05.09.2024

Hart­näckig­keit zahlt sich aus: AK Gries­kirchen er­kämpft für Mutter eines autistischen Sohnes höheres Pflege­geld 

Weil die Pensionsversicherungsanstalt ihr das Pflegegeld der Stufe 1 für ihren an Autismus leidenden Sohn entzogen hatte, wandte sich die Mutter an die AK Grieskirchen. Auf dem Klagsweg konnte die AK Grieskirchen für die betroffene Familie beim Oberlandesgericht Linz Pflegegeld der Stufe 3 erstreiten.

Nach fast 6 Jahren Bezug hatte die PVA dem damals 12-jährigen autistischen Kind eines AK-Mitglieds das Pflegegeld der Stufe 1 entzogen. Ihre Begründung: Es bestünde nur ein Pflegebedarf von 60 Stunden im Vergleich zu einem gleichaltrigen gesunden Kind. Dadurch sei man berechtigt, das Pflegegeld zu entziehen. Der Gesundheitszustand des Kindes hatte sich allerdings nicht gebessert. Es litt weiterhin an frühkindlichem Autismus und leichter Intelligenzminderung. 

Gedulds­spiel mit glücklichem Aus­gang

Mit dem Bescheid der PVA war die Familie nicht einverstanden. Die Eltern des nunmehr 14-jährigen Buben wandten sich an die AK Grieskirchen. Diese reichte Klage auf Weitergewährung des Pflegegeldes ein. Es folgte ein Rechtsstreit über viele Monate. Doch dann das erfreuliche Urteil: Das OLG Linz schloss sich der Rechtsansicht der AK Grieskirchen an und erkannte Pflegegeld der Stufe 3 zu. „Dies bedeutet eine wesentliche Entlastung für die Familie. Der Fall zeigt einmal mehr, dass es sich auszahlt, unser Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen“, so AK-Präsident Andreas Stangl.

Es zahlt sich jedenfalls aus, unser Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen.

Andreas Stangl

AK Präsident

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