Trotz körperlicher und psychischer Erkrankungen für arbeitsfähig erklärt: Arbeiterkammer erkämpft Invaliditätspension für einen Arbeiter
Wie so oft: Ein Arbeitnehmer sucht bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) um eine Invaliditätspension an, weil er aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Die PVA lehnt das Ansuchen ab. Hier kommt die Arbeiterkammer ins Spiel und klagt im Namen des Betroffenen gegen den ablehnenden Bescheid. So auch für einen Arbeitnehmer aus dem Bezirk Schärding. Aufgrund seiner körperlichen Beschwerden und psychischer Probleme konnte er nicht mehr arbeiten. Die AK verhalf ihm zu einer befristeten Invaliditätspension.
Invaliditätspension abgelehnt
Im Mai 2020 lehnte die PVA den Antrag eines damals 59-jährigen Arbeiters auf Invaliditätspension ab. Der Mann litt unter körperlichen Schmerzen, verursacht unter anderem durch einen Bandscheibenvorfall, eine Versteifung des linken Handgelenks und einer Kniegelenksarthrose. Dazu kamen regelmäßige Rückenschmerzen, Schlafstörungen und permanente Müdigkeit sowie eine Depression. In den vergangenen beiden Jahren hatte sich sein Gesundheitszustand noch einmal deutlich verschlechtert. Dennoch kam das Gutachten des PVA-Arztes zu dem Schluss, dass der Mann noch arbeitsfähig sei, weil derzeit und auch in absehbarer Zeit keine Invalidität vorliege.
Neues Gutachten eingeholt
Darum wandte sich der Mann an die Arbeiterkammer Schärding. Diese reichte beim Arbeits- und Sozialgericht Klage gegen den Bescheid ein. „Im Verfahren wurde ein weiteres ärztliches Gutachten eingeholt, das jenem der PVA widersprach und zu dem Schluss kam, dass der Mann zum Zeitpunkt des Gutachtens nicht arbeitsfähig sei“, sagt AK-Bezirksstellenleiter Mag. Wolfgang Schwarz.
Das Gericht sprach dem Arbeiter daher rückwirkend ab Dezember 2019 und befristet bis Ende November 2021 die Invaliditätspension zu. Dann beginnt, sofern sich der Gesundheitszustand des Mannes nicht entscheidend verbessert hat, das mühsame Procedere wieder von vorne.
„Leider müssen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die jahrzehntelang hart und fleißig gearbeitet haben, um ihre Invaliditätspension kämpfen, nachdem sie schwer erkrankt sind“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer und fügt hinzu: „Jeder Mensch hat einen wertschätzenden Umgang verdient. Darum ist es wichtig, dass die Sachverständigen der PVA professionell, respektvoll, freundlich und verständnisvoll mit den antragstellenden Menschen umgehen und die notwendigen Begutachtungen – unabhängig vom Verfahrensausgang – erträglich gestalten.“
AK Schärding: Beeindruckende Bilanz
Die Rechtsberater/-innen der AK-Bezirksstelle Schärding haben alle Hände voll zu tun. Das zeigt das Zwischenresümee zur Jahresmitte. Mehr als 2,3 Millionen Euro erkämpften sie bereits im ersten Halbjahr 2021 für die Beschäftigten im Bezirk, ob wegen falscher Abrechnungen, vorenthaltenen Entgelts oder ungerechter Pflegegeldeinstufungen. Zudem führte das Schärdinger AK-Rechtsteam insgesamt 1.724 Beratungen durch. Neben zahlreichen Telefon- und E-Mail-Beratungen, kamen 541 AK-Mitglieder mit ihren arbeits- und sozialrechtlichen Problemen zum persönlichen Beratungsgespräch.
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