19.08.2021

AK verhalf Arbeiter zu Schwerarbeits­pension

Immer wieder bekommen Menschen, die viele Jahre Schwerarbeit geleistet haben, ablehnende Bescheide von der Pensionsversicherungsanstalt. Ob ausreichend Schwerarbeits­zeiten vorliegen, wird immer im Einzel­fall mittels eines Feststellungs- bzw. Pensionsverfahrens entschieden. „Leider liegt die Beweislast nach wie vor bei den Versicherten“, kritisiert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer die bestehende Regelung.

Schwer­arbeit nicht anerkannt

Die AK-Bezirksstelle Steyr konnte einem Metallarbeiter zu seiner Schwerarbeitspension verhelfen. Für eine solche ist es unter anderem notwendig, 10 Jahre Schwerarbeit in den letzten 20 Jahren vor dem Pensionsantrag geleistet zu haben. Im Fall des Arbeiters lehnte die Pensionsversicherung den Antrag ab, denn seine jahrelange Tätigkeit wurde nicht als Schwerarbeit gewertet. Der 57-Jährige arbeitet seit fast 30 Jahren mit Unterbrechungen als Walzer in der Herstellung von Eisenprofilen. Er hebt, ausgerüstet mit hitze­beständiger Schutzkleidung, 900 bis 1000 Grad heiße Rohlinge mit einer Eisenzange in vorgebeugter Haltung an und steckt sie in das Walzgerüst. Diese Rohlinge wiegen zwischen 15 und 120 Kilos, immerhin wird ab 50 Kilos zu zweit gearbeitet. Angesichts dieser Beschreibung seiner Arbeit klagte die Arbeiterkammer gegen den ablehnenden Feststellungs­bescheid der PVA – mit Erfolg. Das Gericht erkannte dem Arbeiter die Schwerarbeitsmonate an, sodass er mit 60 Jahren in Pension gehen kann.

Schwerarbeits­verordnung endlich aktualisieren

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer kritisiert, dass „die Beweislast im Feststellungs-  beziehungsweise Pensionsverfahren immer noch bei den Versicherten liegt“. Die Antragstellung sollte in jedem Fall gut vorbereitet sein, so Kalliauer. Arbeitszeit­aufzeichnungen, Arbeitsplatz­beschreibung, Tätigkeitsprofil und Fotodokumentationen bis hin zu einem Arbeitstage­buch und Zeugenaussagen unterstützen die Beweisführung. Betriebsräte/-innen sollten mit einbezogen werden, um realistische Tätigkeitsbeschreibungen zu erstellen und veraltete Profile zu korrigieren. „Die 15 Jahre alte Schwerarbeitsverordnung muss endlich an die sich verändernden Arbeitsbedingungen angepasst werden“, fordert der AK-Präsident.

AK-Bezirks­stelle Steyr mit viel Arbeit

Die Rechtsberater/-innen der AK-Bezirksstelle Steyr führten im ersten Halbjahr 2021 insgesamt 3.423 Beratungen durch. Neben zahlreichen Telefon- und E-Mail-Beratungen, kamen 867 AK-Mitglieder mit ihren arbeits- und sozial­rechtlichen Problemen zum persönlichen Beratungsgespräch. 

In Summe erkämpfte die Arbeiterkammer im Bezirk Steyr rund 2,8 Millionen Euro für die Beschäftigten. „Beratungs­zahlen und -erfolge wie diese zeigen einmal mehr, wie wichtig es ist, dass wir unseren Mitgliedern direkt vor Ort helfen und ihnen die notwendige Unterstützung bei arbeits- und sozialrechtlichen Problemen bieten“, so AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.     

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stv. Bezirksstellenleitung Ingrid Kaiser
stv. Bezirksstellenleitung Ingrid Kaiser © Wolfgang Spitzbart, Arbeiterkammer Oberösterreich

Die 15 Jahre alte Schwerarbeits­verordnung muss endlich an die sich verändernden Arbeitsbedingungen angepasst werden

dr. johann kalliauer

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