09.08.2024

Zu niedrig ein­gestuft: AK erstritt höheres Pflege­geld für ein neun­jähriges Kind

Eine Familie aus dem Bezirk Braunau hatte für die Betreuung ihres Sohnes Pflegegeld der Stufe 2 bezogen. Weil diese Einstufung seinem Gesundheitszustand nicht gerecht wurde, klagte die AK gegen den bisherigen Bescheid und bekam Recht. Damit muss die PVA der Familie das richtige und höhere Pflegegeld auszahlen. „Wenn Bescheide dem Gesundheitszustand und dem Pflegebedarf der Betroffenen nicht gerecht werden, können unsere Mitglieder auf die rechtliche Unterstützung der AK zählen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

Wegen der Pflege Job ge­kündigt

Der neunjährige Bub leidet an einer Stoffwechselerkrankung und Herzinsuffizienz bei Belastung. Er braucht regelmäßig Infusionen und Unterstützung auf der Toilette. Daher musste die Mutter wegen des hohen Betreuungsaufwandes für ihren Sohn ihren Job kündigen. Sie wandte sich an die AK Braunau und bat um rechtliche Beratung und Unterstützung.

AK klagte gegen Bescheid

Für die mit dem Fall befasste Rechtsexpertin war rasch klar, dass die von der PVA zuerkannte Pflegestufe 2 dem wahren Pflegebedarf nicht gerecht wurde. Für Pflegestufe 2 ist ein Pflegeaufwand von mehr als 95 Stunden pro Monat erforderlich. Bei dem Buben lag aber ein viel höherer Pflegebedarf vor. Daher klagte die AK gegen den bisherigen Bescheid.

Viel höherer Pflege­bedarf

Laut dem medizinischen Gutachten, das im Zuge des Gerichtsverfahrens erstellt wurde, beträgt der Pflegebedarf für den Buben rund 160 Stunden pro Monat. Damit steht der Familie rückwirkend die Pflegestufe 4 zu. Dieser Erkenntnis schloss sich auch das Arbeits- und Sozialgericht an und sprach der Familie das höhere Pflegegeld der Stufe 4 zu. Der Einsatz der AK hatte sich also gelohnt.

Wenn Bescheide dem Gesundheitszustand und dem Pflegebedarf der Betroffenen nicht gerecht werden, können unsere Mitglieder auf die rechtliche Unterstützung der AK zählen

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