AK verhalf Arbeiter zu Schwerarbeitspension
Immer wieder bekommen Menschen, die viele Jahre Schwerarbeit geleistet haben, ablehnende Bescheide von der Pensionsversicherungsanstalt. Ob ausreichend Schwerarbeitszeiten vorliegen, wird immer im Einzelfall mittels eines Feststellungs- bzw. Pensionsverfahrens entschieden. „Leider liegt die Beweislast nach wie vor bei den Versicherten“, kritisiert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer die bestehende Regelung.
Schwerarbeit nicht anerkannt
Die AK-Bezirksstelle Steyr konnte einem Metallarbeiter zu seiner Schwerarbeitspension verhelfen. Für eine solche ist es unter anderem notwendig, 10 Jahre Schwerarbeit in den letzten 20 Jahren vor dem Pensionsantrag geleistet zu haben. Im Fall des Arbeiters lehnte die Pensionsversicherung den Antrag ab, denn seine jahrelange Tätigkeit wurde nicht als Schwerarbeit gewertet. Der 57-Jährige arbeitet seit fast 30 Jahren mit Unterbrechungen als Walzer in der Herstellung von Eisenprofilen. Er hebt, ausgerüstet mit hitzebeständiger Schutzkleidung, 900 bis 1000 Grad heiße Rohlinge mit einer Eisenzange in vorgebeugter Haltung an und steckt sie in das Walzgerüst. Diese Rohlinge wiegen zwischen 15 und 120 Kilos, immerhin wird ab 50 Kilos zu zweit gearbeitet. Angesichts dieser Beschreibung seiner Arbeit klagte die Arbeiterkammer gegen den ablehnenden Feststellungsbescheid der PVA – mit Erfolg. Das Gericht erkannte dem Arbeiter die Schwerarbeitsmonate an, sodass er mit 60 Jahren in Pension gehen kann.
Schwerarbeitsverordnung endlich aktualisieren
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer kritisiert, dass „die Beweislast im Feststellungs- beziehungsweise Pensionsverfahren immer noch bei den Versicherten liegt“. Die Antragstellung sollte in jedem Fall gut vorbereitet sein, so Kalliauer. Arbeitszeitaufzeichnungen, Arbeitsplatzbeschreibung, Tätigkeitsprofil und Fotodokumentationen bis hin zu einem Arbeitstagebuch und Zeugenaussagen unterstützen die Beweisführung. Betriebsräte/-innen sollten mit einbezogen werden, um realistische Tätigkeitsbeschreibungen zu erstellen und veraltete Profile zu korrigieren. „Die 15 Jahre alte Schwerarbeitsverordnung muss endlich an die sich verändernden Arbeitsbedingungen angepasst werden“, fordert der AK-Präsident.
AK-Bezirksstelle Steyr mit viel Arbeit
Die Rechtsberater/-innen der AK-Bezirksstelle Steyr führten im ersten Halbjahr 2021 insgesamt 3.423 Beratungen durch. Neben zahlreichen Telefon- und E-Mail-Beratungen, kamen 867 AK-Mitglieder mit ihren arbeits- und sozialrechtlichen Problemen zum persönlichen Beratungsgespräch.
In Summe erkämpfte die Arbeiterkammer im Bezirk Steyr rund 2,8 Millionen Euro für die Beschäftigten. „Beratungszahlen und -erfolge wie diese zeigen einmal mehr, wie wichtig es ist, dass wir unseren Mitgliedern direkt vor Ort helfen und ihnen die notwendige Unterstützung bei arbeits- und sozialrechtlichen Problemen bieten“, so AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
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