02.10.2025

Zu wenig Geld auf Lohn­ab­rechnungen: Dank Hilfe der AK Steyr bekam 23-jährige Frau 1.500 Euro nach­be­zahlt 

Eine Studentin aus dem Bezirk Steyr-Land war 10 Monate lang bei einer Firma teilzeitbeschäftigt, die mehrere Filialen in Oberösterreich betreibt. Die 23-Jährige war für die Betreuung der Kund:innen, den Verkauf von Produkten und für Dienstleistungen nach dem sogenannten „Abnehmen im Liegen“ zuständig. Weil die junge Frau vermutete, dass bei ihren monatlichen Lohnabrechnungen etwas nicht stimmte, ließ sie sich bei der AK Steyr beraten. Was sich für sie auszahlte!

Kein Kollektiv­vertrag

Es stellte sich heraus, dass der Arbeitgeber bei der Entlohnung keinen Kollektivvertrag angewendet hatte. Die AK Steyr stellte auch fest, dass die Firma in 2 unterschiedlichen Geschäftsbereichen tätig ist. Einerseits führt sie kosmetische Behandlungen bei Kund:innen durch, Dienstleistung war dabei das „Abnehmen im Liegen“. Andererseits vertreibt die Firma Kosmetikprodukte wie Beauty-Masken, diverse Puder und Pulver und verkauft diese. 

Schriftlich interveniert

Die AK Steyr intervenierte schriftlich bei dem Unternehmen wegen offensichtlicher Unterentlohnung. Die Firma behauptete, dass trotz vorliegender Gewerbeberechtigung der Kollektivvertrag Handelsarbeiter:innen nicht zur Anwendung kommen würde, sondern es sich um einen kollektivvertraglich freien Raum handelt, da für kosmetische Behandlungen keine Gewerbeberechtigung notwendig sei. Weiters wurde behauptet, dass die Arbeitnehmerin ausschließlich im Bereich der Kosmetikbehandlungen tätig war.

Firma lenkte ein

Da die Firma trotz Intervention nicht den kollektivvertraglichen Lohn bezahlte, brachte die AK Steyr eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht wegen kollektivvertraglicher Unterentlohnung ein. Die Firma bezahlte schließlich – noch bevor das Gericht sich damit beschäftigte – die Lohndifferenz aufgrund unterkollektivvertraglicher Entlohnung und entsprechende Differenzen bei den Sonderzahlungen nach. Die Arbeitnehmerin konnte sich somit über einen Betrag von 1.500 Euro freuen. Auch 2 weitere Kolleginnen der 23-Jährigen kamen zur AK Steyr. Bei ihnen wurde ebenfalls eine Unterentlohnung festgestellt. Der Arbeitgeber musste auch in diesen beiden Fällen Nachzahlungen leisten.

„Der Erfolg der Arbeiterkammer für die Studentin ist der Beweis, dass es sich lohnt, eine Rechtsberatung in der AK in Anspruch zu nehmen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. „Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen, können Sie sich jederzeit an die Arbeiterkammer wenden“, ergänzt Präsident Stangl. Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung direkt im Bezirk, besser einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten.

Der Erfolg der Arbeiterkammer für die 23-jährige Frau ist der Beweis, dass es sich lohnt, eine Rechtsberatung in der AK in Anspruch zu nehmen.

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