Kündigung rechtsunwirksam: Beschäftigter erhält 20.000 Euro – AK Rohrbach erkämpfte im ersten Halbjahr insgesamt 1,7 Millionen Euro
Nach mehr als 20 Jahren in einem Bauunternehmen wurde ein Beschäftigter aus dem Bezirk Rohrbach vom Arbeitgeber gekündigt. Dass bei dem Mann besonderer Kündigungsschutz aufgrund einer Behinderung besteht, beachtete der Arbeitgeber allerdings nicht. Die AK Rohrbach erkämpfte für ihn rund 20.000 Euro Schadenersatz.
Kündigungsschutz nicht beachtet
Weil seine linke Hüfte durch eine Prothese ersetzt werden musste und er dadurch in seiner Bewegung eingeschränkt ist, wurde bei einem Mann aus dem Bezirk Rohrbach ein 50-prozentiger Behinderungsgrad festgestellt. Das wusste auch sein Arbeitgeber, ein Bauunternehmen, bei dem er vor mehr als 20 Jahren als Maschinist eingestellt wurde.
Wie in der Branche üblich, wurde der Beschäftigte jedes Jahr wegen Winterarbeitslosigkeit gekündigt. Schriftliche Wiedereinstellungszusagen gab es nie, allerdings war es üblich, dass der Mann im Frühjahr seine Arbeit wieder aufnahm. Von einem Jahr auf das andere entschied sich der Dienstgeber allerdings, den Mann nicht mehr wiedereinzustellen.
Behindertenausschuss muss zustimmen
Da der Beschäftigte jedoch aufgrund seiner Behinderung Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz hat, wandte er sich an die AK-Bezirksstelle in Rohrbach. Der AK-Rechtsexperte kam schnell zu dem Schluss, dass eine rechtsunwirksame Kündigung vorlag. „In diesem Fall war die Sachlage eindeutig: Der Mann setzte seinen Arbeitgeber bereits bei Eintritt in das Unternehmen über seinen Behinderungsgrad in Kenntnis. Eine Kündigung ohne Zustimmung des Behindertenausschusses war somit rechtsunwirksam“, so Manfred Riepl, Leiter der AK-Bezirksstelle Rohrbach.
Dem geschädigten Arbeitnehmer stand demzufolge die Wahl zwischen einem aufrechten Arbeitsverhältnis oder Schadenersatz zu. Mit Hilfe der Arbeiterkammer forderte der Mann den Schadenersatz von seinem ehemaligen Arbeitgeber. Das Unternehmen kam dieser Forderung nach und bezahlte dem Mann 21.077,46 Euro.
„Neben dem positiven Ausgang für den Arbeitnehmer ist erfreulich, dass auch die Firma ihren Fehler eingesehen hat und ihren ehemaligen Beschäftigten ohne zu zögern entschädigt hat. Das funktioniert leider nicht in allen Fällen so reibungslos“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Er rät allen Betroffenen in Fällen wie diesen, rasch Kontakt zur AK aufzunehmen.
Fast 1,7 Millionen Euro für Beschäftigte
Die Rechtsberater/-innen der AK-Bezirksstelle in Rohrbach haben alle Hände voll zu tun. Im ersten Halbjahr 2021 führten sie insgesamt 1.051 Beratungen durch. Neben zahlreichen Telefon- und E-Mail-Beratungen, kamen 443 AK-Mitglieder mit ihren arbeits- und sozialrechtlichen Problemen zum persönlichen Beratungsgespräch.
Insgesamt erkämpften die AK-Experten/-innen in Rohrbach 1.657.184 Euro für die Beschäftigten in den ersten 6 Monaten des Jahres. „Beratungszahlen und -erfolge wie diese zeigen einmal mehr, wie wichtig es ist, dass wir unseren Mitgliedern direkt vor Ort helfen und ihnen die notwendige Unterstützung bei arbeits- und sozialrechtlichen Problemen bieten“, sagt Kalliauer.
Fotos zum Download
Bezirksstellenleiter Manfred Riepl kämpft für das Recht der AK-Mitglieder in Rohrbach.
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