Schwerarbeitspension verweigert: AK Schärding klagte erfolgreich gegen PVA-Bescheid
Nach 45 Berufsjahren und ebenso langer harter Arbeit wollte ein Beschäftigter aus dem Bezirk Schärding mit 60 Jahren in die Schwerarbeitspension gehen. Er staunte nicht schlecht, als er Post von der Pensionsversicherungsanstalt bekam: Sein Antrag wurde abgelehnt. Die AK Schärding verhalf ihm letztlich doch noch zu seinem Ziel. Sie konnte belegen, dass der Mann die nötigen Versicherungs- und Schwerarbeitsmonate geleistet hatte.
Voraussetzungen für körperliche Schwerarbeit
Um einen Anspruch auf die Schwerarbeitspension zu erwerben, müssen Beschäftigte Tätigkeiten verrichten, die laut Schwerarbeitsverordnung als besonders belastend gelten. Das ist beispielsweise unregelmäßige Nachtarbeit, regelmäßige Arbeit unter Hitze, Kälte oder unter chemischen und physikalischen Einflüssen. Körperliche Schwerarbeit im Sinne der Verordnung über besonders belastende Berufstätigkeiten liegt bei Männern auch dann vor, wenn bei einer achtstündigen Arbeitszeit mindestens 2.000 Arbeitskilokalorien verbraucht werden.
Angeblich zu wenige Monate beisammen
Wenn Beschäftigte 540 Versicherungsmonate erworben haben und davon 120 Schwerarbeitsmonate in den letzten 240 Kalendermonaten vor dem Stichtag angefallen sind, können Männer nach Vollendung des 60. Lebensjahres eine Schwerarbeitspension in Anspruch nehmen. So hatte es auch ein Lkw-Fahrer aus dem Bezirk Schärding beabsichtigt. Er hatte neben seiner fahrenden Tätigkeit auch häufig schwere Lasten heben und tragen müssen. Sein Antrag wurde aber von der Pensionsversicherungsanstalt abgelehnt. Angeblich hatte er zu wenige Versicherungsmonate angesammelt.
Klage gegen Bescheid
Die AK Schärding klagte in seinem Namen gegen den ablehnenden Bescheid. Auf Basis der Schilderungen des Arbeitnehmers und eines Sachverständigengutachtens kam das Gericht zu dem Schluss, dass der Mann sowohl die erforderlichen Kilokalorien verbraucht als auch die nötigen Monate hatte. Es urteilte daher im Sinne des AK-Mitglieds und sprach ihm die Schwerarbeitspension zu.
Kein Einzelfall
„So erfreulich die gewonnene Klage für unser Mitglied ist, müssen wir aber oftmals feststellen, dass dies leider kein Einzelfall ist. Er zeigt abermals auf, dass die Schwerarbeiterregelung dringend im Sinne der Versicherten zu reparieren ist. Denn Arbeitsdruck, lange Arbeitszeiten, Personalmangel oder Schichtdienste belasten immer mehr Menschen so sehr, dass sie nicht bis zum Regelpensionsalter durchhalten. Ihnen muss es leichter gemacht werden, in Schwerarbeitspension gehen zu können“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
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