AK Freistadt half im vergangenen Jahr mehr als 4.800-mal
Aktuell sind im Bezirk Freistadt 28.123 AK-Mitglieder mit Hauptwohnsitz gemeldet. Viele von ihnen nutzen die Leistungen der Arbeiterkammer. Ob rasche Hilfe bei arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten oder bei Fragen rund um Weiterbildung: Das Beratungsangebot in der AK Freistadt findet großen Anklang bei den Mitgliedern. Das zeigt auch die Statistik. Im Jahr 2024 wandten sich Rat- und Hilfesuchende 4.822-mal an die AK Freistadt: in 3.311 Fällen telefonisch, in 1.163 Fällen persönlich (inklusive 30 Bildungsberatungen) und in 348 Fällen per E-Mail.
Rund 1,6 Millionen Euro für AK-Mitglieder
Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss dann bei den Arbeitgebern intervenieren. Außergerichtlich hat die AK Freistadt im Jahr 2024 172.964 Euro an vorenthaltenem Entgelt hereingebracht. Manche Arbeitgeber lassen es aber auf einen Streit vor Gericht ankommen, dort erkämpfte die AK Freistadt im vergangenen Jahr für ihre Mitglieder 60.716 Euro. Insgesamt sind das 233.680 Euro.
Von den insgesamt 87 Arbeitsrechtsfällen stammt die überwiegende Mehrheit (75 Fälle) aus Betrieben ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer:innen und die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts ist.
Hauptsächliche Gründe waren Differenzen bei der Endabrechnung von beendeten Arbeitsverhältnissen (30), offenes Entgelt bei laufenden Dienstverhältnissen (12) sowie unbegründete Entlassungen (10).
In 77 Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Freistadt im vergangenen Jahr 1.212.261 Euro. Dabei ging es überwiegend um die Themen Pension und Pflegegeld. Zusätzlich wurden 2024 für Arbeitnehmer:innen aus insolventen Betrieben im Bezirk Freistadt 225.441 Euro durchgesetzt.
Regionale Anlaufstelle
In Summe hat die AK Freistadt im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 1.671.382 Euro erreicht. Das zeigt, wie wichtig eine regionale Anlaufstelle ist. Damit alle Mitglieder möglichst einfach zu ihrem Recht kommen, setzt die AK ganz bewusst bei ihren Serviceleistungen auf Wohnortnähe. Sie bietet ihnen die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen.
AK kämpft um jeden Euro
In ihrem Engagement für ihre Mitglieder macht die AK keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beträge handelt. So erkämpfte die AK Freistadt nach einer Intervention etwa einen Betrag von 59 Euro für eine Frau, die bei einer Drogeriekette angestellt ist. Den höchsten Betrag, nämlich 28.934 Euro, erhielt ein Angestellter mittels einer außergerichtlichen Intervention.
Endabrechnung stimmte nicht
Ein Mann aus dem Bezirk Freistadt war einige Jahre als Servicetechniker bei einer Firma beschäftigt. Als der Chef sein Entgelt um 188 Euro monatlich kürzen wollte, wehrte sich der Arbeitnehmer vehement dagegen. Auf Drängen des Arbeitgebers stimmte der 30-Jährige 2 Monate später einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu.
Als sich der Mann daraufhin bei der AK Freistadt beraten ließ, stellte sich heraus, dass sein Chef die ihm zustehenden Ansprüche bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem gekürzten Entgelt ausbezahlt hat. Erst nach einer Intervention der AK Freistadt erklärte sich der Arbeitgeber bereit, alle Ansprüche ordnungsgemäß abzurechnen und zahlte dem Servicetechniker den Differenzbetrag nach. In Summe machte das 536 Euro aus.
31-Jährige sitzt überwiegend im Rollstuhl
Eine Frau, die überwiegend auf den Gebrauch eines Rollstuhles angewiesen ist, bezog Pflegegeld der Stufe 4. Als die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) den Pflegebedarf der 31-jährigen Mühlviertlerin überprüfte, wurde die Pflegestufe von 4 auf 2 heruntergesetzt.
Nachdem sich die Frau in der AK Freistadt beraten ließ, klagte diese gegen den negativen Bescheid. Mit Erfolg! Die Pflegestufe 4 wurde der 31-Jährigen weitergewährt, was monatlich 473,10 Euro mehr bedeutet (Unterschied von Stufe 2 zu 4). Die Begründung? Sie muss überwiegend einen Rollstuhl verwenden, auch innerhalb der eigenen Wohnung.
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