19.03.2026

AK Rohrbach half im vergangenen Jahr mehr als 3.900 Mal

Aktuell sind im Bezirk Rohrbach 22.861 AK-Mitglieder mit Hauptwohnsitz gemeldet. Viele von ihnen nutzen die Leistungen der Arbeiterkammer. Ob rasche Hilfe bei arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten oder bei Fragen rund um Weiterbildung: Das Beratungsangebot in der AK Rohrbach findet großen Anklang bei den Mitgliedern. Das zeigt auch die Statistik. Im Jahr 2025 wandten sich Rat- und Hilfesuchende 3.942 Mal an die AK Rohrbach: in 2.485 Fällen telefonisch, in 1.209 Fällen persönlich (inklusive 31 Bildungsberatungen) und in 248 Fällen per E-Mail. 

Fast 4 Millionen Euro für AK-Mitglieder 

Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss dann bei den Arbeitgebern intervenieren. Außergerichtlich hat die AK Rohrbach 253.138 Euro an vorenthaltenem Entgelt im Jahr 2025 hereingebracht. Manche Arbeitgeber lassen es aber auf einen Streit vor Gericht ankommen, dort erkämpfte die AK Rohrbach im vergangenen Jahr für ihre Mitglieder 43.946 Euro. Insgesamt sind das 297.084 Euro.  

Besser mit Betriebsrat 

Von den insgesamt 52 Arbeitsrechtsfällen stammt mit 40 Fällen und somit 76,9 Prozent die überwiegende Mehrheit aus Betrieben ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer:innen und die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts ist. Hauptsächliche Gründe dafür waren offenes Entgelt (21), Endabrechnungsdifferenzen (18) von beendeten Arbeitsverhältnissen sowie unbegründete Entlassungen (9). 

Pension und Pflegegeld 

In 106 Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Rohrbach im vergangenen Jahr 2.577.434 Euro. Dabei ging es überwiegend um die Themen Pension und Pflegegeld. Zusätzlich wurden 2025 für 38 Arbeitnehmer:innen aus 4 insolventen Betrieben im Bezirk Rohrbach 1.103.361 Euro durchgesetzt.  

In Summe hat die AK Rohrbach im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 3.977.879 Euro erreicht. Das zeigt, wie wichtig eine regionale Anlaufstelle ist. Damit alle Mitglieder möglichst einfach zu ihrem Recht kommen, setzt die AK ganz bewusst bei ihren Serviceleistungen auf Wohnortnähe. Sie bietet ihnen die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen.  

AK kämpft um jeden Euro 

In ihrem Engagement für ihre Mitglieder macht die Arbeiterkammer keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beträge handelt. So erkämpfte die AK Rohrbach nach einer Intervention einen Betrag von 62 Euro für eine Frau, die einen Tag bei einer Firma beschäftigt war und ihr Entgelt nicht erhielt. Den höchsten Betrag, nämlich 30.000 Euro, erreichte die AK Rohrbach für einen Beschäftigten eines Textilbetriebes, der nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Abfertigung nicht bekommen hatte. 

Ein Fall aus dem Arbeitsrecht 

Ein Mann, der in Budweis lebt, war als LKW-Fahrer bei einer Firma beschäftigt. Als der 65-Jährige einmal krank wurde, meldete er das sofort seinem Arbeitgeber und schickte auch die tschechische Krankmeldung. Der Firmenchef teilte ihm daraufhin mit, dass er diese nicht akzeptiere und meldete den LKW-Fahrer einstweilen ab. Der Mann solle sich wieder melden, wenn er gesund sei. Tatsächlich wurde der 65-Jährige mit einem unberechtigten vorzeitigen Austritt abgemeldet. Eine Arbeits- und Entgeltbestätigung wurde auch nicht übermittelt, sodass der Mann auch kein Krankengeld von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) beziehen konnte. Er stand monatelang ohne Geld da. Da dieses Vorgehen rechtswidrig war, machte die AK Rohrbach für den Arbeitnehmer eine Entgeltfortzahlung geltend und verlangte vom Arbeitgeber, er möge zur Berechnung des Krankengeldes eine Arbeits- und Entgeltbestätigung an die ÖGK übermitteln. Da der Firmenchef dazu nicht bereit war, klagte die AK Rohrbach. Mit Erfolg! Der Arbeitgeber leistete schließlich die Entgeltfortzahlung, übermittelte die Arbeits- und Entgeltbestätigung und änderte den Abmeldegrund auf Kündigung durch den Arbeitgeber. 

Ein Fall aus dem Sozialrecht

Eine 65-jährige Frau aus dem Bezirk Rohrbach, die unter Demenz leidet und Depressionen hat, wird von ihrem Ehemann und ihrer Tochter im gemeinsamen Haus gepflegt. Weil sich ihr Gesundheitszustand stark verschlechterte, suchte die Familie bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) um eine Erhöhung der Pflegestufe 2 an. Die PVA bewilligte Pflegestufe 3. Die Angehörigen ließen den Pflegeaufwand durch die AK Rohrbach prüfen. Sie brachten vor, dass sich die 65-Jährige ohne fremde Hilfe nicht mehr im Haushalt bewegen kann und auch die selbstständige Einnahme von Mahlzeiten nicht mehr möglich sei. Das alles war von der PVA nicht berücksichtigt worden. Schließlich wurde gegen den PVA-Bescheid geklagt und nach einer erneuten Begutachtung eines gerichtlich beeideten Sachverständigen erkannte das Gericht der Frau Pflegestufe 5 zu.

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Mag. Thomas Jäger (Leiter der AK-Bezirksstelle Rohrbach) und Andreas Stangl (AK-Präsident)
Mag. Thomas Jäger (Leiter der AK-Bezirksstelle Rohrbach) und Andreas Stangl (AK-Präsident) © Wolfgang Spitzbart, AK OÖ


Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss dann bei den Arbeitgebern intervenieren.

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