Ehepaar in einem Gasthaus monatelang unterentlohnt: AK Ried erkämpfte vor Gericht hohe Nachzahlungen
4 Monate lang hatte ein Ehepaar in einem Gasthaus im Bezirk Ried gearbeitet. Sie als Servicekraft, er als Küchenhilfe. Beide Arbeitsverhältnisse endeten im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber.Während der gesamten Beschäftigung bekamen die beiden nur Teile des ihnen zustehenden Lohns ausbezahlt, teils in bar, teils per Überweisung. Nach Ende der Tätigkeit wandten sie sich daher an die Arbeiterkammer. Dort wurden die Ansprüche nachgerechnet. Bei beiden waren Löhne, Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistung sowie Zahlungen für geleistete Überstunden ausständig.
Interventionen brachten Erfolg
2 schriftliche Interventionen der AK ignorierte der Wirt. Daher brachte die Arbeiterkammer die beiden Fälle vor das Arbeits- und Sozialgericht. Und das mit Erfolg: Der Mann bekam fast 7.600 Euro nachbezahlt, die Frau knapp 5.800 Euro.
Bei Problemen in der Arbeitswelt können sich AK Mitglieder jederzeit an eine der 14 Bezirksstellen der Arbeiterkammer Oberösterreich wenden. AK-Präsident Andreas Stangl appelliert an alle, denen es ähnlich ergeht wie dem Ehepaar: „Wenn Sie zu wenig oder gar nichts bezahlt bekommen, warten Sie nicht zu bis das Dienstverhältnis beendet ist. Wenden Sie sich gleich vertrauensvoll an ihre Gewerkschaft oder die Arbeiterkammer, damit Sie zu Ihrem Recht und zu ihrem Geld kommen.“
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