Fast 14,9 Millionen Euro für Vöcklabrucker AK-Mitglieder
AK Vöcklabruck half im vergangenen Jahr rund 7.500 Mal
Aktuell sind im Bezirk Vöcklabruck 55.452 AK-Mitglieder mit Hauptwohnsitz gemeldet. Viele von ihnen nutzen die Leistungen der Arbeiterkammer. Ob rasche Hilfe bei arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten oder bei Fragen rund um Weiterbildung: Das Beratungsangebot in der AK Vöcklabruck findet großen Anklang bei den Mitgliedern.
Das zeigt auch die Statistik. Im Jahr 2024 wandten sich Rat- und Hilfesuchende 7.483-mal an die AK Vöcklabruck: in 3.992 Fällen telefonisch, in 2.916 Fällen persönlich (inklusive 72 Bildungsberatungen) und in 575 Fällen per E-Mail.
Rund 14,9 Millionen Euro für AK-Mitglieder
Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss dann bei den Arbeitgebern intervenieren. Außergerichtlich hat die AK Vöcklabruck im vergangenen Jahr 994.443 Euro an vorenthaltenem Entgelt hereingebracht. Manche Arbeitgeber lassen es aber auf einen Streit vor Gericht ankommen. So musste die AK Vöcklabruck ihre Mitglieder 46 Mal vor Gericht vertreten und erkämpfte dort 357.311 Euro. Insgesamt ergibt dies in Arbeitsrechtsangelegenheiten einen Betrag von 1.351.754 Euro.
Von den insgesamt 282 Arbeitsrechtsfällen stammen 74 Prozent aus Betrieben ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer:innen und die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts ist.
Hauptsächliche Gründe waren Endabrechnungsdifferenzen (98), offenes Entgelt bei laufenden Dienstverhältnissen (53) und fristwidrige Kündigungen (38). Zusätzlich wurden im Arbeitsrecht 2024 für Arbeitnehmer:innen aus insolventen Betrieben im Bezirk Vöcklabruck 8.350.010 Euro durchgesetzt.
In 250 Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Vöcklabruck im vergangenen Jahr 5.188.991 Euro. Dabei ging es überwiegend um die Themen Pension und Pflegegeld.
In Summe hat die AK Vöcklabruck im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 14.890.755 Euro erreicht. Das zeigt, wie wichtig eine regionale Anlaufstelle ist. Damit alle Mitglieder möglichst einfach zu ihrem Recht kommen, setzt die AK ganz bewusst bei ihren Serviceleistungen auf Wohnortnähe und bietet ihnen so die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen.
AK kämpft um jeden Euro
In ihrem Engagement für ihre Mitglieder macht die AK keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beträge handelt. So erkämpfte die AK Vöcklabruck etwa 30 Euro für den Beschäftigten eines Gastrobetriebes. Den höchsten Betrag, nämlich 65.176 Euro, erhielt ein Angestellter nach erfolgreicher AK-Intervention.
Ein Fall aus dem Arbeitsrecht: Dem Wunsch nach Elternkarenz folgte die Kündigung
Ein Arbeitnehmer aus dem Bezirk Vöcklabruck hatte unmittelbar nach der Geburt seines ersten Kindes zunächst einen „Papamonat“ in Anspruch genommen. Schon damals signalisierte ihm die Geschäftsführung, dass sie damit wenig Freude habe. Dieser Eindruck verstärkte sich, als er bekanntgab, auch eine Elternkarenz in Anspruch zu nehmen. Seine Vorgesetzten warfen dem Mann vor, mit seinem Verhalten die Firma zu schädigen. Dem Vorschlag, die Karenz um 2 Wochen zu verschieben, konnte er aus persönlichen Gründen nicht nachkommen. Wenig später wurde seine Stelle „zur sofortigen Verstärkung“ neu ausgeschrieben. Der Arbeitnehmer trat schließlich eine 2-monatige Elternkarenz an. 4 Wochen nach der Rückkehr auf seinen Arbeitsplatz, mit Ablauf des Kündigungsschutzes, bot ihm der Arbeitgeber eine sofortige Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses an, die der Arbeitnehmer ablehnte. Daraufhin kündigte die Firma den Mann und zog diesem bei der Endabrechnung zudem Ausbildungskosten ab.
Die AK ging für den Betroffenen schließlich vor Gericht und erkämpfte dort die von der Firma abgezogenen Ausbildungskosten in der Höhe von 1.422,50 Euro und zudem 5.000 Euro Schadensersatz gemäß Gleichbehandlungsgesetz.
Ein Fall aus dem Sozialrecht: Fehlende Monate für Schwerarbeitspension nach AK-Klage zuerkannt
Schwerarbeitspension kann frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden, wenn mindestens 540 Versicherungsmonate (45 Jahre) erworben wurden, wobei innerhalb der letzten 240 Kalendermonate (20 Jahre) vor dem Stichtag mindestens 120 Schwerarbeitsmonate (10 Jahre) vorliegen müssen.
Einer 58-jährigen Pflegehelferin aus dem Bezirk Vöcklabruck hatte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zunächst 47 Schwerarbeitsmonate zuerkannt. Die Frau hatte aber bereits seit Mitte 2007 aufgrund von Schicht- und Wechseldienst sowie aufgrund der überwiegenden Betreuung von Pflegebedürftigen mit außergewöhnlichem Pflegeaufwand beziehungsweise Pflegestufe 5 und höher Schwerarbeit geleistet. Die PVA lehnte jedoch die Anerkennung weiterer Schwerarbeitszeiten ab. Die AK ging für die Frau vor Gericht. Dieses kam schließlich per Urteil zur Ansicht, dass insgesamt weitere 117 Monate als Schwerarbeit anzuerkennen seien. Somit kann die Betroffene mit 1.11.2026 ihre Schwerarbeitspension antreten.
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