AK Grieskirchen half im vergangenen Jahr rund 4.400 Mal
Aktuell sind im Bezirk Grieskirchen 28.310 AK-Mitglieder mit Hauptwohnsitz gemeldet. Viele von ihnen nutzen die Leistungen der Arbeiterkammer. Ob rasche Hilfe bei arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten oder bei Fragen rund um Weiterbildung: Das Beratungsangebot in der AK Grieskirchen findet großen Anklang bei den Mitgliedern.
Das zeigt auch die Statistik. Im Jahr 2024 wandten sich Rat- und Hilfesuchende 4.385-mal an die AK Grieskirchen: in 2.808 Fällen telefonisch, in 1.311 Fällen persönlich (inklusive 65 Bildungsberatungen) und in 266 Fällen per E-Mail.
Mehr als 4 Millionen Euro für AK-Mitglieder
Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss dann bei den Arbeitgebern intervenieren. Außergerichtlich hat die AK Grieskirchen im vergangenen Jahr 501.689 Euro an vorenthaltenem Entgelt hereingebracht. Manche Arbeitgeber lassen es aber auf einen Streit vor Gericht ankommen. So musste die AK Grieskirchen ihre Mitglieder 21 Mal vor Gericht vertreten und erkämpfte dort 55.868 Euro. Insgesamt ergibt dies in Arbeitsrechtsangelegenheiten einen Betrag von 557.557 Euro.
Viele Fälle in Firmen ohne Betriebsrat
Von den insgesamt 118 Arbeitsrechtsfällen stammen 88,13 Prozent aus Betrieben ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer:innen und die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts ist.
Hauptsächliche Gründe waren Differenzen bei der Endabrechnung von beendeten Arbeitsverhältnissen (44) und offenes Entgelt bei laufenden Dienstverhältnissen (25).
Pension und Pflegegeld als Schwerpunkte
In 68 Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Grieskirchen im vergangenen Jahr 2.631.468 Euro. Dabei ging es überwiegend um die Themen Pension und Pflegegeld. Zusätzlich wurden 2024 im Bezirk Grieskirchen für Arbeitnehmer:innen aus insolventen Betrieben 651.700 Euro durchgesetzt.
Beratung vor Ort zahlt sich aus
In Summe hat die AK Grieskirchen im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 3.840.725 Euro erreicht.
Das zeigt, wie wichtig eine regionale Anlaufstelle ist. Damit alle Mitglieder möglichst einfach zu ihrem Recht kommen, setzt die AK ganz bewusst bei ihren Serviceleistungen auf Wohnortnähe. Sie bietet ihnen die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen.
AK kämpft um jeden Euro
In ihrem Engagement für ihre Mitglieder macht die AK keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beträge handelt. So erkämpfte die AK Grieskirchen etwa einen Betrag von jeweils 80 Euro für 3 Beschäftigte eines Gastrobetriebes. Den höchsten Betrag, nämlich 84.600 Euro, erhielt ein Angestellter nach Intervention der AK.
Dienstverhältnis falsch beendet
Ein 58-jähriger Mann aus dem Bezirk Grieskirchen war nur eineinhalb Monate bei einer Baufirma beschäftigt, als ihn diese mit der Behauptung, er sei unberechtigt vorzeitig aus dem Dienstverhältnis ausgetreten, wieder abmeldete. Der Mann hätte somit keinen Anspruch auf eine Kündigungsfrist und die Weihnachtsremuneration gehabt.
Er hatte das Dienstverhältnis allerdings nicht selbst beendet und wandte sich um Hilfe an die AK, die daraufhin beim Arbeitgeber dessen Ansprüche einforderte. Der Arbeitgeber zeigte sich allerdings uneinsichtig, die AK musste daher für sein Mitglied den Gang zum Gericht antreten.
Auch das Gericht stellte fest, dass es keinen Austritt seitens des Dienstnehmers gegeben hatte. So musste die Firma eine Kündigungsentschädigung und die Weihnachtsremuneration in der Höhe von insgesamt 1.066 Euro nachzahlen.
Reinigungskraft Schwerarbeitszeiten zuerkannt
20 Jahre lang arbeitete eine Frau aus dem Bezirk Grieskirchen als Reinigungskraft. Obwohl ihre Tätigkeit in der Berufsliste für Schwerarbeit aufschien, lehnte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ihren Antrag auf Anrechnung der Schwerarbeitszeiten ab. Nachdem sich die Frau um Hilfe an die AK gewandt hatte, brachte diese Klage ein. Im Laufe des Verfahrens wurde ein arbeitspsychologisches Gutachten eingeholt, aufgrund dessen das Gericht der Betroffenen schließlich Schwerarbeit zuerkannte.
Die Zuerkennung bedeutet für die Frau, dass sie nunmehr früher in Pension gehen kann und auch weniger Abschläge zahlen muss als im Falle anderer vorzeitiger Pensionen. Die Abschläge betragen somit nur 1,8 Prozent pro Jahr, bei einer Korridorpension wären es zum Beispiel 5,1 Prozent pro Jahr gewesen. Sie erhält somit auch eine wesentlich höhere Pension.
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