27.02.2025

AK Perg half im ver­gangenen Jahr mehr als 5.700-mal

Aktuell sind im Bezirk Perg 28.653 AK-Mitglieder mit Hauptwohnsitz gemeldet. Viele von ihnen nutzen die Leistungen der Arbeiterkammer. Ob rasche Hilfe bei arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten oder bei Fragen rund um Weiterbildung: Das Beratungsangebot in der AK Perg findet großen Anklang bei den Mitgliedern. Das zeigt auch die Statistik.

Im Jahr 2024 wandten sich Rat- und Hilfesuchende 5.770-mal an die AK Perg: in 3.568 Fällen telefonisch, in 1.833 Fällen persönlich (inklusive 26 Bildungsberatungen) und in 369 Fällen per E-Mail.

Mehr als 3,2 Millionen Euro für AK-Mit­glieder

Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss dann bei den Arbeitgebern intervenieren. Außergerichtlich hat die AK Perg im Jahr 2024 234.286 Euro an vorenthaltenem Entgelt hereingebracht. Manche Arbeitgeber lassen es aber auf einen Streit vor Gericht ankommen, dort erkämpfte die AK Perg im vergangenen Jahr für ihre Mitglieder 65.404 Euro. Insgesamt sind das 299.690 Euro. 

Von den insgesamt 155 Arbeitsrechtsfällen stammt mit 107 Fällen und somit 69,03 Prozent die überwiegende Mehrheit aus Betrieben ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer:innen und die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts ist.

Differenzen bei End­ab­rechnung

Hauptsächliche Gründe waren Differenzen bei der Endabrechnung von beendeten Arbeitsverhältnissen (72), offenes Entgelt bei laufenden Dienstverhältnissen (17) sowie unbegründete Entlassungen (16). 

In 72 Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Perg im vergangenen Jahr 1.591.426 Euro. Dabei ging es überwiegend um die Themen Pension und Pflegegeld. Zusätzlich wurden 2024 für Arbeitnehmer:innen aus insolventen Betrieben im Bezirk Perg 1.389.718 Euro durchgesetzt. 

In Summe hat die AK Perg im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 3.280.834 Euro erreicht. Das zeigt, wie wichtig eine regionale Anlaufstelle ist. Damit alle Mitglieder möglichst einfach zu ihrem Recht kommen, setzt die AK ganz bewusst bei ihren Serviceleistungen auf Wohnortnähe. Sie bietet ihnen die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen.

AK kämpft um jeden Euro

In ihrem Engagement für ihre Mitglieder macht die AK keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beträge handelt. So erkämpfte die AK Perg etwa einen Betrag von 64 Euro für eine Frau, die ein kleineres Problem mit ihrer Firma hatte. Den höchsten Betrag, nämlich 14.087 Euro, erhielt ein Mann, der bei einer Baufirma beschäftigt war.

28-Jährige im Kranken­stand ent­lassen

Eine 28-Jährige musste zunächst eine Pflegefreistellung für ihr erkranktes Kind in Anspruch nehmen. Kurz darauf wurde sie selbst krank. Die Frau ging sofort zum Arzt, der sie krankschrieb. Die Krankmeldung wurde dem Arbeitgeber noch am selben Tag elektronisch übermittelt. Nachdem die 28-Jährige einige Tage im Krankenstand war, wurde sie von ihrem Chef entlassen. Mit der Begründung, dass sie während ihres Krankenstandes ihr Kind betreut hätte und selbst gar nicht krank wäre. Nachdem sich die Frau in der AK Perg beraten hat lassen, intervenierte diese beim Arbeitgeber. Weil der Chef der 28-Jährigen jedoch nicht einlenkte, wurde eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht eingebracht. Das zahlte sich letztendlich aus! Denn bei Gericht wurde die Entlassung in eine einvernehmliche Auflösung geändert, dazu bekam die Frau Beendigungsansprüche in der Höhe von 2.000 Euro ausbezahlt. Geld, das sie ohne Unterstützung der AK wohl nie bekommen hätte. 

Behinderten­betreuerin leidet an Long Covid 

Eine Behindertenbetreuerin erkrankte im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit an Corona. Mit schwerwiegenden Folgen. Denn die Frau leidet an Long Covid und ist nach wie vor nicht voll einsatzfähig. Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) erkannte das als Berufskrankheit an und stellte gleichzeitig eine Minderung der Erwerbstätigkeit von 20 Prozent fest. 

Damit war klar, dass der Job der Behindertenbetreuerin in diesem Fall auch als Schwerarbeit anerkannt werden muss. Denn die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass Tätigkeiten als Schwerarbeitszeiten gelten, wenn dadurch eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 10 Prozent verursacht wurde. Was auf die Frau zutrifft.

Dennoch lehnte es die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ab, die Tätigkeit der Frau als Schwerarbeit anzuerkennen. Daraufhin wandte sie sich an die AK Perg, die eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht einbrachte. Mit Erfolg. Die PVA musste schließlich die Schwerarbeit anerkennen – ab dem Zeitpunkt, an dem eine Minderung der Erwerbstätigkeit festgestellt worden war.

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Dr. Kurt Punzenberger (AK-Bezirksstellenleiter Perg) und Andreas Stangl (AK-Präsident)
Dr. Kurt Punzenberger (AK-Bezirksstellenleiter Perg) und Andreas Stangl (AK-Präsident) © Wolfgang Spitzbart, AK OÖ


Bei vielen Arbeits­rechts­problemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss dann bei den Arbeit­gebern intervenieren. Manche Arbeit­geber lassen es sogar auf einen Streit vor Gericht an­kommen. 

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