AK liefert aktuelle Zahlen und Daten: So steht es um die Kinderbildung und -betreuung in Linz und Linz-Land
Das Angebot an institutioneller Kinderbildung und -betreuung in Linz (Stadt) und im Bezirk Linz-Land variiert von Gemeinde zu Gemeinde. Während die einen Familien eine gute Infrastruktur vorfinden, können andere nicht einmal einer Vollzeit-Arbeit nachgehen. Aber wo gibt es dringenden Handlungsbedarf? Und wie sieht es mit den Öffnungszeiten aus? Der AK-Kinderbetreuungsatlas liefert die Antworten.
Bereits seit 25 Jahren stellt der Kinderbetreuungsatlas der AK OÖ die institutionelle Kinderbildung und -betreuung in Oberösterreich auf den Prüfstand. Die Beurteilung orientiert sich bei den Öffnungszeiten am OÖ Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz bzw. an den Definitionen der Kindertagesheimstatistik der Statistik Austria. Das Angebot wird in einzelnen Kategorien von 1A bis D abgebildet. An der jüngsten Erhebung haben sich 338 Gemeinden beteiligt. 100 Gemeinden haben die Amtshilfe verweigert und keine Daten an die AK Oberösterreich bzw. an das Institut für Empirische Sozialforschung (IFES) übermittelt. Keine dieser Gemeinden befindet sich in Linz und Linz-Land.
Barcelona Ziele noch in weiter Ferne
Neu ist heuer in der Online-Version, dass auch das Erfüllen/Nicht-Erfüllen der Barcelona-Ziele für jede oberösterreichische Gemeinde grafisch dargestellt wird. Die Barcelona-Ziele sehen vor, dass für ein Drittel der Unter-Dreijährigen und 96 Prozent der Drei- bis Sechsjährigen Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Ganz besonders beim Angebot für die Unter-Dreijährigen ist Oberösterreich säumig. Linz und Linz-Land verfehlen das Barcelona-Ziel bei den Unter-Dreijährigen mit einer Betreuungsquote (inkl. Tageseltern) von 26,3 Prozent um 7,1 Prozentpunkte deutlich. Auch bei den Drei- bis Sechsjährigen liegt die Betreuungsquote (inkl. Tageseltern) mit 95,6 Prozent geringfügig unter dem Barcelona-Ziel.
„Nur mit einem massiven Ausbau der Angebote und einem Rechtsanspruch auf kostenlose Kinderbildung und -betreuung ab dem zweiten Lebensjahr können wir sicherstellen, dass alle Familien eine echte Wahlfreiheit und die gleichen Chancen haben. Die Entscheidung, wie viele Stunden jemand arbeiten gehen kann, darf nicht vom Wohnort abhängig sein. Dazu braucht es mehr Geld für die Gemeinden. Denn jeder in die Kinderbildung und -betreuung investierte Euro, kommt mit einem Faktor von 1:7 in die Gesellschaft zurück“, so AK-Präsident Andreas Stangl.
Gesamtübersicht: 21 Gemeinden in Linz und Linz-Land in der höchsten Kategorie
Gemeinden, die in den drei Altersgruppen acht bzw. alle neun Kriterien erfüllen sind in der Gesamtübersicht sogenannte 1A-Gemeinden. Diese höchste Einstufung haben heuer 21 der 23 Linzer Gemeinden (Stadt und Land) erreicht. Das sind 91,3 Prozent. Damit liegt der Bezirk weit über dem oberösterreichischen Anteil in der Höhe von 40,9 Prozent. Weitere 8,7 Prozent der Linzer Gemeinden (Stadt und Land) sind in der Gesamtübersicht in der Kategorie A (sieben oder sechs Kriterien) zu finden. Keine Linzer Gemeinde (Stadt und Land) musste in der letzten Kategorie D (ein oder kein Kriterium) eingereiht werden.
Aufholbedarf bei Angebot für Unter-Dreijährige
Gerade für Unter-Dreijährige gibt es in Oberösterreich zu wenig Betreuungsplätze. Die meis-ten Gemeinden haben als Mindestalter für die Erstaufnahme den 12. Lebensmonat festgelegt, als spätestes Erstaufnahmealter wurde der 19. Lebensmonat angegeben. Die Gemeinden Asten, Enns, Hörsching, Leonding, Linz, Neuhofen an der Krems sowie Pasching sind bei den Unter-Dreijährigen in der Kategorie 1A zu finden und erfüllen damit alle drei abgefragten Kriterien und erfüllen zudem jene Kriterien für ein Betreuungsangebot, das Eltern das Ausüben einer Vollzeitarbeit ermöglicht. 1A-Gemeinden haben täglich (Montag bis Donnerstag) mindestens 9,5 Stunden und wöchentlich mindestens 45 Stunden geöffnet.
Zwölf Gemeinden sind A-Gemeinden und erfüllen die drei abgefragten Kriterien. Weitere vier Gemeinden entfallen in die Kategorie B (zwei von drei Kriterien). Keine Gemeinde ist bei den Unter-Dreijährigen in der Kategorie C und D zu finden.
Der § 8 im OÖ. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (KBBG) regelt den Beginn und das Ende des Arbeitsjahres und die Ferien. Darin heißt es, dass Bildungseinrichtungen mindestens 47 Wochen geöffnet sein müssen. Vier Gemeinden (17,4 Prozent) in Linz und Linz-Land haben die gesetzlichen Änderungen im Arbeitsjahr 2023/24 bei den Unter-Dreijährigen nicht umgesetzt und über das Arbeitsjahr verteilt längere Schließzeiten
Bessere Angebotssituation Kindergärten in Linz und Linz-Land
Besser aufgestellt ist man beim Angebot für Kindergartenkinder. 16 Gemeinden erfüllen hier die Kriterien für eine 1A-Gemeinde. Allhaming, Ansfelden, Enns, Hargelsberg, Hörsching, Kematen an der Krems, Kirchberg-Thening, Kronstorf, Leonding, Linz, Neuhofen an der Krems, Niederneukirchen, Pasching, Pucking, Traun und Wilhering können bei der Betreuung der Drei- bis Sechsjährigen als vollzeittaugliche Gemeinden bezeichnet werden. 21,7 Prozent der Gemeinden sind A-Gemeinden, 8,7 Prozent B-Gemeinden. Keine Gemeinde ist bei den Drei- bis Sechsjährigen in den Kategorien C oder D eingereiht.
Zwei der 23 Gemeinden in Linz und Linz-Land haben die gesetzlichen Vorgaben 2023/24 bei den Kindergartenkindern nicht umgesetzt und über das Arbeitsjahr verteilt längere Schließzeiten.
20 Gemeinden bei Angebot für Volksschüler:innen in Kategorie A
20 Gemeinden haben die beste Kategorie A erreicht. 13,0 Prozent der Gemeinden sind in der Kategorie B zu finden. Für Volksschulkinder ist das Betreuungsangebot so aufgestellt, dass keine Gemeinde in die Kategorie C und D eingestuft wurde.
Zum AK Kinderbetreuungsatlas
Die Erhebung zum Kinderbetreuungsatlas 2023/24 wurde zwischen Juli und November 2024 in den oberösterreichischen Gemeinden durchgeführt. In Zusammenarbeit mit dem Institut für Empirische Sozialforschung (IFES) hat die Arbeiterkammer die Daten erhoben und ausgewertet. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Kinderbetreuungsatlas keine Auskunft über die vorhandenen Betreuungsplätze und die tatsächliche Bedarfsdeckung vor Ort gibt.
Aufgrund gesetzlicher Verbesserungen, die Ende 2022 zwischen Gewerkschaften und Land OÖ ausverhandelt wurden, mussten die abgefragten Kriterien im Kinderbetreuungsatlas angepasst werden. Für jede der drei Altersgruppen (Unter-Dreijährige, Drei- bis Sechsjährige, Volksschulkinder) wurden somit die Dauer der täglichen Öffnungszeiten, das Angebot eines Mittagessens und die Schließzeiten über das gesamte Arbeitsjahr (mindestens 47 Wochen im Jahr geöffnet) abgefragt. Ein Vergleich zum Vorjahr ist deshalb heuer nicht möglich.
Die Ergebnisse des Kinderbetreuungsatlas stehen unter https://kba.arbeiterkammer.at/ auch in einer Online-Version zur Verfügung und kann unter frauen@akooe.at auch in einer gedruckten Version angefordert werden.
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