AK Rohrbach half im vergangenen Jahr mehr als 4.000-mal
Aktuell sind im Bezirk Rohrbach 23.065 AK-Mitglieder mit Hauptwohnsitz gemeldet. Viele von ihnen nutzen die Leistungen der Arbeiterkammer. Ob rasche Hilfe bei arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten oder bei Fragen rund um Weiterbildung: Das Beratungsangebot in der AK Rohrbach findet großen Anklang bei den Mitgliedern. Das zeigt auch die Statistik. Im Jahr 2024 wandten sich Rat- und Hilfesuchende 4.099-mal an die AK Rohrbach: in 2.730 Fällen telefonisch, in 1.106 Fällen persönlich (inklusive 40 Bildungsberatungen) und in 263 Fällen per E-Mail.
Rund 2,1 Millionen Euro für AK-Mitglieder
Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss dann bei den Arbeitgebern intervenieren. Außergerichtlich hat die AK Rohrbach im Jahr 2024 85.146 Euro an vorenthaltenem Entgelt hereingebracht. Manche Arbeitgeber lassen es aber auf einen Streit vor Gericht ankommen, dort erkämpfte die AK Rohrbach im vergangenen Jahr für ihre Mitglieder 12.748 Euro. Insgesamt sind das 97.894 Euro.
Von den insgesamt 73 Arbeitsrechtsfällen stammen 84,9 Prozent aus Betrieben ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer:innen und die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts ist.
Hauptsächliche Gründe waren Differenzen bei der Endabrechnung von beendeten Arbeitsverhältnissen (26), offenes Entgelt bei laufenden Dienstverhältnissen (16) sowie vorenthaltenes Entgelt (9).
In 90 Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Rohrbach im vergangenen Jahr 1.398.833 Euro. Dabei ging es überwiegend um die Themen Pension und Pflegegeld. Zusätzlich wurden 2024 im Bezirk Rohrbach für Arbeitnehmer:innen aus insolventen Betrieben im Bezirk 626.469 Euro durchgesetzt.
In Summe hat die AK Rohrbach im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 2.123.196 Euro erreicht. Das zeigt, wie wichtig eine regionale Anlaufstelle ist. Damit alle Mitglieder möglichst einfach zu ihrem Recht kommen, setzt die AK ganz bewusst bei ihren Serviceleistungen auf Wohnortnähe. Sie bietet ihnen die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen.
AK kämpft um jeden Euro
In ihrem Engagement für ihre Mitglieder macht die AK keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beträge handelt. So erkämpfte die AK Rohrbach etwa einen Betrag von 56 Euro für eine Frau, die ein kleineres Problem mit ihrem Arbeitgeber hatte. Den höchsten Betrag, nämlich 10.500 Euro, erhielt ein Angestellter mittels eines außergerichtlichen Vergleichs.
Ein Fall aus dem Arbeitsrecht
Ein 51-jähriger Mühlviertler war bei einer Firma als Außendienstmitarbeiter für den Vertrieb von Fassadenreinigungen zuständig. Für diese Tätigkeit vereinbarte er mit seinem Chef neben einem Fixum auch Provisionen. Im Laufe der Zeit stellte er fest, dass er für seine Dienstreisen keine Vergütung erhielt und auch die Provisionen nicht ausbezahlt wurden. Das Laden für das vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Elektroauto musste der Mann ebenfalls aus der eigenen Tasche finanzieren. Da auch nach Beendigung seines befristeten Dienstverhältnisses keine Zahlungen erfolgten, wandte sich der 51-Jährige an die AK Rohrbach. Trotz Intervention beim Arbeitgeber konnte außergerichtlich keine Einigung erzielt werden. Daher wurde eine Klage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht. Das Gericht gab der Klage vollumfänglich statt, so dass der Außendienstmitarbeiter schließlich zu seiner Forderung in Höhe von rund 1.600 Euro kam. Geld, das er ohne Unterstützung der AK wohl nie bekommen hätte!
Ein Fall aus dem Sozialrecht
Eine Pensionistin aus dem Bezirk Rohrbach musste nach 2 Schlaganfällen von ihren Angehörigen gepflegt werden. Ihr gesundheitliches Gebrechen setzte der Frau auch psychisch stark zu. Als sie bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) einen Antrag auf Pflegegeld stellte, wurde dieser abgelehnt. Daraufhin wandten sich ihre pflegenden Angehörigen an die AK Rohrbach. Bei der Beratung stellte sich schnell heraus, dass der negative Bescheid nicht zu akzeptieren ist und dagegen geklagt werden muss.
Das zuständige Arbeits- und Sozialgericht Linz folgte der Argumentation der AK Rohrbach und erkannte der Pensionistin sogar Pflegestufe 3 zu, da aufgrund der schwierigen psychischen Verfassung der Frau ein Erschwerniszuschlag miteinbezogen werden muss.
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