Krankenstand korrekt gemeldet: Leiharbeiter aus Perg verlor trotzdem seinen Anspruch auf Entgelt – AK konnte helfen

In den 14 Bezirksstellen der Arbeiterkammer Oberösterreich erhalten Mitglieder Rat, Tipps und rasche Hilfe zu allen Fragen betreffend Arbeits- und Sozialrecht, Lohnsteuer, Bildung sowie Konsumentenschutz. So auch in der AK Perg, wie ein Fall eines Leiharbeiters zeigt. „Uns ist wichtig, dass wir ein umfangreiches Vor-Ort-Service anbieten. Darum nehmen unsere Bezirksstellen eine ganz wichtige Funktion ein. Wir machen dabei keinen Unterschied, ob es sich um große Beträge oder kleinere Summen wie in jenem Fall des Pergers geht“, so AK-Präsident Andreas Stangl.

OÖ ist "Spitzenreiter" bei Leiharbeit

Bei dem Fall der AK Perg geht es um das Thema Leiharbeit, auch Arbeitskräfteüberlassung (AKÜ) genannt. Leiharbeit ist heute ein fester Bestandteil unseres Arbeitsmarkts und hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen. Der Anteil von Leiharbeiter:innen in Österreich liegt bei 2,2 Prozent, in Oberösterreich sogar bei 3,3 Prozent. Unser Bundesland ist damit „AKÜ-Spitzenreiter“, gefolgt von Kärnten (3,1 Prozent) und der Steiermark (3,0 Prozent). Drei Viertel der Leiharbeit konzentriert sich auf bestimmte Branchen – Gewerbe, Handwerk und Industrie. So wurde etwa auch ein junger Mann aus Perg von seiner Überlasserfirma an ein großes Unternehmen vermittelt.

150 für einen Krankenstandstag abgezogen

Als der Leiharbeiter in der Probezeit einmal krank wurde, meldete er das pflichtgemäß per WhatsApp vor Schichtbeginn seinem Vorarbeiter. Als der Perger wenig später seinen Lohnzettel bekam, sah er, dass ihm für diesen einen Krankenstandstag etwas mehr als 150 Euro abgezogen wurden. „Der Mann hätte auch uns über den Krankenstand informieren müssen, was er jedoch nicht getan hat. Darum hat er den Anspruch auf das Entgelt verloren“, reagierte die Überlasserfirma auf die Intervention der AK Perg.

AK intervenierte erfolgreich

Nach einiger Zeit lenkte die Überlasserfirma doch noch ein und überwies dem Leiharbeiter die rund 150 Euro. Geld, dass er ohne Unterstützung der AK wohl nie mehr bekommen hätte! AKPräsident Stangl: „In einem Urteil des Obersten Gerichtshofes steht ganz klar, dass es ausreicht, eine Krankmeldung nur an den Beschäftiger zu schicken, und nicht auch noch an die Überlasserfirma. Somit war klar, dass der Leiharbeiter korrekt gehandelt hat.“


Wir machen keinen Unterschied, ob es sich um große Beträge oder kleinere Summen wie im Fall des Pergers geht"

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