Bäcker-Lehrling musste schon mit 15 Jahren regelmäßig Überstunden machen – AK Braunau erkämpfte Entschädigung
Zuerst musste ein Lehrling aus dem Bezirk Braunau Überstunden machen, obwohl das wegen ihres Alters gar nicht erlaubt war. Dann – als es erlaubt war, weil sie 18 wurde – bekam sie zu wenig dafür bezahlt. Letztlich löste der Arbeitgeber sogar das Lehrverhältnis auf und behauptete, die Auflösung sei einvernehmlich erfolgt. Die Arbeiterkammer erstritt für die junge Frau eine Entschädigung für die Unterbezahlung und die einseitige Auflösung des Lehrverhältnisses.
Einer von vielen Rechtsfällen, die in der AK-Bezirksstelle Braunau erfolgreich bearbeitet werden. „Unsere Bezirksstellen sind die wichtigsten Anlaufstellen für die Beschäftigten in Oberösterreich“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Unerlaubte Überstunden
Ein Mädchen aus dem Bezirk Braunau hatte bei einem Bäckerbetrieb in ihrer Heimatgemeinde eine Lehre begonnen. Von Beginn an musste sie dabei Überstunden machen, die sie auch bezahlt bekam. Allerdings sind Überstunden erst ab 18 Jahren gesetzlich erlaubt.
Als sie dann 18 wurde, bekam sie die Überstunden weiterhin auf Basis der Lehrlingsentschädigung bezahlt. Auch damit verstieß der Lehrherr gegen das Recht. Er hätte dem Mädchen für die Überstunden Facharbeiterlohn bezahlen müssen. Zu allem Überdruss meldete er den Lehrling einfach bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ab und behauptete, die Auflösung sei einvernehmlich erfolgt.
Betrieb ist einsichtig
Die AK Braunau nahm sich des Falles an, wies auf die illegale Praxis von angeordneten Überstunden bei einer 15-Jährigen hin und forderte die Differenz der zu geringen Bezahlung der Überstunden ein. Der Bäcker sah seine Fehler ein und zahlte anstandslos die ausständigen Beträge nach.
Nachzahlung erkämpft
Auch die Auflösung wurde von der Arbeiterkammer bekämpft. Weil beide Seiten die Sache rasch und außergerichtlich lösen wollten, einigten sie sich in dieser Frage auf die Auszahlung eines Monatsbruttolohnes. In Summe erhielt die junge Frau eine Nachzahlung von mehr als 3.000 Euro.
Beratung im Bezirk
Für AK-Präsident Andreas Stangl belegt dieser Fall, wie wichtig die Beratung und Vertretung der AK-Mitglieder in den 14 Bezirksstellen in Oberösterreich ist: „In unseren Bezirksstellen bekommen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das komplette Service der Arbeiterkammer in höchster Qualität geboten – und das direkt vor Ort, nahe bei den Mitgliedern, unmittelbar vor ihrer Haustüre.“
Seit 1. Juli 1992 sind die AK-Bezirksstellen in einer eigenen Abteilung vereint – in diesen 30 Jahren wurde das Service permanent ausgebaut. „Während andere Organisationen ihre Angebote vor Ort einschränken, setzen wir verstärkt auf Regionalisierung“, sagt der AK-Präsident. Die Mitglieder wissen das zu schätzen – das belegen die permanent hohen Beratungszahlen: Alleine im Bezirk Braunau wurden in den vergangenen 30 Jahren mehr als 222.000 Menschen beraten. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten wurden fast 43 Millionen Euro für die Mitglieder erkämpft.
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