06.02.2026

Bilanz 2025 der AK Frei­stadt: Mehr als 4 Millionen Euro für Mit­glieder er­reicht 

Aktuell sind im Bezirk Freistadt 27.861 AK-Mitglieder mit Hauptwohnsitz gemeldet. Viele von ihnen nutzen die Leistungen der Arbeiterkammer. Ob rasche Hilfe bei arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten oder bei Fragen rund um Weiterbildung: Das Beratungsangebot in der AK Freistadt findet großen Anklang bei den Mitgliedern. Das zeigt auch die Statistik. Im Jahr 2025 wandten sich Rat- und Hilfesuchende 4.516-mal an die AK Freistadt: in 3.119 Fällen telefonisch, in 1.056 Fällen persönlich (inklusive 25 Bildungsberatungen) und in 341 Fällen per E-Mail.

Mehr als 4 Millionen Euro für AK-Mit­glieder

Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss dann bei den Arbeitgebern intervenieren. Außergerichtlich hat die AK Freistadt 330.220 Euro an vorenthaltenem Entgelt hereingebracht. Manche Arbeitgeber lassen es aber auf einen Streit vor Gericht ankommen, dort erkämpfte die AK Freistadt im vergangenen Jahr für ihre Mitglieder 33.324 Euro. Insgesamt sind das 363.543 Euro. 

Von den insgesamt 88 Arbeitsrechtsfällen stammen 74 Fälle und somit 84 Prozent aus Betrieben ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer:innen und die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts ist. 

Hauptsächliche Gründe dafür waren Endabrechnungsdifferenzen (46) von beendeten Arbeitsverhältnissen, offenes Entgelt (23) sowie unbegründete Entlassungen (9).

In 89 Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Freistadt im vergangenen Jahr 3.192.525 Euro. Dabei ging es überwiegend um die Themen Pension und Pflegegeld.  
Zusätzlich wurden 2025 für 39 Arbeitnehmer:innen aus 10 insolventen Betrieben im Bezirk Freistadt 514.352 Euro durchgesetzt. 

In Summe hat die AK Freistadt im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 4.070.420 Euro erreicht. Das zeigt, wie wichtig eine regionale Anlaufstelle ist. Damit alle Mitglieder möglichst einfach zu ihrem Recht kommen, setzt die AK ganz bewusst bei ihren Serviceleistungen auf Wohnortnähe. Sie bietet ihnen die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen.

AK kämpft um jeden Euro

In ihrem Engagement für ihre Mitglieder macht die Arbeiterkammer keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beträge handelt. So erkämpfte die AK Freistadt nach einer Intervention einen Betrag von 18 Euro für eine Frau, die ein offenes Zeitausgleichsguthaben hatte. Den höchsten Betrag, nämlich 65.394 Euro, erhielt eine Frau, die von ihrem Arbeitgeber gekündigt wurde, obwohl sie schwanger war. Erst nach Intervention der AK Freistadt nahm der Arbeitgeber die Kündigung zurück, die Frau ist nach wie vor bei dieser Firma beschäftigt.

Ein Fall aus dem Arbeits­recht

Ein 45-jähriger Mann war über einen Arbeitskräfteüberlasser bei einer Firma als Maschinenführer tätig. Als er an einem freien Wochenende einen Herzinfarkt erlitt, wurde er ins Spital gebracht und war daher ordnungsgemäß im Krankenstand. Sein Arbeitgeber, der Arbeitskräfteüberlasser, übermittelte ihm 3 Tage später die einvernehmliche Auflösung des Dienstvertrages. Da dies während des Krankenstandes passierte, stand dem Maschinenführer die volle Entgeltfortzahlung für 6 Wochen und das halbe Entgelt für weitere 4 Wochen zu.

Weiters wurden die dem Beschäftigten zustehenden Diäten sowie der Fahrtkostenersatz nicht abgerechnet. Nach mehrmaliger Intervention durch die AK Freistadt hat der Arbeitgeber einen Teil der Ansprüche ausbezahlt. Das waren 2.395 Euro. Die Entgeltfortzahlung und die Aufwandsentschädigungen musste die AK Freistadt jedoch gerichtlich einklagen. Mit Erfolg! Da der Arbeitgeber jedoch trotz zweier rechtskräftiger Zahlungsbefehle noch immer nicht bezahlte, wurde von der AK Freistadt eine sogenannte Fahrnisexekution beantragt. Erst danach war der Arbeitgeber bereit, den offenen Betrag von 9.785 Euro zu bezahlen. Insgesamt wurden damit 12.180 Euro für den Beschäftigten erkämpft.

Ein Fall aus dem Sozial­recht

Weil der Pflegeaufwand für ihren mehrfach behinderten vierjährigen Sohn immer mehr wurde, suchten die Eltern bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) um eine Erhöhung des Pflegegeldes der Stufe 2 an. Wenig später erhielten die Eltern einen Bescheid der PVA, in dem ihnen Stufe 3 zuerkannt wurde. Da den Eltern diese Erhöhung als zu niedrig erschien, suchten sie Hilfe bei der AK Freistadt, die gegen die PVA-Entscheidung klagte. Der gerichtliche Gutachter stellte schließlich einen „außergewöhnlichen“ Pflegeaufwand von 185 Stunden pro Monat und eine dauernde Pflegebereitschaft fest. Die Familie aus dem Bezirk Freistadt bekam daher vom Gericht sogar Pflegestufe 5 zugesprochen. 

AK Freistadt – Service­angebot

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag:                               7:30 Uhr bis 13:30 Uhr

Persönliche Beratung:

während der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung unter +43 50 6906 4312

Telefonische Beratung:

während der Öffnungszeiten unter der Telefonnummer +43 50 6906 1 – aus ganz Oberösterreich

Bildungsberatung:

Jeden zweiten Mittwoch nach Terminvereinbarung unter +43 50 6906 4312

Kontaktdaten:

4240 Freistadt, Zemannstraße 14
Tel:               +43 50 6906 4312 
Homepage:  ooe.arbeiterkammer.at/freistadt
E-Mail:          freistadt@akooe.at

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Klaus Riegler (AK-Bezirksstellenleiter Freistadt) und Andreas Stangl (Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich)
Klaus Riegler (AK-Bezirksstellenleiter Freistadt) und Andreas Stangl (Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich) © Wolfgang Spitzbart, AK OÖ


Damit alle Mitglieder möglichst einfach zu ihrem Recht kommen, setzt die AK ganz bewusst bei ihren Service­leistungen auf Wohn­ort­nähe.

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