Schwerarbeitszeiten von PVA nicht anerkannt: Arbeiterkammer Rohrbach konnte 57-jährigem Bierkraftfahrer helfen
Schweres Tragen von Bierfässern und -kisten ist beruflicher Alltag eines Bierkraftfahrers. Trotzdem lehnte die Pensionsversicherungsanstalt den Antrag eines Mühlviertlers auf Anerkennung von Schwerarbeitszeiten ab. Die AK Rohrbach konnte helfen.
Zahlreiche Bierfässer schleppen
Ein 57-jähriger Mann aus dem Bezirk Rohrbach ist seit fast 20 Jahren als Bierkraftfahrer für eine Brauerei tätig. Weil ihm seine Arbeit körperlich alles abverlangt, er tagtäglich zahlreiche Bierfässer und -kisten schleppen muss, suchte er bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) an, dass ihm seine Tätigkeit als Schwerarbeitszeit für die Pension angerechnet wird.
Mit Fotos dokumentiert
Es dauerte nicht lange, bis er eine Antwort erhielt. Die war allerdings negativ. Darum suchte der Mühlviertler Hilfe bei der Arbeiterkammer Rohrbach. Diese bat ihn, seine Tätigkeit mit Fotos zu dokumentieren, schon wenig später wurde eine Klage gegen den negativen PVA-Bescheid eingereicht. Die Pensionsversicherungsanstalt lenkte ein und erkannte die zuvor abgelehnten Schwerarbeitszeiten doch noch an.
„Sollten auch Sie von der PVA einen negativen Bescheid erhalten, lassen Sie sich dadurch nicht entmutigen und kommen Sie wie der Bierkraftfahrer aus dem Mühlviertel in eine von unseren 14 Bezirksstellen. Sie können sich auf die rechtliche Unterstützung der Arbeiterkammer verlassen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
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