Alle Hände voll zu tun in der Corona-Zeit: Telefonische Beratungen der AK Linz-Land stiegen auf das Dreifache an
Die Covid-19-Pandemie hat eine weltweite Krise ausgelöst und auch im Bezirk Linz-Land gewaltige Spuren hinterlassen. Rekordarbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Ängste vor Jobverlust, finanzielle Sorgen und Probleme beim Organisieren der Kinderbetreuung – all das schlug sich in den Beratungszahlen der AK Linz-Land nieder: Bis zum Shutdown Mitte März nahmen die regionalen AK-Berater/-innen 773 Anrufe entgegen, ab dann bis Ende Juni waren es mehr als 3 Mal so viele, nämlich 2.564. Darüber hinaus stieg bei der AK Linz-Land im ersten Halbjahr die Zahl der Mails, die individuell und persönlich beantwortet wurden, um mehr als das Doppelte an – von 116 im Vorjahreszeitraum auf 363.
Zuverlässig beraten per Telefon und E-Mail
Der Shutdown und die damit verbundenen Folgen für die Menschen wirkten sich entsprechend auch in der Beratung der AK Linz-Land aus. „Innerhalb kürzester Zeit haben wir ein zuverlässiges Beratungsangebot per Telefon und E-Mail sichergestellt, das unsere Mitglieder auch intensiv nutzten“, berichtet AK-Bezirksstellenleiter Bruno Kamraner. „Fast noch schwieriger war für unsere Expertinnen und Experten aber die Umstellung bei den Rechtsauskünften. Es gab laufend und wochenlang eine Flut an neuen Verordnungen. Eine Rechtsauskunft, die um 10 Uhr erteilt wurde, konnte bereits um 14 Uhr wieder überholt sein. Oftmals herrschte Verwirrung, weil unklare Regelungen zuerst angekündigt und dann tage- oder gar wochenlang nicht umgesetzt wurden, wie etwa beim Schutz der Risikogruppen“, erklärt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Große Herausforderungen durch Corona
Die sich oft rasch ändernde Gesetzeslage und die große Zahl an Anfragen hat den Arbeitsalltag der AK-Berater/-innen jedenfalls ordentlich durcheinandergewirbelt. Zumeist betrafen die Anfragen die Themen Kündigungen, Kurzarbeit, Kinderbetreuung, mangelnde Sicherheitsvorkehrungen (Abstände, Schutzmasken, Desinfektion), Home-Office und zuletzt arbeitsrechtliche Fragen rund um Auslandsurlaube. Die Reaktionen der Anrufer/-innen fielen sehr positiv aus. „Obwohl oft sehr verzweifelt, waren sie froh, dass ihnen in dieser schwierigen Zeit jemand zur Seite stand und schnell und kompetent Auskunft erteilen konnte“, so Bezirksstellenleiter Bruno Kamraner.
Ein Fall aus dem Arbeitsrecht abseits von Corona
Rund 46.000 Euro für gekündigtes Ehepaar erstritten!
Auch wenn Corona-bedingte Anfragen einen Großteil der Anfragen im ersten Halbjahr 2020 ausmachte, gehören nach wie vor Überprüfungen von Lohn- und Endabrechnungen, wenn das Dienstverhältnis beendet wurde, zur täglichen Routine der AK-Rechtsschützer/-innen. Dabei stellen sie oft falsche Einstufungen im Kollektivvertrag, fehlende KV-Erhöhungen, falsche Abfertigungsberechnungen oder nicht eingehaltene Kündigungsfristen fest. Ein besonders frappanter Fall betraf ein Ehepaar aus dem Bezirk Linz-Land.
Von der Geschäftsführung zur Entlassung
Herr F. arbeitete mehr als 11 Jahre lang als Handelsangestellter, als die Geschäftsleitung ihn zum gewerberechtlichen Geschäftsführer machen wollte. F. erklärte sich dazu bereit. Im Zuge der Wechsels wurde auch eine zusätzliche finanzielle Abgeltung besprochen. Doch auch nach mehrmaligen Nachfragen blieb die Firma monatelang eine konkrete Entscheidung schuldig. Schlussendlich teilte Herr F. der Geschäftsführung mit, dass er aufgrund der ausbleibenden Entscheidung darüber nachdenke, die gewerberechtliche Geschäftsführung per Jahreswechsel zurückzulegen, um wieder ausschließlich seiner ursprünglich vereinbarten Tätigkeit als Handelsangestellter nachzugehen. Diese Mitteilung quittierte der Arbeitgeber mit einer fristlosen Entlassung und darüber hinaus mit der Kündigung seiner Gattin, die seit 10 Jahren ebenfalls als Handelsangestellte im selben Betrieb teilzeitbeschäftigt war.
Hilfe von der AK Linz-Land
Das Paar wandte sich um Rat an die AK-Bezirksstelle Linz-Land. Diese stellte fest, dass nicht nur die Entlassung von Herrn F. ungerechtfertigt erfolgt, sondern auch die Kündigungsfrist seiner Frau falsch berechnet worden war. Nach mehreren Interventionen gelang es dem Rechtsschutzteam der AK Linz-Land, die Entlassung in eine Arbeitgeberkündigung abzuändern. Zusätzlich konnten sie Herrn F. sämtliche offene Ansprüche – insbesondere Urlaubsersatzleistung, anteilige Sonderzahlungen, Kündigungsentschädigung – in der Höhe von 39.632,56 Euro sichern.
Auch Frau F., die im Ausmaß von 25 Wochenstunden beschäftigt gewesen war, durfte sich freuen. Für sie konnte die AK anhand der korrekten Kündigungsfrist eine Nachzahlung von 6.297,29 erreichen. „Nach Abschluss der Rechtsangelegenheit bedankten sich Herr und Frau F. noch schriftlich für die tolle Unterstützung der Arbeiterkammer Linz-Land. Immerhin konnten wir für sie insgesamt rund 46.000 Euro erkämpfen“, freut sich Kamraner.
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