AK-Kinderbetreuungsatlas 2026: So steht es um die Kinderbildung und -betreuung in der Stadt Wels und im Bezirk Wels-Land
Für berufstätige Eltern hängt vieles mit bedarfsgerechter Kinderbetreuung vor Ort zusammen. Sei es der Wiedereinstieg, das Arbeitszeitausmaß oder die Urlaubsplanung. Der AK-Kinderbetreuungsatlas 2026 schafft Transparenz zu den aktuellen Rahmenbedingungen wie Öffnungszeiten, Mittagsangebot und Schließzeiten in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen der oberösterreichischen Gemeinden. In der Stadt Wels und im Bezirk Wels-Land gibt es große Unterschiede beim Angebot der Kinderbildung und -betreuung.
Während viele Gemeinden gute und teilweise vollzeittaugliche Rahmenbedingungen bieten, ist das Betreuungsangebot für Unter-Dreijährige bei Öffnungszeiten, Mittagsverpflegung und Schließzeiten vielfach noch eingeschränkter. Gleichzeitig bleiben zu lange Schließzeiten über alle Altersgruppen hinweg ein zentrales Problem.
Weniger 1A-Gemeinden in den Bezirken Wels-Stadt und Wels-Land als im Vorjahr
Der Kinderbetreuungsatlas 2026 zeigt in den Bezirken eine Verschlechterung gegenüber demVorjahr: Nur 14 der 25 Gemeinden in Wels-Stadt und Wels-Land erreichen aktuell die höchste Kategorie 1A. In der Erhebung 2025 waren es noch 17 Gemeinden.
Ausschlaggebend sind Verschlechterungen bei den Kriterien Öffnungszeiten und Schließtage. Vier Gemeinden wurden aufgrund zu vieler Schließtage von 1A auf B zurückgestuft: Das sind Aichkirchen, Bachmanning, Neukirchen bei Lambach und Steinerkirchen an der Traun.
Trotz des Rückgangs liegt der Anteil der 1A-Gemeinden in Wels-Stadt und Wels-Land mit 56 Prozent weiterhin deutlich über dem oberösterreichweiten Durchschnitts-Wert von rund 36 Prozent. Weitere 24 Prozent der Gemeinden erreichen die Kategorie A (OÖ-Schnitt: 16 Prozent). Keine Gemeinde wurde in der Gesamtbewertung den Kategorien C oder D zugeordnet.
Mangelndes Angebot für Unter-Dreijährige erschwert Wiedereinstieg
Besonders schwierig ist die Betreuungssituation für Kinder unter drei Jahren. Für viele Eltern ist es nach wie vor nicht selbstverständlich, nach der einkommensabhängigen Karenz – dem am häufigsten gewählten Karenz-Modell mit 12 oder 14 Monaten – unmittelbar einen Betreuungsplatz zu finden. In einzelnen Gemeinden in Wels-Land beginnt die Aufnahme erst ab dem 18. Lebensmonat, als spätestes Erstaufnahmealter wurden 24 Monate angegeben.
Nur fünf Gemeinden erreichen bei den Unter-Dreijährigen die Kategorie 1A. Das sind Buchkirchen, Gunskirchen, Marchtrenk, Sattledt und die Stadt Wels. Sie erfüllen alle drei Kriterien für diese Altersgruppe. Voraussetzung dafür sind unter anderem Öffnungszeiten von Montag bis Donnerstag von mindestens 9,5 Stunden täglich und mindestens 45 Stunden pro Woche.
Schließzeiten betrifft besonders Kindergarten-Kinder
Wesentlich besser ist die Situation bei den Drei- bis Sechsjährigen. 13 Gemeinden erreichen in dieser Altersgruppe die Kategorie 1A und verfügen damit über ein vollzeittaugliches Betreuungsangebot. Dazu zählen Buchkirchen, Eberstalzell, Edt bei Lambach, Gunskirchen, Holzhausen, Lambach, Marchtrenk, Schleißheim, Stadl-Paura, Steinhaus, Thalheim bei Wels, Weißkirchen an der Traun und die Stadt Wels.
20 Prozent der Gemeinden werden in Kategorie A und weitere 12 Prozent in Kategorie B und C eingestuft. Keine Gemeinde fällt in dieser Altersgruppe in Kategorie D. Auch bei den Kindergärten gibt es eine Verschlechterung bei den Schließzeiten: Aichkirchen, Bachmanning und Neukirchen bei Lambach wurden deshalb von Kategorie A auf C zurückgestuft.
Neben dem Betreuungsumfang sind Schließzeiten ein wesentlicher Faktor für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf über alle Altersgruppen hinweg. Das OÖ. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz sieht vor, dass Bildungseinrichtungen mindestens 47 Wochen pro Jahr geöffnet sein müssen. Ist der Bedarf gegeben, dürfen die Einrichtungen nicht länger als fünf Wochen geschlossen sein.
In Wels-Stadt und Wels-Land überschreiten sechs Gemeinden die gesetzlich vorgesehene Grenze bei den Kindergärtenund acht Gemeinden bei den Krabbelstuben . Die zusätzlichen Schließzeiten können für berufstätige Eltern zu einer Herausforderung werden, wenn keine alternative Betreuung zur Verfügung steht.
Vereinbarkeit endet oft mit Volksschul-Eintritt
Bei der Betreuung von Volksschulkindern fällt die Bewertung deutlich unterschiedlich aus. Rund ein Drittel der Gemeinden erreicht Kategorie A, während rund die Hälfte in Kategorie B eingestuft werden. Je eine Gemeinde findet sich in den Kategorien C und D.
Damit zeigt sich bei der Betreuung von Schulkindern noch Entwicklungspotenzial. Denn für Familien ist ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot über die Kindergartenzeit hinaus wesentlich, um Beruf und Familie dauerhaft miteinander vereinbaren zu können.
„Eine gute Kinderbetreuung ist sondern eine zentrale Voraussetzung dafür, dass Eltern arbeiten und Familien ihren Alltag verlässlich organisieren können. Wenn Einrichtungen zu wenige Wochen geöffnet haben oder Kinder erst sehr spät aufgenommen werden, trifft das unmittelbar die betroffenen Familien.“ fasst AK-Präsident Andreas Stangl zusammen.
Die Arbeiterkammer fordert daher einen Rechtsanspruch auf einen qualitativ hochwertigen Betreuungsplatz vom zweiten Lebensjahr bis zum Ende der Volksschule. Dazu braucht es eine verpflichtende und professionelle Bedarfserhebung in den Gemeinden und Bezirken sowie eine sichere Finanzierung durch das Land Oberösterreich, damit vollzeittaugliches Betreuungsangebot flächendeckend wird.
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