22.07.2021

Jährliche Gehalts­erhöhungen nicht bekommen - AK Ried erreichte Nach­zahlung für einen Ange­stellten

9 Jahre lang hatte ein Angestellter aus dem Bezirk Ried bei einer Salzburger Firma als Vertriebsleiter gearbeitet - aber nie hatte er die, im Kollektivvertrag geregelte, jährliche Gehaltserhöhung bekommen. Erst mit Hilfe der Arbeiterkammer erhielt er eine stattliche Nachzahlung. Wermutstropfen: Wegen der gesetzlichen Verjährungsfrist wurden nur die letzten 3 Jahre nachverrechnet. In vielen Kollektivverträgen gibt es sogar noch kürzere Verfallsfristen. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer spricht sich daher einmal mehr für die Abschaffung besonders kurzer Verfallsfristen aus.

Angestellter ging zur AK

„Ich habe die AK bisher nie gebraucht, aber jetzt weiß ich, warum es sie gibt“, sagt jener Angestellte, dem die AK Ried zur Nachverrechnung der kollektivvertraglichen Gehaltserhöhungen der vergangenen 3 Jahre verholfen hat. Der Mann war 9 Jahre lang bei einer Salzburger Firma als Vertriebsleiter beschäftigt. Immer wieder hatte er in der Gehaltsverrechnung seinen Wunsch deponiert, die jährliche KV-Erhöhung auf sein Gehalt angerechnet zu bekommen – immer wieder war sein Ansuchen ignoriert worden. Bis es ihm reichte und er beschloss, zur AK zu gehen und um Unterstützung zu ersuchen.

Verfallsfristen brachten ihn um 6 Jahre

Die bekam er auch. AK-Bezirksstellenleiter Siegfried Wambacher nahm sich des Falles an und berechnete die Gehaltsdifferenz, die aus der Nicht-Gewährung der jährlichen KV-Erhöhungen resultierte. Den errechneten Betrag forderte er beim Arbeitgeber ein. Nun wurde der Firma die Sache zu heiß – sie verrechnete die Gehaltserhöhungen für die vergangenen 3 Jahre nach und überwies dem Mann eine Nachzahlung von rund 4.800 Euro. Zudem war er jetzt auch richtig eingestuft. Allerdings blieb bis zuletzt ein bitterer Beigeschmack: Denn aufgrund der gesetzlich geregelten Verjährung war der Angestellte um die Gehaltserhöhungen der ersten 6 Arbeitsjahre in der Firma umgefallen.

Verfallsfristen endlich abschaffen

Viele andere Beschäftigte, denen Ansprüche vorenthalten werden, verlieren sogar noch mehr Geld, weil die Verfallsfristen in zahlreichen Kollektivverträgen noch deutlich kürzer sind. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer erneuert daher die Forderung der Arbeiterkammer nach einer Abschaffung der Verfallsfristen: „Es ist nicht einzusehen, warum arbeitsrechtliche Ansprüche nach kurzer Zeit verfallen. Anstatt der in den Kollektivverträgen festgesetzten Verfallsfristen von oftmals nur wenigen Monaten braucht es eine einheitliche und klare gesetzliche Regelung, angelehnt an die dreijährige Verjährungsfrist, die es den Beschäftigten ermöglicht, zumindest die in den vergangenen 3 Jahren vorenthaltenen Ansprüche geltend machen zu können“, sagt Kalliauer.

Foto zum Download

Das Foto kann honorarfrei veröffentlicht werden, wenn das Copyright "AK OÖ - Wolfgang Spitzbart" veröffentlicht wird.

Leiter AK-Bezirksstelle Ried - Siegfried Wambacher
Leiter AK-Bezirksstelle Ried - Siegfried Wambacher © Wolfgang Spitzbart, AK OÖ

Es ist nicht einzusehen, warum arbeitsrechtliche Ansprüche nach kurzer Zeit verfallen.

Dr. Johann Kalliauer

AK-Präsident

Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer Ried


Peter-Rosegger-Straße 26
4910 Ried im Innkreis

TEL: +43 50 6906 4813
FAX: +43 50 6906 4899
E-MAIL: ried@akooe.at

Finden Sie uns auf Google Maps

  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum