Fast vollständig taub, aber laut PVA nicht berufsunfähig – AK Perg konnte Rehabilitationsgeld für 54-Jährige erwirken
Weil sie so gut wie nichts mehr hören kann, ist es einer 54-jährigen Fachsozialbetreuerin aus dem Bezirk Perg nicht mehr möglich, ihre Arbeit auszuüben. Ihren Antrag auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension lehnte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) allerdings ab. Die Begründung: Bei der Frau liege weder eine dauerhafte noch eine vorübergehende Berufsunfähigkeit vor, weshalb sie keinen Anspruch auf Maßnahmen zur Rehabilitation hätte.
Solche Fälle sind laut AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer keine Seltenheit: „Unsere Rechtsexpertinnen und -experten sind leider des Öfteren mit solchen Fällen konfrontiert. Jahr für Jahr kämpfen sie vor Gericht für schwer erkrankte Beschäftigte, denen die PVA Rehabilitationsgeld oder eine vorzeitige Pension verweigert.“ Auch im Fall der Fachsozialbetreuerin konnten die Experten/-innen der Arbeiterkammer Perg schließlich helfen.
Mehrere Bandscheibenvorfälle und Arthrose
Auf ihrem rechten Ohr ist die 54-Jährige vollständig taub und auch links ist sie von massiver Schwerhörigkeit betroffen. Seit 2019 trägt sie deshalb auch ein Cochlea-Implantat. Als wäre es nicht schon genug, dass die Frau beinahe nichts mehr hören kann, leidet sie zudem unter beträchtlichen Einschränkungen ihres Bewegungsapparates. Ein chronisches Zervikalsyndrom, das dauerhafte Verspannungsschmerzen im Nackenbereich verursacht, eine beidseitige Hüftgelenksarthrose und mehrere Bandscheibenvorfälle sind nur einige Punkte der langen Liste an körperlichen Beschwerden, mit denen die Pergerin zu kämpfen hat.
Weil sie sich aufgrund ihrer Erkrankungen nicht mehr im Stande fühlte, ihrer Arbeit nachzugehen, stellte sie bei der PVA einen Antrag auf Berufsunfähigkeitspension. Doch schon kurze Zeit später antwortete die Pensionsversicherungsanstalt, dass aus ihrer Sicht keine Berufsunfähigkeit vorliege – weder vorübergehend, noch dauerhaft.
Rehageld gesichert
Daraufhin wandte sich die Frau an die Arbeiterkammer in Perg. Schon beim ersten persönlichen Kontakt vor Ort wurde eine der größten Herausforderungen im alltäglichen Leben der Betroffenen offensichtlich. Um das Gespräch mit der Rechtsexpertin vollständig zu verstehen musste sie von den Lippen lesen – besonders problematisch war dies in Zeiten, in der die Corona-Pandemie das Tragen von Masken im Innenbereich erforderte. „Angesichts der Einschränkungen, mit denen die Frau leben muss, war es für mich von Beginn an unverständlich, dass die PVA ihr Ansuchen abgelehnt hatte“, sagt Rechtsexpertin Mag.a Claudia Frank-Luger, die sich um den Fall der 54-Jährigen gekümmert hat. Aus diesem Grund ging die Arbeiterkammer Perg schließlich auch gegen den Bescheid der PVA vor. Mit Erfolg: Mittels gerichtlicher Klage konnte die AK im Namen der Betroffenen einen Anspruch auf Rehageld erwirken.
AK hilft gerne
Rechtsexpertin Mag.a Claudia Frank-Luger hatte nach dem erfolgreichen Abschluss des Falles Grund zur Freude: „Kurz nachdem wir der Frau helfen konnten und der Fall abgeschlossen war, erreichte mich ein besonderes Schreiben, in dem sich die Betroffene persönlich für unseren Einsatz bedankte. Das zeigt, wie sinnvoll unsere tägliche Arbeit ist, die auch von unseren Mitgliedern geschätzt wird.“
Wie wichtig der Einsatz der Arbeiterkammer ist, betont auch AK-Präsident Kalliauer: „Es ist gut, dass sich die Menschen in Fällen wie diesem an die Arbeiterkammer wenden. Unsere Expertinnen und Experten leisten ganze Arbeit, um den Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen.“
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Die Arbeiterkammer Perg setzt sich für das Recht der Beschäftigten im Bezirk ein. Im Bild: AK-Bezirksstelle PergKontakt
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