24.07.2025

Nach 42 Jahren im selben Betrieb die Ab­fertigung in Höhe von mehr als 40.000 Euro vor­ent­halten

42 Jahre lang war ein Tapezierer aus dem Bezirk Gmunden beim selben Betrieb beschäftigt, als ihm sein Arbeitgeber mitteilte, er habe keine Arbeit mehr für ihn. Nach einer einvernehmlichen Lösung des Dienstverhältnisses, blieb die Firma dem AK-Mitglied die Abfertigung schuldig. Erst durch das Einschreiten der Arbeiterkammer kam der Betroffene zu seinem Geld.

Jahr­zehnte­lange lange Treue

Mehr als 4 Jahrzehnte hatte der Mann aus dem nördlichen Teil des Bezirks Gmunden für seinen Arbeitgeber gearbeitet, als ihm der Firmenchef sagte, dass er keine Arbeit mehr für ihn habe. Im Falle einer einvernehmlichen Lösung des Arbeitsverhältnisses versprach er ihm eine Wiedereinstellung. Doch diese ließ ebenso auf sich warten wie die Auszahlung der „Abfertigung alt“. Als monatelang trotz regelmäßiger Anrufe keine Auszahlung erfolgte, wandte sich der 60-Jährige an die AK-Bezirksstelle Gmunden. Inzwischen hatte das AK-Mitglied die Schwerarbeitspension angetreten. Die AK intervenierte mit Erfolg beim Arbeitgeber. Dieser lenkte ein und zahlte dem langjährigen Mitarbeiter den Abfertigungsbetrag in der Höhe von 40.805,76 Euro aus.

„Der Erfolg der Arbeiterkammer für den Tapezierer ist der Beweis, dass es sich lohnt, eine Rechtsberatung in der AK in Anspruch zu nehmen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. „Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen, können Sie sich jederzeit an die Arbeiterkammer wenden“, ergänzt Präsident Stangl. Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung direkt im Bezirk, besser einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten.

Der Erfolg der Arbeiter­kammer für den Tapezierer ist der Beweis, dass es sich lohnt, eine Rechts­beratung in der AK in An­spruch zu nehmen.

Andreas Stangl

AK-Präsident

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