Pension wegen Krankheit
Alle Infos zur Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension: Welche Voraussetzungen gelten, und wann Tätigkeitsschutz oder Härtefallregelung greifen.
Sollten Sie dauernd invalid bzw. berufsunfähig sein, dann besteht für Sie bei gesundheitlicher Beeinträchtigung die Möglichkeit, dass Sie in die Invaliditätspension (ArbeiterInnen) bzw. Berufsunfähigkeitspension (Angestellte) gehen können. Sie müssen dazu einen Antrag auf Invaliditätspension (ArbeiterInnen) bei der Pensionsversicherungsanstalt stellen. Diese stellt per Bescheid fest, ob Sie die Leistung erhalten.
Wenn Sie aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung zwar nicht dauerhaft, aber im Ausmaß von mindestens 6 Monaten vorübergehend invalid bzw. berufsunfähig sind, erhalten Sie anstelle einer Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension Rehabilitationsgeld von der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) ausbezahlt.
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