17.07.2025

Ab­fertigung falsch be­rechnet: AK Ried er­kämpft mehr als 12.000 Euro für einen Lkw-Fahrer

Nachdem er in Pension gegangen war, ließ ein Lkw-Fahrer aus dem Bezirk Ried seine Endabrechnung von der AK Ried kontrollieren. Dabei stellte sich heraus, dass die Abfertigung falsch berechnet worden war. Die AK wies das Unternehmen auf den Irrtum hin und verschaffte dem Pensionisten damit eine Nachzahlung in Höhe von mehr als 12.000 Euro.

Regel­mäßig Über­stunden ge­macht

Der Arbeitnehmer war 35 Jahre lang bei einer Firma im Bezirk Grieskirchen beschäftigt. In dieser Zeit hatte er regelmäßig Überstunden gemacht. Sein Arbeitsverhältnis endete einvernehmlich, als er in Pension ging.

Ab­fertigung zu niedrig

In der AK-Bezirksstelle Ried ließ der Mann seine Endabrechnung kontrollieren. Dabei stellte sich heraus, dass für die Berechnung der Abfertigung die geleisteten Überstunden nicht berücksichtigt worden waren. Diese war daher zu niedrig gewesen.

Die AK machte das Unternehmen auf den Berechnungsfehler aufmerksam. Dieses zeigte sich sofort einsichtig, berechnete die Abfertigung – unter Berücksichtigung der Überstunden – neu und zahlte dem früheren Mitarbeiter die Differenzsumme nach: mehr als 12.000 Euro.

Nicht auf An­sprüche und Rechte ver­zichten

„Der Erfolg der Arbeiterkammer für den Lkw-Fahrer ist der Beweis, dass es sich lohnt, eine Rechtsberatung in der AK in Anspruch zu nehmen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. „Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen, können Sie sich jederzeit an die Arbeiterkammer wenden“, ergänzt Präsident Stangl. Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung direkt im Bezirk, besser einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten.

Der Erfolg der Arbeiter­kammer für den Lkw-Fahrer ist der Beweis, dass es sich lohnt, eine Rechts­beratung in der AK in Anspruch zu nehmen.

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