Nach Beinamputation Pflegegeld erhöht
Nachdem ihm auch sein zweites Bein amputiert wurde, wurde einem Mann nur Pflegestufe 2 zugesprochen. Erst mit AK-Hife wurde diese erhöht.
Die Arbeiterkammer Oberösterreich setzt bei ihren Serviceleistungen ganz bewusst auf Wohnortnähe. Das kam auch der Familie eines fünfjährigen Mädchens aus dem Bezirk Gmunden zugute. Sie erhält nach einer Klage der Arbeiterkammer ein höheres Pflegegeld. „Wir bieten unseren Mitgliedern die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl und ergänzt: „Beim Pflegegeld unterstützen wir unsere Mitglieder auch dann, wenn es um nahe Angehörige geht. Das zeigt auch der Fall des fünfjährigen Mädchens, deren Mutter sich an uns gewendet hat.“
Die Mutter eines jungen Mädchens aus dem Bezirk Gmunden stellte einen Antrag auf Pflegegeldbezug weil ihre Tochter an einem Entwicklungsrückstand mit Verdacht auf eine angeborene, unheilbare neurologische Störung leidet und intensiv betreut werden muss. Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) erkannte zunächst die Pflegegeldstufe 2 an. Diese Einstufung kam der Mutter des Kindes zu niedrig vor. Sie suchte daher die AK-Bezirksstelle Gmunden auf, die für sie vor Gericht ging. Ein gerichtliches Gutachten stellte fest, dass der Pflegebedarf mehr als 120 Stunden pro Monat beträgt. Das Arbeits- und Sozialgericht entschied daher, dass das Pflegegeld rückwirkend auf Stufe 3 erhöht werden muss.
AK-Präsident Stangl rät den Mitgliedern, sich bei Verdacht auf falsche Pflegegeldeinstufung umgehend an die AK zu wenden: „Unsere Zentrale in Linz und die 14 Bezirksstellen unterstützen unsere Mitglieder bei Fragen zum Pflegegeld. Wir begrüßen die seitens des Verwaltungsrates beschlossenen neuen Richtlinien für medizinische Begutachtungen. Dieser Fall zeigt aber, dass es weiterhin hohen Handlungsbedarf gibt. Es kann nicht sein, dass laufend falsche Einstufungen erfolgen und die Gerichte angestrengt werden müssen, um angemessene Einstufungen zu erzielen.“
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