Cyberangriff auf die AK Oberösterreich: Aktuelle Informationen

Am Montag, 10. August 2026, haben Cyberkriminelle die Arbeiterkammer Oberösterreich angegriffen. Wir informieren Sie an dieser Stelle über den aktuellen Stand.

Weitere Informationen finden Sie hier.

15.07.2021

Arbeitszeit ohne Zustim­mung der Mit­arbeiterin geändert - Unter­nehmen musste 1.200 Euro nach­zahlen

In Zeiten der Corona-Pandemie haben viele Unter­nehmen wirtschaftliche Probleme. Allerdings müssen die arbeitsrechtlichen Vor­schriften trotzdem eingehalten werden. „Bei jeder Änderung der Arbeits­zeit muss die oder der betroffene Beschäftigte zustimmen. Leider kommt es immer wieder vor, dass Arbeits­zeiten einseitig geändert werden“, weiß AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Arbeit auf Abruf? 

Eine Arbeit­nehmerin, die für 19 Stunden pro Woche als Reinigungs­kraft arbeitete, ließ in der AK Bezirksstelle Steyr ihre Kurzarbeits­abrechnung kontrollieren. Erfreulicher­weise stellte sich heraus, dass diese korrekt war, allerdings fiel der AK-Rechtsexpertin Mag.a Ingrid Kaiser auf, dass der Lohn der Frau nach der Kurz­arbeit ab Juli 2020 von Monat zu Monat schwankte. Der Grund war, dass die Arbeitnehmerin immer wieder für weniger als 19 Wochen­stunden zur Arbeit eingeteilt wurde. Das Unternehmen begründete das damit, dass es derzeit einfach weniger Putzstellen gäbe. Deshalb reduzierte es die wöchent­liche Arbeits­zeit beziehungsweise passte diese an die vorhandenen Aufträge an.

Betroffene müssen zustimmen

„Eine Verringerung der Arbeits­zeit ist jedoch mit der Arbeit­nehmerin nie besprochen oder vereinbart worden, geschweige denn, dass die Frau dem nachträglich zugestimmt hätte“, so Ingrid Kaiser. Die Arbeit­nehmerin meldete sich bei ihrer Projekt­leiterin arbeitsbereit, wurde aber vertröstet und schließlich sogar mit Februar 2021 vom Unternehmen gekündigt. 

Die AK Bezirksstelle Steyr übernahm die rechtliche Vertretung der Frau und forderte das Unter­nehmen auf, die Differenz zwischen den tatsächlich eingeteilten Arbeits­stunden und der vereinbarten, höheren Wochen­arbeitszeit zu bezahlen.

Dem Unternehmen wurde von der AK klar gemacht, dass es versäumt hatte, die Zu­stimmung der Arbeit­nehmerin zu den verringerten Wochen­stunden einzuholen. Das Unternehmen bot schließlich 1.200 Euro an, was der geforderten Summe entsprach.

Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer Steyr
Redtenbachergasse 1a
4400 Steyr

TEL:      +43 50 6906 5116
FAX:      +43 50 6906 5199
E-MAIL: steyr@akooe.at

Finden Sie uns auf Google Maps