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AK Kirchdorf half im vergangenen Jahr mehr als 4.000 Mal
Aktuell sind im Bezirk Kirchdorf 23.913 AK-Mitglieder mit Hauptwohnsitz gemeldet. Viele von ihnen nutzen die Leistungen der Arbeiterkammer. Ob rasche Hilfe bei arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten oder bei Fragen rund um Weiterbildung: Das Beratungsangebot in der AK Kirchdorf findet großen Anklang bei den Mitgliedern. Das zeigt auch die Statistik. Im Jahr 2025 wandten sich Rat- und Hilfesuchende 4.036 Mal an die AK Kirchdorf: in 2.634 Fällen telefonisch, in 1.164 Fällen persönlich (inklusive 62 Bildungsberatungen) und in 238 Fällen per E-Mail.
Mehr als 4,2 Millionen Euro für AK-Mitglieder
Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss dann bei den Arbeitgebern intervenieren. Außergerichtlich hat die AK Kirchdorf 119.202 Euro an vorenthaltenem Entgelt hereingebracht. Manche Arbeitgeber lassen es aber auf einen Streit vor Gericht ankommen, dort erkämpfte die AK Kirchdorf im vergangenen Jahr für ihre Mitglieder 40.534 Euro. Insgesamt sind das 159.736 Euro.
Besser mit Betriebsrat
Von den insgesamt 78 Arbeitsrechtsfällen stammen 58 Fälle und somit mehr als 74 Prozent aus Betrieben ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer:innen und die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts ist. Hauptsächliche Gründe waren offenes Entgelt (38), Kündigungen und Entlassungen (27) sowie Endabrechnungsdifferenzen (8).
Pension und Pflegegeld
In 90 Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Kirchdorf im vergangenen Jahr 3.732.818 Euro. Dabei ging es überwiegend um die Themen Pension und Pflegegeld. Zusätzlich wurden 2025 für 23 Arbeitnehmer:innen aus acht insolventen Betrieben im Bezirk Kirchdorf 359.298 Euro durchgesetzt.
In Summe hat die AK Kirchdorf im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 4.251.852 Euro erreicht. Das zeigt, wie wichtig eine regionale Anlaufstelle ist. Damit alle Mitglieder möglichst einfach zu ihrem Recht kommen, setzt die AK ganz bewusst bei ihren Serviceleistungen auf Wohnortnähe. Sie bietet ihnen die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen.
AK kämpft um jeden Euro
In ihrem Engagement für ihre Mitglieder macht die Arbeiterkammer keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beträge handelt. So erreichte die AK Kirchdorf einen Betrag von 16,40 Euro für einen vom Arbeitgeber angeforderten Strafregisterauszug. Den höchsten Betrag, knapp über 20.000 Euro, erhielt ein Arbeiter aus einem holzverarbeitenden Betrieb, für den die AK Kirchdorf Beendigungsansprüche, Zeitguthaben und Kündigungsentschädigung erreichte.
Ein Fall aus dem Arbeitsrecht: Rückwirkend abgemeldet
Ein Hilfsarbeiter war seit April 2025 bei einem Unternehmen im Bezirk Kirchdorf beschäftigt, hatte im Sommer einen schweren Arbeitsunfall und wurde im November rückwirkend mit 1. Oktober gekündigt und bei der ÖGK abgemeldet. Die AK Kirchdorf intervenierte beim Unternehmen und wies dieses darauf hin, dass eine rückwirkende Abmeldung nicht zulässig ist und zudem die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Erst nach einer zweiten AK-Intervention lenkte das Unternehmen ein: Der Hilfsarbeiter wurde wieder angemeldet, und zwar bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Er bekam knapp 6.300 Euro an Lohn und Kündigungsentschädigung nachbezahlt.
Ein Fall aus dem Sozialrecht: Pflegegeld der Stufe 3 statt 1o zu
Ein junger Mann mit schweren Einschränkungen sowie ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung) hatte Pflegegeld der Stufe 1 bezogen. Einen Antrag auf Erhöhung der Pflegestufe lehnte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ab. Daher wandte sich die Mutter als Erwachsenenvertreterin an die AK Kirchdorf. Diese klagte gegen den bisherigen Bescheid, um eine Erhöhung des Pflegegeldes zu erreichen. Der vom Sozialgericht beauftragte Sachverständige erstellte ein neues Gutachten. Laut diesem bestand ein erhöhter Unterstützungsbedarf im täglichen Leben sowie ein Pflegeaufwand von 148 Stunden pro Monat plus Erschwerniszuschlag, weil wegen der Verhaltensauffälligkeit des jungen Mannes ständig eine vertraute Person verfügbar sein muss. Auf Basis dieses Gutachtens sprach das Gericht der Familie die Pflegestufe 3 zu.
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