12.08.2021

AK Vöcklabruck erkämpft mit Hilfe von Betriebsrat, Firma und Ex-Kollegen Schwerarbeits­pension für Gießer 

Wer viele Jahre unter schwierigsten Bedingungen bei großer Hitze oder Kälte und außerordentlicher körperlicher Anstrengung arbeitet, hat Anspruch auf eine Schwerarbeitspension. Doch so manche brauchen die Hilfe der Arbeiterkammer, um zu ihrem Recht zu kommen – wie der Fall eines Gießers aus dem Bezirk Vöcklabruck zeigt. „Schwer arbeitende Menschen verdienen unser aller Wertschätzung. Bei der Anrechnung von Arbeitsjahren für die Schwerarbeitspension gibt es aber immer wieder Probleme. In solchen Fällen raten wir dringend zu einer kostenlosen Beratung bei unseren Rechtsexpertinnen und -experten“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Schwerarbeit in der Gießerei

Manchmal müssen die Rechtsschützer/-innen der AK auch bei vermeintlich eindeutigen Umständen tätig werden – wie im Falle eines Arbeitnehmers aus dem Bezirk Vöcklabruck. Dieser war jahrelang an einem besonders herausfordernden Arbeitsplatz beschäftigt – in der Gießereihalle mit vielen Schmelztiegeln und zwei Hochöfen, in denen bei 900 Grad Celsius Aluminium eingeschmolzen wurde. Dabei musste der Gießer das glühende Metall in einen speziellen, ebenfalls sehr heißen (ca. 600 Grad) Metallbehälter (Kokille) schöpfen. Zudem half er als Säger und Auskerner, die Werkstücke aus der Kokille zu bergen. Aufgrund der Corona-Situation verlor der 59-jährige Leasingarbeiter seine Anstellung. Bei Durchsicht der vorgelegten Unterlagen stellte der Rechtsexperte der AK Vöcklabruck fest, dass in Summe nur 5 Monate für den Anspruch auf eine entsprechende Schwerarbeitspension fehlten.

Jahrelange Schwerarbeit nicht anerkannt

Der Grund: Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) erkannte die Zeiten vom 1. 5. 2004 bis 30. 4. 2009 – also ganze 5 Jahre –, in denen der Mann als Gießer in einem metallverarbeitenden Betrieb gearbeitet hatte, nicht als Schwerarbeitszeiten an. Mit Hilfe des Betriebsratsvorsitzenden, der Unternehmensführung sowie ehemaligen Mitarbeitern, die bereits aufgrund der gleichen ausgeübten Tätigkeit Schwerarbeitszeiten zugesprochen bekommen hatten, gelang eine genaue Tätigkeits­beschreibung. Nachdem die AK infolge der eingebrachten Klage diese vorgelegt hatte, stellte die PVA die noch benötigten Schwerarbeitszeiten fest. So blieben dem Betroffenen mit Hilfe der AK monatelange Rechtsstreitigkeiten erspart und er konnte doch noch im 60. Lebensjahr in Pension gehen.

Bilanz der AK Vöcklabruck beeindruckend

Die Rechtsberater/-innen der AK-Bezirksstelle Vöcklabruck haben alle Hände voll zu tun. Das zeigt das Zwischenresümée zur Jahresmitte. Exakt 4.319.188 Euro erkämpften sie bereits im ersten Halbjahr 2021 für die Beschäftigten im Bezirk, ob wegen falscher Abrechnungen, vorenthaltenen Entgelts oder ungerechter Pflegegeldeinstufungen. Zudem führte das Vöcklabrucker AK-Rechtsteam insgesamt 3.168 Beratungen durch. Neben zahlreichen Telefon- und E-Mail-Beratungen, kamen 1.167 AK-Mitglieder mit ihren arbeits- und sozialrechtlichen Problemen zum persönlichen Beratungsgespräch.

Schwer arbeitende Menschen verdienen unser aller Wertschätzung. Bei der Anrechnung von Arbeitsjahren für die Schwerarbeits­pension gibt es aber immer wieder Probleme. In solchen Fällen raten wir dringend zu einer kosten­losen Beratung in der AK

dr. johann kalliauer

AK-PRÄSIDENT

Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer Vöcklabruck

Ferdinand-Öttl-Straße 19
4840 Vöcklabruck
TEL: +43 50 6906 5217
FAX: +43 50 6906 5299
E-MAIL: voecklabruck@akooe.at

Finden Sie uns auf Google Maps

  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum