflege benötigen oder nicht mehr arbeiten können“, sagt Dr. Johann Kalliauer und fügt hinzu: „Jeder Mensch hat einen wertschätzenden Umgang verdient.“ Der AK-Präsident fordert daher, dass Begutachtungen in PVA-Verfahren erträglich und respektvoll gestaltet werden.
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