AK Braunau half im vergangenen Jahr mehr als 5.500 Mal
Aktuell sind im Bezirk Braunau 38.177 AK-Mitglieder mit Hauptwohnsitz gemeldet. Viele von ihnen nutzen die Leistungen der Arbeiterkammer. Ob rasche Hilfe bei arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten oder bei Fragen rund um Weiterbildung: Das Beratungsangebot in der AK Braunau findet großen Anklang bei den Mitgliedern. Das zeigt auch die Statistik. Im Jahr 2025 wandten sich Rat- und Hilfesuchende 5.544 Mal an die AK Braunau: in 3.070 Fällen telefonisch, in 2.026 Fällen persönlich (inklusive 161 Bildungsberatungen) und in 448 Fällen per E-Mail.
Fast 42 Millionen Euro für AK-Mitglieder
Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss dann bei den Arbeitgebern intervenieren. Außergerichtlich hat die AK Braunau 366.733 Euro an vorenthaltenem Entgelt hereingebracht. Manche Arbeitgeber lassen es aber auf einen Streit vor Gericht ankommen, dort erkämpfte die AK Braunau im vergangenen Jahr für ihre Mitglieder 361.251 Euro. Insgesamt sind das 727.984 Euro.
Besser mit Betriebsrat
Von den insgesamt 185 Arbeitsrechtsfällen stammen 137 Fälle und somit 74 Prozent aus Betrieben ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer:innen und die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts ist.
Hauptsächliche Gründe waren offenes Entgelt (60), Kündigungen und Entlassungen (56) sowie Endabrechnungsdifferenzen (27).
Pension und Pflegegeld
In 210 Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Braunau im vergangenen Jahr 5.949.581 Euro. Dabei ging es überwiegend um die Themen Pension und Pflegegeld. Zusätzlich wurden 2025 für Arbeitnehmer:innen aus insolventen Betrieben im Bezirk Braunau 35.186.770 Euro durchgesetzt.
In Summe hat die AK Braunau im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 41.864.345 Euro erreicht. Das zeigt, wie wichtig eine regionale Anlaufstelle ist. Damit alle Mitglieder möglichst einfach zu ihrem Recht kommen, setzt die AK ganz bewusst bei ihren Serviceleistungen auf Wohnortnähe. Sie bietet ihnen die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen.
AK kämpft um jeden Euro
In ihrem Engagement für ihre Mitglieder macht die Arbeiterkammer keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beträge handelt. So erkämpfte die AK Braunau in einem gerichtlichen Vergleich einen Betrag von 49,50 Euro für einen Mann, dessen Arbeitsverhältnis nach einem Tag in der Probezeit aufgelöst worden war. Den höchsten Betrag, nämlich 111.600 Euro, erhielt ein Mann, der 28 Jahre lang in einer Bank beschäftigt und zu Unrecht entlassen worden war.
Ein Fall aus dem Arbeitsrecht: Kündigung angefochten
Ein Arbeitnehmer aus dem Bezirk Braunau war mit einer kurzen Unterbrechung rund 19 Jahre in einem lebensmittelverarbeitenden Betrieb tätig. Als er seinen Chef auf Ungereimtheiten bei seinen Stundenaufzeichnungen und der Abrechnung seiner Überstunden aufmerksam machte und die korrekte Abrechnung seiner Stunden einforderte, wurde er tags darauf gekündigt. Mit der Begründung, die Firma müsse sparen. Tatsächlich suchte diese zur gleichen Zeit verstärkt nach neuen Mitarbeiter:innen.
Da es sich bei der Begründung um eine reine Schutzbehauptung handelte, focht die AK Braunau die Kündigung beim Arbeits- und Sozialgericht wegen eines unlauteren Motivs und auch wegen Sozialwidrigkeit an. Da der Arbeitnehmer aufgrund des respektlosen Umgangs mit ihm ohnehin nicht mehr im Unternehmen arbeiten wollte, konnten sich die Streitparteien vor Gericht auf einen Vergleich einigen. Der Mann bekam 15.000 Euro nachbezahlt.
Ein Fall aus dem Sozialrecht: Höheres Pflegegeld erreicht
Eine Frau aus dem Bezirk Braunau hatte Pflegegeld der Stufe 1 bezogen. Aufgrund ihrer verschiedenen schweren Erkrankungen ist sie in ihrer Mobilität und Selbständigkeit stark eingeschränkt. Darum stellte sie einen Antrag auf Erhöhung und bekam von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Pflegestufe 2 zugesprochen. Das erschien ihr zu wenig. Darum wandte sich die Familie an die AK Braunau. Diese klagte im Namen der Frau gegen den bisherigen Bescheid und erreichte die Pflegestufe 4.
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