AK Wels half im vergangenen Jahr mehr als 11.700 mal
Aktuell sind in den Bezirken Wels-Stadt und Wels-Land 63.474 AK-Mitglieder mit Hauptwohnsitz gemeldet. Viele von ihnen nutzen die Leistungen der Arbeiterkammer. Ob rasche Hilfe bei arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten oder bei Fragen rund um Weiterbildung: Das Beratungsangebot in der AK Wels findet großen Anklang bei den Mitgliedern. Das zeigt auch die Statistik. Im Jahr 2025 wandten sich Rat- und Hilfesuchende 11.765 Mal an die AK Wels: in 7.090 Fällen telefonisch, in 3.754 Fällen persönlich (inklusive 64 Bildungsberatungen) und in 921 Fällen per E-Mail.
Mehr als 20 Millionen Euro für AK-Mitglieder
Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss dann bei den Arbeitgebern intervenieren. Außergerichtlich hat die AK Wels 807.467 Euro an vorenthaltenem Entgelt im Jahr 2025 hereingebracht. Manche Arbeitgeber lassen es aber auf einen Streit vor Gericht ankommen. Dort erkämpfte die AK Wels im vergangenen Jahr für ihre Mitglieder 239.500 Euro. Insgesamt sind das 1.046.967 Euro.
Von den insgesamt 499 Arbeitsrechtsfällen stammen 411 Fälle und somit 82 Prozent aus Betrieben ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer:innen und die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts ist. Hauptsächliche Gründe waren vorenthaltenes Entgelt (201), Differenzen bei der Endabrechnung von beendeten Arbeitsverhältnissen (89) sowie unbegründete Entlassungen (48).
In 357 Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Wels im vergangenen Jahr 12.662.840 Euro. Dabei ging es überwiegend um die Themen Pension und Pflegegeld. Zusätzlich wurden 2025 für 555 Arbeitnehmer:innen aus 50 insolventen Betrieben in den Bezirken Wels-Stadt und Wels-Land 6.484.543 Euro durchgesetzt.
In Summe hat die AK Wels im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 20.194.350 Euro erreicht. Das zeigt, wie wichtig eine regionale Anlaufstelle ist. Damit alle Mitglieder möglichst einfach zu ihrem Recht kommen, setzt die AK ganz bewusst bei ihren Serviceleistungen auf Wohnortnähe. Sie bietet ihnen die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen.
AK kämpft um jeden Euro
In ihrem Engagement für ihre Mitglieder macht die AK keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beträge handelt. So erreichte die AK Wels etwa einen Betrag von 13 Euro für das Guthaben auf einer Chipkarte, das der Arbeitgeber nach Beendigung des Dienstverhältnisses seiner ehemaligen Beschäftigten nicht auszahlen wollte. Den höchsten Betrag, nämlich 41.665 Euro, erhielt ein Arbeitnehmer erst nach Intervention der AK, nachdem das Unternehmen die Abfertigung alt nicht auszahlen wollte.
Ein Fall aus dem Arbeitsrecht:
Urlaubszuschuss unberechtigt abgezogen
Ein AK-Mitglied aus dem Bezirk Wels war sechs Jahre lang als pädagogische Leiterin in einer privaten Kinderbetreuungseinrichtung beschäftigt, als der Dienstgeber sie kündigte. Beim Erhalt der Endabrechnung stellte die Frau fest, dass ihr unberechtigterweise ein Urlaubszuschuss in der Höhe von 841,64 Euro abgezogen worden war. Sie wandte sich um Hilfe an die AK Wels. Diese intervenierte beim Arbeitgeber, weil im anzuwendenden Kollektivvertrag bei einer Arbeitgeberkündigung das Rückverrechnen eines bereits ausbezahlten Urlaubsgeldes nicht gestattet ist. Der Arbeitgeber sah daraufhin den Fehler ein und zahlte den Betrag an die Frau aus.
Ein Fall aus dem Sozialrecht:
Pflegegeld von Pflegestufe 0 auf 3 erhöht
Ein AK-Mitglied beantragte bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Pflegegeld. Diese lehnte den Antrag jedoch mit der Begründung ab, der Mann sei bei zwei Besuchen des Sachverständigen zuhause nicht angetroffen worden. Der Mann wandte sich an die AK Wels und wies darauf hin, dass er beim ersten Besuchstermin stationär im Krankenhaus behandelt wurde und beim zweiten Termin anzutreffen gewesen wäre. Daraufhin klagte die AK. Auch das Gericht kam zum Schluss, dass eine Begutachtung der PVA durchaus möglich gewesen wäre. Ein vom Gericht angeordnetes Gutachten ergab, dass dem Mann aufgrund seiner schweren Erkrankung die Pflegestufe 3 zusteht.
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