Abfertigung falsch berechnet: AK Braunau erkämpft mehr als 15.500 Euro für eine Angestellte
Nachdem sie in Pension gegangen war, ließ eine Angestellte aus dem Bezirk Braunau in der AK-Bezirksstelle ihre Endabrechnung kontrollieren. Dabei stellte sich heraus, dass die Abfertigung falsch berechnet worden war. Die AK wies das Unternehmen auf den Irrtum hin und verschaffte der Pensionistin damit eine Nachzahlung in Höhe von mehr als 15.500 Euro.
In Pension gegangen
Die Arbeitnehmerin war 26 Jahre lang bei einem Verkehrsbetrieb beschäftigt. Ihr Arbeitsverhältnis endete einvernehmlich, als sie in Pension ging. In der AK-Bezirksstelle Braunau ließ die Frau ihre Endabrechnung kontrollieren. Darauf war eine Abfertigung in Höhe von 9 Monatsgehältern ausgewiesen. Aufgrund der langen Betriebszugehörigkeit von mehr als 25 Jahren wären ihr 12 Monatsgehälter zugestanden.
Firma wollte keinen Rechtsstreit
Die AK machte das Unternehmen auf den Fehler aufmerksam. Dieses argumentierte zwar, dass es zu Beginn des Arbeitsverhältnisses mehrere kurze Unterbrechungen gegeben hatte und daher keine durchgängige Beschäftigung von mindestens 25 Jahren vorlag, wollte sich aber nicht auf einen wohl aussichtslosen Rechtsstreit einlassen. Das Unternehmen akzeptierte die Forderung der Arbeiterkammer und berechnete die Abfertigung neu. Somit bekam die frühere Mitarbeiterin mehr als 15.500 Euro nachbezahlt.
Nicht auf Ansprüche und Rechte verzichten
„Der Erfolg der Arbeiterkammer für die Angestellte ist der Beweis, dass es sich lohnt, eine Rechtsberatung in der AK in Anspruch zu nehmen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. „Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen, können Sie sich jederzeit an die Arbeiterkammer wenden“, ergänzt Präsident Stangl. Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung direkt im Bezirk, besser einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten.
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