Falsch eingestuft: Arbeiterkammer erreicht für einen Mann aus Freistadt fast 300 Euro mehr Pflegegeld pro Monat
Obwohl ein 69-jähriger Mühlviertler aufgrund gesundheitlicher Beschwerden auf eine umfassende, zeitintensive Betreuung angewiesen ist, wurde ihm von der Pensionsversicherungsanstalt lediglich die Pflegegeldstufe 1 gewährt. Seine Tochter vermutete eine fehlerhafte Einstufung und ersuchte die Arbeiterkammer um Hilfe. Mit Erfolg: Die AK erreichte vor Gericht eine Erhöhung des monatlichen Pflegegeldes um fast 300 Euro!„Dieser Fall ist keine Ausnahme – wir müssen für viele Pflegebedürftige vor Gericht ziehen, um das ihnen zustehende Pflegegeld einzuklagen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Fast 70 Jahre alt und schwer krank
Ein geschädigter Nerv, der Schulter und Arm auf der rechten Seite unbrauchbar macht, eine chronische Lungenkrankheit und eine degenerative Wirbelsäulenveränderung – diese Erkrankungen sind nur ein kleiner Teil der langen Liste an Beschwerden, mit denen ein 69-Jähriger aus dem Bezirk Freistadt zu kämpfen hat. Wegen dieser zahlreichen gesundheitlichen Probleme, die beinahe sämtliche Körperregionen betreffen, ist der Mann auf die Unterstützung seiner Tochter angewiesen. Beginnend mit dem Aufstehen aus seinem Bett, über die Nahrungsaufnahme, bis hin zur Körperpflege, sind die meisten Tätigkeiten für ihn nicht alleine zu bewältigen.
Zusätzlich zur Pflege betreut die Tochter auch den Haushalt ihres Vaters. Insgesamt ergibt das rund 137 Stunden pro Monat, in denen sich die Tochter alleine um den kranken Vater kümmert. Aufgrund des großen Pflegeaufwandes beantragte der Mann schließlich Pflegegeld bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA).
PVA stufte zu niedrig ein
Mehr als verwundert waren Vater und Tochter, als kurze Zeit später der Bescheid der PVA im Briefkasten landete. Zwar wurde dem Mann Pflegegeld gewährt, allerdings nur in Höhe der Stufe 1, befristet auf 13 Monate. Die Tochter vermutete eine fehlerhafte Einstufung und wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer in Freistadt. Auch die AK-Experten/-innen orteten einen Fehler in der Berechnung.
„Bei einem Pflegeaufwand von 137 Stunden pro Monat kann nicht von Pflegestufe 1 die Rede sein. Schon ab 120 Stunden ist der Aufwand mit Stufe 3 zu bewerten“, sagt Klaus Riegler, AK-Bezirksstellenleiter in Freistadt. Daher brachten die Rechtsexperten/-innen im Namen des betroffenen Mannes eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht gegen den Bescheid der PVA ein.
Landesgericht urteilte im Sinne der AK
Das Landesgericht Linz beurteilte diesen Fall so, wie schon zuvor die Rechtsexperten/-innen der AK Freistadt: Der Betroffene hatte deutlich zu wenig Pflegegeld bekommen. Infolge dieses Urteils wurde dem Mann schließlich eine Erhöhung des Pflegegeldes von monatlich 160,10 Euro (Pflegestufe 1) auf 451,80 Euro (Pflegestufe 3) zugesprochen.
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Bezirksstellenleiter Klaus Riegler hilft den Beschäftigten in Freistadt bei ihren arbeits- und sozialrechtlichen Problemen.Kontakt
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