02.08.2019

2.000 Euro Schadenersatz für diskriminierte zweifache Mutter - AK Eferding erstritt im ersten Halbjahr rund 240.000 Euro

„Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitgeber die Gesetze missachten. In vielen Fällen verhilft erst die Arbeiterkammer den Beschäftigten zu ihren Ansprüchen und zu ihrem Recht“, sagt der Bezirksstellenleiter der AK Eferding Dr. Werner Wagnest zur Halbjahresbilanz.

Exakt 100.744 Euro hat die AK Eferding im ersten Halbjahr 2019 für Mitglieder im Bezirk erkämpft, denen von ihren Arbeitgebern Geld vorenthalten worden war. Dazu kamen noch 138.901 Euro an sozialrechtlichen Ansprüchen.

Ein Fall, der sehr deutlich zeigt, dass manche Arbeitgeber die Rechte ihrer Beschäftigten mit Füßen treten, ist jener einer Mutter mit 2 kleinen Kindern. Ihr Arbeitgeber kündigte sie, weil sie nach der Rückkehr aus ihrer Karenz nur noch Teilzeit arbeiten hätte können - ein klarer Fall von Diskriminierung!

Die Rechtsberater der AK-Bezirksstelle Eferding haben alle Hände voll zu tun. 2.028 AK-Mitglieder suchten im ersten Halbjahr 2019 bei ihnen telefonisch, persönlich oder per E-Mail beziehungsweise schriftlich Rat in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten.

Alleinerzieherende Mutter benachteiligt

Ein bezeichnender Fall, wie manche Arbeitgeber mit ihren Mitarbeitern/-innen umgehen, war der einer zweifachen Mutter aus dem Bezirk. Sie war fünfeinhalb Jahre in einem Geschäft in Ottensheim als Verkäuferin beschäftigt. In dieser Zeit bekam sie ihren beiden Kinder. Als sie noch in der gesetzlichen Karenz - und somit unter Kündigungsschutz - für ihr zweites Kind war, ging sie in „ihre“ Filiale einkaufen und traf dort prompt ihren Vorgesetzten. Es kam zu einem Gespräch über die geplante Rückkehr der Frau in etwas mehr als einem halben Jahr.

Die Frau signalisierte dem Filialleiter, dass sie auf den Job angewiesen sei, jedoch als Alleinerzieherin nur zu den Öffnungszeiten des Kindergartens arbeiten gehen könne, weil niemand in ihrem Umfeld außerhalb der Öffnungszeiten die Kinder betreuen könne. Sie sei aber bereit, in einer anderen Filiale eingesetzt zu werden. Der Vorgesetzte signalisierte eindeutig, dass eine Beschäftigung zu den gewünschten Zeiten unmöglich sei - mit den Worten: „Dann müssen wir uns von Ihnen trennen.“ Ein weiteres Gespräch in einigen Monaten wurde vereinbart.

Die Arbeitnehmerin verlängerte die gesetzliche Karenz noch um ein halbes Jahr freiwilliger Karenz. Genau in dem kurzen Zeitfenster zwischen dem Ende des Kündigungsschutzes nach der gesetzlichen Karenz und dem Beginn eines Kündigungsschutzes aufgrund der Mitteilung über die Elternteilzeit erhielt sie vom Arbeitgeber die Kündigung. 

Diskriminierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz

Die Frau wandte sich an die AK. Und die stellte eindeutig klar: Es handelte sich in diesem Fall laut Gleichbehandlungsgesetz um eine Kündigung, bei der die Beschäftigte wegen des Umstandes, dass sie Kinder hatte, diskriminiert wurde. Die AK konnte für die Arbeitnehmerin eine Schadenersatzzahlung von 2.000 Euro aufgrund von Diskriminierung erstreiten.

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