AK Eferding erreicht mehr als 3 Millionen Euro
Aktuell sind im Bezirk Eferding 14.080 AK-Mitglieder mit Hauptwohnsitz gemeldet. Viele von ihnen nutzen die Leistungen der Arbeiterkammer. Ob rasche Hilfe bei arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten oder bei Fragen rund um Weiterbildung: Das Beratungsangebot in der AK Eferding findet großen Anklang bei den Mitgliedern. Das zeigt auch die Statistik. Im Jahr 2025 wandten sich Rat- und Hilfesuchende 4.124 Mal an die AK Eferding: in 2.674 Fällen telefonisch, in 1.148 Fällen persönlich (inklusive 24 Bildungsberatungen) und in 302 Fällen per E-Mail.
Mehr als 3 Millionen Euro für AK-Mitglieder
Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss dann bei den Arbeitgebern intervenieren. Außergerichtlich hat die AK Eferding 220.893 Euro an vorenthaltenem Entgelt im Jahr 2025 hereingebracht. Manche Arbeitgeber lassen es aber auf einen Streit vor Gericht ankommen. Dort erkämpfte die AK Eferding im Vorjahr für ihre Mitglieder 13.950 Euro. Insgesamt sind das 234.843 Euro.
Von den insgesamt 93 Arbeitsrechtsfällen stammen 76 Fälle und somit 82 Prozent aus Betrieben ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer:innen und die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts ist.
Hauptsächliche Gründe waren Differenzen bei der Endabrechnung von beendeten Arbeitsverhältnissen (33), offenes Entgelt bei laufenden Dienstverhältnissen (17) sowie unbegründete Entlassungen (14).
In 72 Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Eferding im vergangenen Jahr 2.628.318 Euro. Dabei ging es überwiegend um die Themen Pension und Pflegegeld. Zusätzlich wurden 2025 für Arbeitnehmer:innen aus insolventen Betrieben im Bezirk Eferding 171.484 Euro durchgesetzt.
In Summe hat die AK Eferding im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von ins-gesamt 3.034.645 Euro erreicht. Das zeigt, wie wichtig eine regionale Anlaufstelle ist. Damit alle Mitglieder möglichst einfach zu ihrem Recht kommen, setzt die AK ganz bewusst bei ihren Serviceleistungen auf Wohnortnähe. Sie bietet ihnen die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen.
AK kämpft um jeden Euro
In ihrem Engagement für ihre Mitglieder macht die AK keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beträge handelt. So erkämpfte die AK Eferding etwa einen Betrag von 79 Euro für eine Arbeitnehmerin. Ihr Arbeitgeber hatte im Zuge der Endabrechnung ungerechtfertigt einen Betrag für Arbeitskleidung abgezogen. Den höchsten Betrag, nämlich 17.340 Euro, erhielt ein Arbeitnehmer, dem seine Firma das Nutzen des Firmenautos ohne Ersatzentgelt versagt hatte.
Ein Fall aus dem Arbeitsrecht: Bezahlung von 190 Überstunden erreicht
Ein AK-Mitglied arbeitete 9 Jahre lang als Arbeitsvorbereiter in einer Tischlerei. Nachdem das Arbeitsverhältnis endete, wurden bei der Endabrechnung allerdings 190 Überstunden nicht berücksichtigt. Mehrmals forderte der Mann seinen ehemaligen Arbeitgeber auf, den ausstehenden Betrag zu überweisen. Da auch 4 Monate nach der Beendigung des Dienstverhältnisses keine Auszahlung des Entgelts für die geleisteten Überstunden erfolgt war, suchte der Mann die Bezirksstelle Eferding zur Beratung auf. Es brauchte eine Klagsandrohung durch die AK, ehe der Dienstgeber einlenkte und doch noch sämtliche Überstunden auszahlte. Der Betrag belief sich auf 5.660 Euro.
Ein Fall aus dem Sozialrecht: Pflegegeld von Stufe 1 auf 3 erhöht
Eine Frau aus dem Bezirk Eferding hatte aufgrund ihres schlechter werdenden Gesundheitszustandes um Erhöhung ihres Pflegegeldes der Stufe 1 angesucht. Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) lehnte den Antrag allerdings ab. Der Sohn der Frau wandte sich an die AK um Hilfe. Die AK brachte für die Betroffene eine Klage ein. Im Verfahren bestätigte der vom Gericht bestellte Gutachter, dass die Frau wesentlich mehr auf fremde Hilfe angewiesen sei als im Erstgutachten der PVA angeführt. Er konstatierte zudem mehrere Gebrechen im Zuge einer Wirbelsäulen-Operation sowie eine Krebserkrankung. Schlussendlich entschied das Gericht, dass die Pflegestufe 3 angemessen sei. Das Pflegegeld wurde 10 Monate nach der Antragstellung rückwirkend erhöht und nachbezahlt.
Foto zum Herunterladen
Jetzt kostenlosen AK Newsletter abonnieren!
Wir informieren Sie gerne regelmäßig über Aktuelles zum Thema Arbeitswelt.
Downloads
Pressekonferenz-Unterlage
Kontakt
Kontakt
Arbeiterkammer Eferding
Unterer Graben 5
4070 Eferding
TEL: +43 50 6906 4211
FAX: +43 50 6906 4299
E-MAIL: eferding@akooe.at