Cyberangriff auf die AK Oberösterreich: Aktuelle Informationen
Am Montag, 10. August 2026, haben Cyberkriminelle die Arbeiterkammer Oberösterreich angegriffen. Wir informieren Sie an dieser Stelle über den aktuellen Stand.
AK Linz-Land half im vergangenen Jahr fast 6.000 Mal
Aktuell sind im Bezirk Linz-Land 67.221 AK-Mitglieder mit Hauptwohnsitz gemeldet. Viele von ihnen nutzen die Leistungen der Arbeiterkammer. Ob rasche Hilfe bei arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten oder bei Fragen rund um Weiterbildung: Das Beratungsangebot in der AK Linz-Land findet großen Anklang bei den Mitgliedern. Das zeigt auch die Statistik. Im Jahr 2025 wandten sich Rat- und Hilfesuchende 5.946 Mal an die AK Linz-Land: in 3.534 Fällen telefonisch, in 1.931 Fällen persönlich (inklusive 4 Bildungsberatungen) und in 481 Fällen per E-Mail.
Fast 10,7 Millionen Euro für AK-Mitglieder
Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss dann bei den Arbeitgebern intervenieren. Außergerichtlich hat die AK Linz-Land 554.873 Euro an vorenthaltenem Entgelt hereingebracht. Manche Arbeitgeber lassen es aber auf einen Streit vor Gericht ankommen, dort erkämpfte die AK Linz-Land im vergangenen Jahr für ihre Mitglieder 470.688 Euro. Insgesamt sind das 1.025.561 Euro.
Besser mit Betriebsrat
Von den insgesamt 191 Arbeitsrechtsfällen stammen 158 Fälle und somit fast 83 Prozent aus Betrieben ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer:innen und die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts ist. Hauptsächliche Gründe waren offenes Entgelt (72), Endabrechnungsdifferenzen (62) sowie Kündigungen und Entlassungen (36).
Pension und Pflegegeld
In 134 Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Linz-Land im vergangenen Jahr 3.216.719 Euro. Dabei ging es überwiegend um die Themen Pension und Pflegegeld. Zusätzlich wurden 2025 für 436 Arbeitnehmer:innen aus 54 insolventen Betrieben im Bezirk Linz-Land 6.450.287 Euro durchgesetzt.
In Summe hat die AK Linz-Land im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 10.692.567 Euro erreicht. Das zeigt, wie wichtig eine regionale Anlaufstelle ist. Damit alle Mitglieder möglichst einfach zu ihrem Recht kommen, setzt die AK ganz bewusst bei ihren Serviceleistungen auf Wohnortnähe. Sie bietet ihnen die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen.
AK kämpft um jeden Euro
In ihrem Engagement für ihre Mitglieder macht die Arbeiterkammer keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beträge handelt. So erreichte die AK Linz-Land einen Betrag von 15,25 Euro für eine Bäckereiverkäuferin, der der Mehrarbeitszuschlag nicht ausbezahlt wurde. Den höchsten Betrag, 154.731 Euro, erhielt ein Vorarbeiter, der im Krankenstand gekündigt wurde.
Ein Fall aus dem Arbeitsrecht:
Zu Unrecht entlassen
Nach 26 Jahren Tätigkeit in einer Werkstatt im Bezirk Linz-Land wurde ein Autoaufbereiter aus Traun wegen haltloser Vorwürfe fristlos entlassen. Er habe sich respektlos verhalten und seine Pflichten verletzt, so seine Vorgesetzten. Die Arbeiterkammer machte das Unternehmen darauf aufmerksam, dass die Entlassung zu Unrecht erfolgte, weil die Anschuldigungen sachlich nicht haltbar waren. Da das Unternehmen keine Einsicht zeigte, brachte die AK Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht ein. Danach lenkte der Arbeitgeber ein und stimmte zu,
die Entlassung zurückzunehmen, in eine einvernehmliche Auflösung zum Entlassungsdatum umzuwandeln und dem langjährigen Mitarbeiter die Abfertigung auszuzahlen. Er bekam rund 37.500 Euro überwiesen.
Ein Fall aus dem Sozialrecht:
Pflegegeld auf Stufe 2 gekürzt. Dank AK Pflegestufe 5 erreicht
Aufgrund eines Sauerstoffmangels bei seiner Geburt hat ein heute 58-jähriger Mann Zeit seines Lebens körperliche und geistige Einschränkungen. Er lebt in einer betreuten Wohneinrichtung und bezog 17 Jahre lang Pflegegeld der Stufe 3, ehe ihm die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) das Pflegegeld kürzte und ihm nur noch Stufe 2 zuerkannte. Seine Schwester, die seine Erwachsenenvertreterin ist, kam zur AK und bat um rechtliche Unterstützung. Die AK klagte gegen den neuen Bescheid, um zumindest wieder die Erhöhung des Pflegegeldes auf die vorherige Höhe zu erreichen. Der vom Sozialgericht beauftragte Sachverständige kam jedoch zu dem Ergebnis, dass ein Pflegeaufwand von über 180 Stunden pro Monat vorliegt und dem Mann daher sogar die Pflegestufe 5 zusteht. Diese bekam er nun vom Gericht zugesprochen.
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