06.08.2020

Alle Hände voll zu tun in der Corona-Zeit: Telefonische Be­ratungen der AK Linz-Land stiegen auf das Drei­fache an

Die Covid-19-Pandemie hat eine weltweite Krise ausgelöst und auch im Bezirk Linz-Land gewaltige Spuren hinterlassen. Rekordarbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Ängste vor Jobverlust, finanzielle Sorgen und Probleme beim Organisieren der Kinderbetreuung – all das schlug sich in den Beratungs­zahlen der AK Linz-Land nieder: Bis zum Shutdown Mitte März nahmen die regionalen AK-Berater/-innen 773 Anrufe entgegen, ab dann bis Ende Juni waren es mehr als 3 Mal so viele, nämlich 2.564. Darüber hinaus stieg bei der AK Linz-Land im ersten Halb­jahr die Zahl der Mails, die individuell und persönlich beantwortet wurden, um mehr als das Doppelte an – von 116 im Vorjahreszeitraum auf 363.

Zuver­lässig beraten per Telefon und E-Mail

Der Shutdown und die damit verbundenen Folgen für die Menschen wirkten sich entsprechend auch in der Be­ratung der AK Linz-Land aus. „Innerhalb kürzester Zeit haben wir ein zuverlässiges Beratungs­angebot per Telefon und E-Mail sichergestellt, das unsere Mitglieder auch intensiv nutzten“, berichtet AK-Bezirksstellenleiter Bruno Kamraner. „Fast noch schwieriger war für unsere Expertinnen und Experten aber die Umstellung bei den Rechts­auskünften. Es gab laufend und wochenlang eine Flut an neuen Ve­rordnungen. Eine Rechtsauskunft, die um 10 Uhr erteilt wurde, konnte bereits um 14 Uhr wieder überholt sein. Oftmals herrschte Verwirrung, weil unklare Regelungen zuerst angekündigt und dann tage- oder gar wochenlang nicht umgesetzt wurden, wie etwa beim Schutz der Risikogruppen“, erklärt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Große Heraus­forderungen durch Corona

Die sich oft rasch ändernde Gesetzes­lage und die große Zahl an Anfragen hat den Arbeitsalltag der AK-Berater/-innen jedenfalls ordentlich durcheinandergewirbelt. Zumeist betrafen die Anfragen die Themen Kündigungen, Kurzarbeit, Kinderbetreuung, mangelnde Sicherheits­vorkehrungen (Abstände, Schutzmasken, Desinfektion), Home-Office und zuletzt arbeitsrechtliche Fragen rund um Auslandsurlaube. Die Reaktionen der Anrufer/-innen fielen sehr positiv aus. „Obwohl oft sehr verzweifelt, waren sie froh, dass ihnen in dieser schwierigen Zeit jemand zur Seite stand und schnell und kompetent Auskunft erteilen konnte“, so Bezirksstellen­leiter Bruno Kamraner.

Ein Fall aus dem Arbeitsrecht abseits von Corona

Rund 46.000 Euro für gekündigtes Ehe­paar er­stritten!

Auch wenn Corona-bedingte Anfragen einen Großteil der Anfragen im ersten Halbjahr 2020 ausmachte, gehören nach wie vor Überprüfungen von Lohn- und Endabrechnungen, wenn das Dienstverhältnis beendet wurde, zur täglichen Routine der AK-Rechts­schützer/-innen. Dabei stellen sie oft falsche Einstufungen im Kollektiv­vertrag, fehlende KV-Erhöhungen, falsche Abfertigungs­berechnungen oder nicht eingehaltene Kündigungsfristen fest. Ein besonders frappanter Fall betraf ein Ehepaar aus dem Bezirk Linz-Land.

Von der Geschäfts­führung zur Entlassung

Herr F. arbeitete mehr als 11 Jahre lang als Handelsangestellter, als die Geschäftsleitung ihn zum gewerberechtlichen Geschäfts­führer machen wollte. F. erklärte sich dazu bereit. Im Zuge der Wechsels wurde auch eine zusätzliche finanzielle Abgeltung besprochen. Doch auch nach mehrmaligen Nach­fragen blieb die Firma monatelang eine konkrete Entscheidung schuldig. Schlussendlich teilte Herr F. der Geschäftsführung mit, dass er aufgrund der ausbleibenden Entscheidung darüber nachdenke, die gewerberechtliche Geschäftsführung per Jahreswechsel zurückzulegen, um wieder ausschließlich seiner ursprünglich vereinbarten Tätigkeit als Handelsangestellter nachzugehen. Diese Mitteilung quittierte der Arbeit­geber mit einer fristlosen Entlassung und darüber hinaus mit der Kündigung seiner Gattin, die seit 10 Jahren ebenfalls als Handelsangestellte im selben Betrieb teilzeitbeschäftigt war.

Hilfe von der AK Linz-Land

Das Paar wandte sich um Rat an die AK-Bezirksstelle Linz-Land. Diese stellte fest, dass nicht nur die Entlassung von Herrn F. ungerechtfertigt erfolgt, sondern auch die Kündigungsfrist seiner Frau falsch berechnet worden war. Nach mehreren Interventionen gelang es dem Rechts­schutzteam der AK Linz-Land, die Entlassung in eine Arbeitgeberkündigung abzuändern. Zusätzlich konnten sie Herrn F. sämtliche offene Ansprüche – insbesondere Urlaubs­ersatzleistung, anteilige Sonderzahlungen, Kündigungsentschädigung – in der Höhe von 39.632,56 Euro sichern.

Auch Frau F., die im Ausmaß von 25 Wochenstunden beschäftigt gewesen war, durfte sich freuen. Für sie konnte die AK anhand der korrekten Kündigungsfrist eine Nachzahlung von 6.297,29 erreichen. „Nach Abschluss der Rechts­angelegenheit bedankten sich Herr und Frau F. noch schriftlich für die tolle Unterstützung der Arbeiterkammer Linz-Land. Immerhin konnten wir für sie insgesamt rund 46.000 Euro erkämpfen“, freut sich Kamraner.

Innerhalb kürzester Zeit haben wir ein zuverlässiges Beratungs­angebot per Telefon und E-Mail sichergestellt, das unsere Mitglieder auch intensiv nutzten.

BRUNO KAMRANER

AK-BEZIRKSSTELLENLEITER

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