Alle Hände voll zu tun in der Corona-Zeit: Beratungen der AK Freistadt stiegen auf mehr als das Doppelte
Die Covid-19-Pandemie löste weltweit eine Krise in bisher noch nicht gekanntem Ausmaß aus. Das fordert(e) die Arbeitnehmer/-innen so stark wie noch nie. Rekordarbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Ängste vor Jobverlust, Probleme bei der Organisation der Kinderbetreuung und finanzielle Sorgen der Beschäftigten schlugen sich auch in den Beratungszahlen der AK Freistadt nieder: Bis zum Shutdown Mitte März gab es 671 Anrufe bei den AK-Beratern/-innen im Bezirk, ab dann bis Ende Mai mehr als doppelt so viele, nämlich 1.517. Darüber hinaus wurden 97 Mails mit arbeitsrechtlichen Fragen individuell und persönlich beantwortet. In ganz Oberösterreich wurden am Spitzentag, dem 16. März, 5.011 verzweifelte Anrufer/-innen registriert.
Neue Herausforderungen
Der Shutdown und die damit verbundenen Folgen für die Menschen wirkte sich auch in der Beratung der Arbeiterkammer Freistadt aus. „Wir haben im Home-Office ein zuverlässiges Beratungsangebot per Telefon und E-Mail sichergestellt, das von unseren Mitgliedern intensiv genutzt wurde“, berichtet AK-Bezirksstellenleiter Klaus Riegler. „Schwierig war aber die Umstellung bei den Rechtsauskünften. Da war vieles neu – völlig neue Gesetze, permanente Änderungen, wochenlang eine Flut an Verordnungen, viel Verwirrung um Regelungen. Eine Rechtsauskunft, die um 16 Uhr erteilt wurde, konnte schon nächsten Tag in der Früh wieder überholt sein.“
Hauptthemen der Anfragen waren Kündigungen, Kurzarbeit, Kinderbetreuung, mangelnde Sicherheitsvorkehrungen (Abstände, Schutzmasken, Desinfektion), Home-Office und zuletzt arbeitsrechtliche Fragen rund um Auslandsurlaube. Bei diesem Thema waren und sind viele Beschäftigte verunsichert, weil sie von ihren Arbeitgebern oft unrichtige Auskünfte bekommen.
Fragen rund um den Urlaub
Mein Chef will wissen, wo ich meinen Urlaub verbringe. Muss ich ihm das sagen?
Klare Antwort: Nein! Urlaub ist und bleibt Privatsache. Das Urlaubsziel geht den Arbeitgeber nichts an.
Mein Arbeitgeber hat mir gesagt, dass ich einen negativen Corona-Test vorlegen muss, wenn ich ins Ausland fahre – und ich muss ihn selbst bezahlen.
Eine Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Corona-Tests gibt es nicht. Sollten Sie dem Verlangen des Arbeitgebers freiwillig nachkommen, dann muss der Arbeitgeber die Kosten des Tests ersetzen.
Unser Chef hat uns die Kündigung angedroht, wenn wir im Sommer ins Ausland fahren.
Ein Auslandsaufenthalt darf nicht zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. Wie gesagt: Wo man auf Urlaub hinfährt, ist und bleibt Privatsache.
Arbeitsrecht abseits von Corona
Zur täglichen Routine der Arbeiterkammer Freistadt gehören Überprüfungen von Lohn- und von Endabrechnungen, wenn das Dienstverhältnis beendet wurde. Dabei werden oft falsche Abfertigungsberechnungen, falsche Einstufungen im Kollektivvertrag oder fehlende KV-Erhöhungen festgestellt.
Fehler in der Endabrechnung: AK war erfolgreich
Auch eine Frau aus dem Bezirk ließ sich nach Kündigung durch ihren Arbeitgeber die Endabrechnung kontrollieren. Dabei kam heraus, dass zwei Mal die kollektivvertragliche Lohnerhöhung nicht berücksichtigt wurde. Der Frau wurden damit fast 2.500 Euro vorenthalten. Die Arbeiterkammer intervenierte daraufhin bei der Firma. Die sah ihren Fehler sofort ein und überwies unverzüglich den Differenzbetrag auf das Konto der Angestellten. Nach nicht einmal einem Monat konnte dieser Rechtsakt positiv abgeschlossen werden.
Kontakt
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