AK-Kinderbetreuungsatlas 2026: So steht es um die Kinderbildung und -betreuung im Bezirk Grieskirchen
Für berufstätige Eltern hängt vieles mit bedarfsgerechter Kinderbetreuung vor Ort zusammen. Sei es der Wiedereinstieg, das Arbeitszeitausmaß oder die Urlaubsplanung. Der AK-Kinderbetreuungsatlas 2026 schafft Transparenz zu den aktuellen Rahmenbedingungen wie Öffnungszeiten, Mittagsangebot und Schließzeiten in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen der oberösterreichischen Gemeinden. Im Bezirk Grieskirchen gibt es große Unterschiede beim Angebot der Kinderbildung und -betreuung.
Während viele Gemeinden gute und teilweise vollzeittaugliche Rahmenbedingungen bieten, ist das Betreuungsangebot für Unter-Dreijährige bei Öffnungszeiten, Mittagsverpflegung und Schließzeiten vielfach noch eingeschränkter. Gleichzeitig bleiben zu lange Schließzeiten über alle Altersgruppen hinweg ein zentrales Problem.
Weniger 1A-Gemeinden im Bezirk Grieskirchen als im Vorjahr
Der Kinderbetreuungsatlas 2026 zeigt im Bezirk eine Verschlechterung gegenüber dem
Vorjahr: Nur 14 der 33 Gemeinden im Bezirk Grieskirchen erreichen aktuell die höchste Kategorie 1A. In der Erhebung 2025 waren es noch 16 Gemeinden.
Ausschlaggebend sind Verschlechterungen bei den Schließtagen. Fünf Gemeinden wurden bei der Gesamtbewertung aufgrund zu vieler Schließtage um eine Kategorie zurückgestuft: Das sind Bad Schallerbach, Gallspach, Kematen am Inn, Rottenbach und Waizenkirchen. Die Gemeinden Gaspoltshofen, Geboltskirchen und Taufkirchen an der Trattnach hingegen haben ihr Betreuungsangebot verbessert und wurden somit in die beste Katelgorie 1A eingestuft.
Trotz des Rückgangs liegt der Anteil der 1A-Gemeinden im Bezirk Grieskirchen mit 42,4 Prozent weiterhin deutlich über dem oberösterreichweiten Durchschnitts-Wert von rund 36 Prozent. Weitere 21,2 Prozent der Gemeinden erreichen die Kategorie A (OÖ-Schnitt: 16 Prozent). Je eine Gemeinde wurde in der Gesamtbewertung den Kategorien B und C zugeordnet. Im Bezirk Grieskirchen gibt es keine Gemeinde der Kategorie D.
Mangelndes Angebot für Unter-Dreijährige erschwert Wiedereinstieg
Besonders schwierig ist die Betreuungssituation für Kinder unter drei Jahren. Für viele Eltern ist es nach wie vor nicht selbstverständlich, nach der einkommensabhängigen Karenz – dem am häufigsten gewählten Karenz-Modell mit 12 oder 14 Monaten – unmittelbar einen Betreuungsplatz zu finden. In einzelnen Gemeinden im Bezirk Grieskirchen beginnt die Aufnahme erst ab dem 18. Lebensmonat, als spätestes Erstaufnahmealter wurden 24 Monate angegeben.
Keine der Gemeinden im Bezirk Grieskirchen konnte in die höchste Kategorie 1A eingestuft werden, da keine Gemeinde eine vollzeittaugliche Betreuung für diese Altersgruppe anbietet. Dafür sind unter anderem Öffnungszeiten von Montag bis Donnerstag von täglich mindestens 9,5 Stunden und pro Woche von mindestens 45 Stunden erforderlich. 14 Gemeinden erfüllen zwei bis drei Kriterien und wurden in Kategorie A eingestuft. Weitere sieben Gemeinden sind in Kategorie B, eine Gemeinde in Kategorie C und eine in Kategorie D zu finden.
Schließzeiten betrifft besonders Kindergarten-Kinder
Etwas besser ist die Situation bei den Drei- bis Sechsjährigen. Sechs Gemeinden (vier weniger als im Vorjahr) erreichen in dieser Altersgruppe die Kategorie 1A und verfügen damit über ein vollzeittaugliches Betreuungsangebot. Dazu zählen Gaspoltshofen, Grieskirchen, Kallham, Schlüßlberg, Tollet und Wallern a. T..
24,2 Prozent der Gemeinden werden in Kategorie A und weitere 24,2 Prozent in Kategorie B eingestuft. In Kategorie C fällt keine Gemeinde bei dieser Altersgruppe, jedoch ist eine einzige Gemeinde in Kategorie D zu finden. Auch bei den Kindergärten gibt es eine Verschlechterung bei den Schließzeiten: Aistersheim, Bad Schallerbach, Gallspach, Kematen am Innbach, Rottenbach und Waizenkirchen wurden deshalb in dieser Altersgruppe um eine Kategorie zurückgestuft.
Neben dem Betreuungsumfang sind Schließzeiten ein wesentlicher Faktor für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf über alle Altersgruppen hinweg. Das OÖ. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz sieht vor, dass Bildungseinrichtungen mindestens 47 Wochen pro Jahr geöffnet sein müssen. Ist der Bedarf gegeben, dürfen die Einrichtungen nicht länger als fünf Wochen geschlossen sein.
Im Bezirk Grieskirchen überschreiten sieben Gemeinden die gesetzlich vorgesehene Grenze bei den Kindergärten und sieben Gemeinden bei den Krabbelstuben. Die zusätzlichen Schließzeiten können für berufstätige Eltern zu einer Herausforderung werden, wenn keine alternative Betreuung zur Verfügung steht.
Vereinbarkeit endet oft mit Volksschul-Eintritt
Bei der Betreuung von Volksschulkindern fällt die Bewertung deutlich unterschiedlich aus. Lediglich drei der Gemeinden erreichen Kategorie A, während 20 Gemeinden in Kategorie B eingestuft werden. Erfreulicherweise musste keine Gemeinde in den Kategorien C und D eingestuft werden.
Damit zeigt sich bei der Betreuung von Schulkindern noch Entwicklungspotenzial. Denn für Familien ist ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot über die Kindergartenzeit hinaus wesentlich, um Beruf und Familie dauerhaft miteinander vereinbaren zu können.
„Eine gute Kinderbetreuung ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass Eltern arbeiten und Familien ihren Alltag verlässlich organisieren können. Wenn Einrichtungen zu wenige Wochen geöffnet haben oder Kinder erst sehr spät aufgenommen werden, trifft das unmittelbar die betroffenen Familien.“ fasst AK-Präsident Andreas Stangl zusammen.
Die Arbeiterkammer fordert daher einen Rechtsanspruch auf einen qualitativ hochwertigen Betreuungsplatz vom zweiten Lebensjahr bis zum Ende der Volksschule. Dazu braucht es eine verpflichtende und professionelle Bedarfserhebung in den Gemeinden und Bezirken sowie eine sichere Finanzierung durch das Land Oberösterreich, damit vollzeittaugliches Betreuungsangebot flächendeckend wird.
Alle Informationen zur Gesamtbewertung, zu den Kategorien und Altersgruppen sowie zu den aktuellen Betreuungsquoten sind für alle oberösterreichischen Gemeinden in der digitalen Ausgabe des AK-Kinderbetreuungsatlas 2026 unter kba.arbeiterkammer.at zu finden. Im digitalen Atlas ist auch ersichtlich, ob die jeweilige Gemeinde die sogenannten Barcelona-Ziele für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren sowie von drei- bis sechsjährigen Kindern erfüllt.
Downloads
Kontakt
Kontakt
Arbeiterkammer GrieskirchenManglburg 22
4710 Grieskirchen
TEL: +43 50 6906 4511
FAX: +43 50 6906 4599
E-Mail: grieskirchen@akooe.at