AK Braunau half im vergangenen Jahr fast 5.800 Mal
Aktuell sind im Bezirk Braunau 38.937 AK-Mitglieder mit Hauptwohnsitz gemeldet. Viele von ihnen nutzen die Leistungen der Arbeiterkammer. Ob rasche Hilfe bei arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten oder bei Fragen rund um Weiterbildung: Das Beratungsangebot in der AK Braunau findet großen Anklang bei den Mitgliedern. Das zeigt auch die Statistik. Im Jahr 2024 wandten sich Rat- und Hilfesuchende 5.792 Mal an die AK Braunau: in 3.571 Fällen telefonisch, in 1.822 Fällen persönlich (inklusive 78 Bildungsberatungen) und in 399 Fällen schriftlich.
Mehr als 9,6 Millionen Euro für Mitglieder im Bezirk Braunau erkämpft
Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss dann bei den Arbeitgebern intervenieren. Außergerichtlich hat die AK Braunau 639.558 Euro an vorenthaltenem Entgelt hereingebracht. Manche Arbeitgeber lassen es aber auf einen Streit vor Gericht ankommen. 69 Mal musste die AK Braunau im vergangenen Jahr ihre Mitglieder vor Gericht vertreten und erkämpfte dort 292.437 Euro. Insgesamt sind das 931.995 Euro.
Besser mit Betriebsrat
Von den insgesamt 186 Arbeitsrechtsfällen stammen 77 Prozent aus Betrieben ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer:innen und die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts ist.
Hauptsächliche Gründe waren vorenthaltenes Entgelt (79), Kündigungen oder Entlassungen (37) sowie Differenzen bei der Endabrechnung von beendeten Arbeitsverhältnissen (35).
KTM, Pension und Pflegegeld
Zusätzlich wurden 2024 für 3.703 Arbeitnehmer:innen aus 22 insolventen Betrieben im Bezirk 2.454.470 Euro durchgesetzt. Bei der Anzahl der betroffenen Beschäftigten und Betriebe ist die KTM-Pleite schon eingerechnet, beim Erfolgsbetrag noch nicht, weil die Beschäftigten erst im Jänner 2025 ihr Geld erhalten haben.
In 214 Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Braunau im vergangenen Jahr 6.276.486 Euro. Dabei ging es überwiegend um die Themen Pension und Pflegegeld.
Top-Service in Wohnortnähe
In Summe hat die AK Braunau im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 9.662.951 Euro erreicht. Das zeigt, wie wichtig eine regionale Anlaufstelle ist. Damit alle Mitglieder möglichst einfach zu ihrem Recht kommen, setzt die AK ganz bewusst bei ihren Serviceleistungen auf Wohnortnähe. Sie bietet ihnen die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen.
AK kämpft um jeden Euro
In ihrem Engagement für ihre Mitglieder macht die AK keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beträge handelt. So erkämpfte die AK Braunau für eine Beschäftigte einen Betrag von 136 Euro für offene Urlaubsansprüche. Den höchsten Betrag, nämlich 142.439 Euro, erhielt eine leitende Angestellte, die Abfertigung, Bilanzgeld, Urlaubsersatzleistung und die Entgeltfortzahlung für einen Krankenstand nachgezahlt bekam.
Ein Fall aus dem Arbeitsrecht
Etwas mehr als 2 Monate war ein Maler bei einem Betrieb im Bezirk Braunau beschäftigt. Während eines Krankenstandes wurde er gekündigt. Da das Mitglied keine Lohnabrechnungen erhalten hatte, intervenierte die AK beim Unternehmen und forderte neben der Entgeltfortzahlung auch die Lohnabrechnungen ein, um weitere offene Ansprüche berechnen zu können. Daraufhin hat der Arbeitgeber die Lohnzettel übermittelt und die Entgeltfortzahlung beglichen.
Bei der Prüfung der Lohnabrechnungen stellte die AK fest, dass Taggelder sowie Mehr- und Überstunden unbezahlt geblieben waren. Diese wurden auch trotz nochmaliger Intervention nicht bezahlt. Daher reichte die AK Klage beim Arbeits- und Sozialgericht ein. Erst jetzt lenkte der frühere Arbeitgeber ein und überwies ihm den Restbetrag. In Summe bekam der Maler rund 8.200 Euro nachbezahlt.
Ein Fall aus dem Sozialrecht
Ein Arbeitnehmer aus dem Bezirk Braunau war fast 40 Jahre als Bautischler beschäftigt. Seine schwere Arbeit bestand darin, Stiegen und Treppen herzustellen und in Häusern aufzubauen. Anfang letzten Jahres stellte er bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) einen Antrag auf Feststellung der Schwerarbeitszeiten. Für die Jahre von 2005 bis 2020 wurde von der PVA kein einziger Schwerarbeitsmonat anerkannt, obwohl der Beruf Bautischler auf der Liste jener Berufe steht, bei denen von einem Kalorienverbrauch von mehr als 2.000 kcal bei einer achtstündigen Arbeitszeit ausgegangen wird und somit Schwerarbeit vorliegt.
Die AK Braunau klagte gegen die Ablehnung der Schwerarbeitszeiten und bekam Recht: Die PVA anerkannte weitere 178 Schwerarbeitsmonate und das AK-Mitglied kann mit 60 Jahren in Schwerarbeitspension gehen.
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