Schwer krankes Baby in zu niedriger Pflegestufe: AK Grieskirchen erstritt monatlich 300 Euro mehr Pflegegeld für Alleinerzieherin
Wie dringend die AK-Mitglieder die Beratung und Hilfe der Bezirksstelle Grieskirchen benötigen, zeigen die Zahlen des ersten Halbjahres 2021: Die AK-Experten/-innen vor Ort beantworteten mehr als 2.000 Anfragen und erkämpften 991.680 Euro in den ersten 6 Monaten dieses Jahres. Die AK berät und vertritt ihre Mitglieder nicht nur bei Fragen und Problemen rund ums Thema Arbeitswelt, sondern auch im Sozialrecht - etwa beim Thema Pension oder Pflegegeld. In einem Fall klagte die AK Grieskirchen für eine alleinerziehende Mutter von 2 Kindern Pflegegeld der Stufe 3 ein, nachdem die Pensionsversicherungsanstalt ursprünglich nur Stufe 1 für ihr an Krebs erkranktes Kind zuerkannte.
Über 2.000 Beratungen im ersten Halbjahr
Die Rechtsberater/-innen der AK-Bezirksstelle in Grieskirchen haben alle Hände voll zu tun. Im ersten Halbjahr 2021 führten sie insgesamt 2.082 Beratungen durch. Neben 1.484 Telefon- und 130 E-Mail-Beratungen kamen 468 AK-Mitglieder mit ihren arbeits- und sozialrechtlichen Problemen zum persönlichen Beratungsgespräch. So auch eine alleinerziehende Mutter aus dem Bezirk Grieskirchen.
PVA gewährte Pflegegeld der Stufe 1
Das jüngere ihrer beiden Kinder, noch im Säuglingsalter, musste wegen eines Tumors behandelt werden. Operationen, Chemotherapie, Stammzellentherapie und die Nahrungsaufnahme über eine Sonde setzten dem winzigen Körper erheblich zu und forderten auch der Mutter Enormes ab. Sie musste das Kind mit deutlichem Mehraufwand betreuen, als dies bei einem gesunden Baby erforderlich ist. Die Frau stellte einen Antrag auf Pflegegeld bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Diese bescheinigte einen Pflegeaufwand von nur 93 Stunden im Monat - und gewährte somit lediglich Pflegegeld der Stufe 1.
Höhere Pflegestufe hilft der Familie
Für die Mutter war die geringe Bemessung des Pflegeaufwands nicht nachvollziehbar. Also wandte sie sich an die AK Grieskirchen. „Sie schilderte detailliert die Situation und den Pflegeaufwand. Demzufolge war ein deutlich höherer Pflegeaufwand gegeben. Also klagten wir gegen den Bescheid der PVA“, berichtet Mag.a Tanja Feßl, Bezirksstellenleiterin der AK Grieskirchen. Ein neues, vom Gericht angeordnetes, medizinisches Gutachten bestätigte die Einschätzung der AK-Juristin, dass der Pflegeaufwand höher ist. Somit steht Pflegegeld der Stufe 3 zu - das sind monatlich aktuell 466,80 Euro, also um 304,3 Euro mehr als Stufe 1 (aktuell 162,50).
Die AK hilft
„Ich rate allen, sich bei Unklarheiten und Zweifeln rund um Pflegegeldeinstufungen an die AK zu wenden. Die Expertinnen und Experten der AK haben auch in diesem Bereich eine hohe Fachkenntnis und überprüfen die Bescheide der Pensionsversicherungsanstalt. Sollte sich der Verdacht erhärten, dass eine Einstufung zu niedrig ist, gehen wir für die Menschen vor Gericht und klagen - für die AK-Mitglieder natürlich kostenlos. Dieses Beispiel zeigt, dass diese Klagen oft erfolgreich abgeschlossen werden und es für die Betroffenen dabei auch um viel Geld geht“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
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