8.500 Euro erkämpft: AK Vöcklabruck verhalf einer Frau mit Sehbeeinträchtigung zu mehr Pflegegeld
Fast 12 Jahre lang erhielt eine Frau aus dem Bezirk Vöcklabruck durch einen Behördenirrtum zu wenig Pflegegeld ausbezahlt. Weitere 4 Jahre brauchte es, bis sie das ihr zustehende Geld überwiesen bekam. Der Grund: Land OÖ und Pensionsversicherungsanstalt stritten um die Zuständigkeit für die Auszahlung. Erst mit Hilfe der AK sorgte der Verwaltungsgerichtshof für Klarheit. Die betroffene Arbeitnehmerin erhielt rund 8.500 Euro nachbezahlt.
PVA zahlt zu wenig Pflegegeld aus
Eine Arbeitnehmerin aus dem Bezirk Vöcklabruck leidet unter einer starken Sehbehinderung. Daher erhielt sie von Kindheit an Pflegegeld der Stufe 1 und auch erhöhte Familienbeihilfe. Das Pflegegeld verringerte sich dadurch um 60 Euro pro Monat. Als 2006 der Anspruch auf Familienbeihilfe ablief, übersah dies die Behörde und zog weiterhin irrtümlich 60 Euro vom zustehenden Pflegegeld ab.
Streit um Zuständigkeit für Auszahlung
Die Frau wandte sich 2017 an die AK Vöcklabruck, die daraufhin mit der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Kontakt aufnahm. Diese erkannte den Fehler und zahlte rückwirkend für den Zeitraum 2012 bis 2017 einen Betrag von 4.224 Euro nach.
Für die Jahre 2006 bis 2011 verwies die PVA jedoch auf das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung. Begründung: Die Zuständigkeit für das Pflegegeld sei erst mit 1.1.2012 vom Land Oberösterreich auf die PVA übergegangen. Das Land OÖ lehnte jedoch ab, den Differenzbetrag nachzuzahlen, weil seines Erachtens nach die PVA dazu verpflichtet sei. Beide Behörden bejahten zwar dem Grunde nach grundsätzlich den Anspruch der sehbeeinträchtigten Frau, doch keine wollte in Leistung treten.
Langwieriges Verfahren - AK bleibt hartnäckig
Die AK brachte gegen den Bescheid des Amtes der Landesregierung eine Beschwerde ein. In einem langwierigen Verfahren wurde geklärt, dass auch für den Zeitraum 2006 bis 2011 die PVA zuständig war. Erst nach hartnäckigem Dranbleiben durch die AK zahlte die PVA den Differenzbetrag in Höhe von 4.260 Euro an die Frau. In Summe gelang es mit Hilfe der AK Ansprüche in Höhe von 8.484 Euro durchsetzen.
„Derartig lange Entscheidungsprozesse kosten den Betroffenen viel an Nerven und Energie. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig an die Expertinnen und Experten der AK zu wenden, um auch lange Verfahren durchstehen zu können“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
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