AK Wels half im vergangenen Jahr rund 11.700 Mal
Aktuell sind in den Bezirken Wels und Wels-Land 63.602 AK-Mitglieder mit Hauptwohnsitz gemeldet. Viele von ihnen nutzen die Leistungen der Arbeiterkammer. Ob rasche Hilfe bei arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten oder bei Fragen rund um Weiterbildung: Das Beratungsangebot in der AK Wels findet großen Anklang bei den Mitgliedern. Das zeigt auch die Statistik. Im Jahr 2024 wandten sich Rat- und Hilfesuchende 11.696-mal an die AK Wels: in 7.609 Fällen telefonisch, in 3.239 Fällen persönlich (inklusive 83 Bildungsberatungen) und in 848 Fällen per E-Mail.
Rund 12 Millionen Euro für AK-Mitglieder
Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss dann bei den Arbeitgebern intervenieren. Außergerichtlich hat die AK Wels im Jahr 2024 456.943 Euro an vorenthaltenem Entgelt hereingebracht. Manche Arbeitgeber lassen es aber auf einen Streit vor Gericht ankommen. 87 Mal musste die AK Wels im vergangenen Jahr ihre Mitglieder vor Gericht vertreten und erkämpfte dort 223.857 Euro. Insgesamt sind das 680.800 Euro.
Besser mit Betriebsrat
Von den insgesamt 311 Arbeitsrechtsfällen stammen 79,42 Prozent aus Betrieben ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer:innen und die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts ist.
Hauptsächliche Gründe waren vorenthaltenes Entgelt (121), Differenzen bei der Endabrechnung von beendeten Arbeitsverhältnissen (42) sowie offenes Entgelt bei laufenden Dienstverhältnissen (40).
Pension und Pflegegeld
In 383 Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Wels im vergangenen Jahr 6.884.667 Euro. Dabei ging es überwiegend um die Themen Pension und Pflegegeld. Zusätzlich wurden 2024 in den Bezirken Wels-Stadt und Wels-Land für Arbeitnehmer:innen aus insolventen Betrieben im Bezirk 4.304.729 Euro durchgesetzt.
AK Wels wird neu gebaut
In Summe hat die AK Wels im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 11.870.197 Euro erreicht. Das zeigt, wie wichtig eine regionale Anlaufstelle ist. Damit alle Mitglieder möglichst einfach zu ihrem Recht kommen, setzt die AK ganz bewusst bei ihren Serviceleistungen auf Wohnortnähe. Sie bietet ihnen die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen. Das Bekenntnis zur Regionalität zeigt auch die Entscheidung, die AK Bezirksstelle Wels am Standort „Saunakreuzung“ neu zu errichten.
AK kämpft um jeden Euro
In ihrem Engagement für ihre Mitglieder macht die AK keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beträge handelt. So erkämpfte die AK Wels etwa einen Betrag von 13,26 Euro für eine Frau, der die Firma die Bezahlung einer Mehrstunde vorenthalten hatte. Den höchsten Betrag, nämlich 22.412 Euro, erhielt ein Angestellter mittels gerichtlichen Vergleichs.
Ein Fall aus dem Arbeitsrecht: Endabrechnung übermittelt, aber Betrag nie ausbezahlt
Nach drei Jahren im Unternehmen kündigte ein im Verkauf tätiger Arbeitnehmer. Es hatte sich Einiges an Urlaub angesammelt, sodass die Ansprüche insgesamt nahezu 15.000 Euro betrugen. Als das Geld 14 Tage nach der Beendigung des Dienstverhältnisses noch immer nicht am Konto des Betroffenen eingetroffen war, wandte sich der Mann an die AK Wels. Ein wichtiger Schritt,
um entsprechende Fristen nicht zu versäumen. Mit Hilfe der AK Wels erhielt der Mann schlussendlich 14.917 Euro.
Ein Fall aus dem Sozialrecht: Rehabilitationsgeld nach einem Jahr „Wartezeit“ erhalten
Dass Arbeitnehmer:innen oft viel Geduld brauchen, um zu ihrem Recht zu kommen, zeigt der Fall eines Beschäftigten aus dem Bezirk Wels. Der an Burnout und einer Immun- und Hauterkrankung leidende Arbeitnehmer hatte im Dezember 2023 einen Antrag auf Invaliditätspension gestellt, den die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) im März 2024 ebenso ablehnte wie das beantragte Rehabilitationsgeld. Der Betroffene wandte sich daraufhin an die AK,
die schließlich Klage einreichte. Es folgte ein Gutachten, das die Einschätzung der AK bestätigte. Erst ein Jahr nachdem der Mann den negativen Bescheid erhalten hatte, wurde der Fall vor Gericht im November 2024 positiv verglichen. Er erhielt rückwirkend ab 1. Dezember 2023 das ihm zustehende Rehabilitationsgeld.
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