Von 0 auf 3: AK Braunau erkämpft Pflegegeld für ein schwer krankes Kleinkind
Völlig unverständlich, dass die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) einer Familie mit einem schwer kranken Kleinkind das Pflegegeld verweigert hatte. Aber die Behörde hatte die Rechnung ohne die AK gemacht. Denn die Rechtsexpert:innen der Bezirksstelle Braunau zogen im Namen der Familie vor Gericht – und bekamen Recht. Die Familie bekam das Pflegegeld der Stufe 3 zugesprochen.
Kein erhöhter Pflegebedarf laut PVA
Ein Kleinkind aus dem Bezirk Braunau leidet seit der Geburt an einer massiven Ernährungs- und Verdauungsstörung. Die Familie hatte daher bei der PVA einen Antrag auf Pflegegeld gestellt. Dieser war aber abgelehnt worden, obwohl der Pflegeaufwand wegen der Erkrankungen des Kleinkindes viel zeitintensiver und aufwendiger war als bei gleichaltrigen gesunden Kindern. Darum wandte sich die Familie an die Arbeiterkammer in Braunau.
Neues Gutachten rechtfertigt Pflegestufe 3
Die AK reichte im Namen der Familie Klage beim Arbeits- und Sozialgericht ein. Dieses gab ein neues medizinisches Sachverständigengutachten in Auftrag. Und siehe da: Das neue Gutachten ergab tatsächlich einen Pflegebedarf, der das Pflegegeld der Stufe 3 rechtfertigte. Das Arbeits- und Sozialgericht sprach daraufhin der Familie Pflegestufe 3 für das schwer kranke Kind zu. Der Einsatz der AK hatte sich also gelohnt.
„Leider müssen viele unserer Mitglieder um ihre Ansprüche, wie etwa das Pflegegeld oder die Invaliditätspension kämpfen, obwohl sie schwer krank sind, Pflege benötigen oder nicht mehr arbeiten können“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl und fügt hinzu: „Der Fall zeigt auch, wie wichtig die Beratung direkt in der Region für unsere Mitglieder ist. Kurze, unkomplizierte Wege sind das Um und Auf. Zudem übernehmen wir in Pflegegeldfällen auch die Vertretung für Personen, die keine AK-Mitglieder sind. Wie in diesem Fall reicht es aus, wenn Angehörige AK-Mitglieder sind“, betont Stangl.
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