Alle Hände voll zu tun in der Corona-Zeit: Telefonische Beratungen der AK Eferding verdreifachten sich
Die Covid-19-Pandemie löste weltweit eine Krise in bisher noch nicht gekanntem Ausmaß aus. Das fordert(e) die Arbeitnehmer/-innen so stark wie noch nie. Rekordarbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Ängste vor Jobverlust, Probleme bei der Organisation der Kinderbetreuung und finanzielle Sorgen der Beschäftigten schlugen sich auch in den Beratungszahlen der AK Eferding nieder: In den ersten zweieinhalb Monaten seit Jahresbeginn bis zum Lockdown Mitte März gab es 508 Anrufe in der Bezirksstelle, in den 2 Monaten ab dann bis Ende Mai mehr als 3 Mal so viele, nämlich 1.558. Darüber hinaus wurden über die eigens eingerichtete Corona-Hotline, die bis Ende Juni lief, 102 Anfragen individuell und persönlich beantwortet.
In ganz Oberösterreich wurden am Spitzentag, dem 16. März, 5.011 verzweifelte Anrufer/-innen registriert.
Trauriger Höhepunkt: 886 Menschen arbeitslos
Auf die Arbeitsmarktsituation wirkte sich die Corona-Pandemie in Eferding dramatisch aus. Mit Stand Ende Juli waren beim AMS 568 Personen arbeitslos vorgemerkt – um 142 Personen beziehungsweise 33 Prozent mehr als im Juli 2019. Der traurige Höhepunkt war im März mit 886 arbeitslos gemeldeten Personen im Bezirk erreicht. Die Folgen der Corona-Kurzarbeit sind bis jetzt spürbar. Der Lockdown und die damit verbundenen Folgen für die Menschen wirkte sich entsprechend auch in der Beratung der AK Eferding aus. „Unsere Mitglieder nutzten die elektronische und telefonische Beratung, die wir ab dem ersten Tag sicherstellten, intensiv. Die Übermittlung von Unterlagen und Informationen ausschließlich über das Telefon und per E-Mail war natürlich eine Herausforderung, klappte von Beginn an aber problemlos“, berichtet AK-Bezirksstellenleiter Dr. Werner Wagnest.
AK eine starke Partnerin
Trotz der sich rasch ändernden und deswegen zeitweise unklaren Gesetzeslage in verschiedenen Bereichen, die Arbeitnehmer/-innen und Konsumenten/-innen betreffen, waren die AK-Mitglieder sehr zufrieden mit der Auskunft durch die AK. Hauptthemen der Anfragen waren Kündigungen, Kurzarbeit, Kinderbetreuung, mangelnde Sicherheitsvorkehrungen (Abstände, Schutzmasken, Desinfektion), Home-Office und zuletzt arbeitsrechtliche Fragen rund um Auslandsurlaube. Viele Beratungsfälle hatten mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu tun: „Besonders schwierig war es für jene, deren Arbeitsverhältnis in der Corona-Zeit aufgelöst wurde. Oft wurde dann die Kündigungsfrist nicht eingehalten und auch noch offene Ansprüche wurden nicht abgerechnet und nicht ausbezahlt“, sagt der Bezirksstellenleiter.
Über 4.000 Euro für Assistentin
So ging es auch einer Frau aus dem Bezirk, die etwas mehr als 2 Jahre lang als Assistentin in einem Unternehmen beschäftigt war und Ende März zum 15. Mai gekündigt wurde. Das Angestelltengesetz sieht aber vor, dass – sofern nicht eine Kündigung zum 15. oder Letzten des Kalendermonats vereinbart wurde – nur zum Ende des Kalendervierteljahres gekündigt werden kann. In diesem Fall wäre das unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist der 30. Juni gewesen. Die AK forderte den Arbeitgeber also auf, die offene Kündigungsentschädigung zu zahlen. Außerdem wurden auch neben dem aliquoten Gehalt für Mai die aliquoten Sonderzahlungen für das Jahr 2020 und die Urlaubsersatzleistung nicht abgerechnet und ausbezahlt. In Summe holte die AK für die Frau 4.375 Euro zurück.
Gekündigt in Kurzarbeit
Aktuell wenden sich auch viele Mitglieder, bei denen das Arbeitsverhältnis nach der Kurzarbeitszeit aufgelöst wurde, an die AK, um die Abrechnungen kontrollieren zu lassen. Auffällig ist, dass die Beendigungsansprüche sehr häufig falsch – also zu gering – abgerechnet wurden. Häufig fehlen Teile des Urlaubs- oder Weihnachtsgeldes, es werden die Urlaubstage falsch bemessen oder Zeitausgleichsstunden nicht mehr abgerechnet. „Manche Firmen ziehen vom Endabrechnungsbetrag einfach Geldbeträge mit vorgeschobener Begründung ab, etwa fehlendes Werkzeug, Reinigung des Firmenautos oder Ähnliches. Das sollten die Beschäftigten keinesfalls ungeprüft auf sich sitzen lassen“, so Wagnest.
Korrekte Abrechnung erst nach 3 Monaten
Im Fall eines Rauchfangkehrers im Bezirk hatte der Mann fast 3 Monate nach seiner Kündigung immer noch keine Beendigungsansprüche und keine Lohnzettel für die Zeit der Kurzarbeit bekommen. Erst nach Intervention der AK hat der Arbeitgeber die Aufrollung der Kurzarbeitszeiten durchgeführt und eine Nachzahlung geleistet. Allerdings wurden die Sonderzahlungen falsch berechnet, und so wurde nochmals eine Nachzahlung von rund 360 Euro erreicht. Insgesamt erstritt die AK fast 1.300 Euro sowie ein Dienstzeugnis und die Lohnabrechnungen für den Mann. Die AK rät, sich bei Beendigungen von Arbeitsverhältnissen sicherheitshalber an die AK zu wenden und die Abrechnungen kontrollieren zu lassen. Bei Fragen rund um Corona, aber auch anderen arbeitsrechtlichen Probleme, ist die AK Eferding für ihre Mitglieder da: persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung, per Mail an eferding@akooe.at oder telefonisch unter 050 6906-4211.
Kontakt
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