AK Steyr half im vergangenen Jahr mehr als 5.900-mal
Aktuell sind in den Bezirken Steyr-Stadt und Steyr-Land 39.868 AK-Mitglieder mit Hauptwohnsitz gemeldet. Viele von ihnen nutzen die Leistungen der Arbeiterkammer. Ob rasche Hilfe bei arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten oder bei Fragen rund um Weiterbildung: Das Beratungsangebot in der AK Steyr findet großen Anklang bei den Mitgliedern.
Das zeigt auch die Statistik. Im Jahr 2024 wandten sich Rat- und Hilfesuchende 5.947-mal an die AK Steyr: in 3.487 Fällen telefonisch, in 2.013 Fällen persönlich (inklusive 67 Bildungsberatungen) und in 447 Fällen per E-Mail.
Mehr als 7,7 Millionen Euro für AK-Mitglieder
Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss dann bei den Arbeitgebern intervenieren. Außergerichtlich hat die AK Steyr im Jahr 2024 401.357 Euro an vorenthaltenem Entgelt hereingebracht. Manche Arbeitgeber lassen es aber auf einen Streit vor Gericht ankommen, dort erkämpfte die AK Steyr im vergangenen Jahr für ihre Mitglieder 212.866 Euro. Insgesamt sind das 614.223 Euro.
Von den insgesamt 230 Arbeitsrechtsfällen stammt die überwiegende Mehrheit (164 Fälle) aus Betrieben ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer:innen und die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts ist.
Serviceleistungen in Wohnortnähe
Hauptsächliche Gründe waren vorenthaltenes Entgelt (80), Differenzen bei der Endabrechnung von beendeten Arbeitsverhältnissen (51) sowie offenes Entgelt bei laufenden Dienstverhältnissen (29). Zusätzlich wurden im Arbeitsrecht 2024 für Arbeitnehmer:innen aus insolventen Betrieben in den Bezirken Steyr-Stadt und Steyr-Land 1.197.025 Euro durchgesetzt.
In 251 Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Steyr im vergangenen Jahr 5.931.129 Euro. Dabei ging es überwiegend um die Themen Pension und Pflegegeld.
In Summe hat die AK Steyr im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 7.742.377 Euro erreicht. Das zeigt, wie wichtig eine regionale Anlaufstelle ist. Damit alle Mitglieder möglichst einfach zu ihrem Recht kommen, setzt die AK ganz bewusst bei ihren Serviceleistungen auf Wohnortnähe. Sie bietet ihnen die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen.
AK kämpft um jeden Euro
In ihrem Engagement für ihre Mitglieder macht die AK keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beträge handelt. So erkämpfte die AK Steyr etwa einen Betrag von 35 Euro für einen Mann, der ein kleineres Problem mit seinem Arbeitgeber hatte. Den höchsten Betrag, nämlich 93.073 Euro, erhielt ein Angestellter nach einer Intervention der AK Steyr.
Ein Fall aus dem Arbeitsrecht: 2.700 Euro Lohnabzug für LKW-Fahrer – AK Steyr half
Ein 33-Jähriger war bei einer Firma als LKW-Fahrer beschäftigt. Als er nach Dienstende aus seiner Fahrerkabine ausstieg, rutschte er so unglücklich aus, dass er sich am Fuß verletzte. Der Steyrer wurde nach dem Arztbesuch krankgeschrieben und schickte die Krankmeldung ordnungsgemäß an seinen Chef. 2 Tage später erhielt er von seinem Arbeitgeber die schriftliche Kündigung.
Weil auf der monatlichen Lohnabrechnung des LKW-Fahrers die wegen des Krankenstandes gesetzliche Entgeltfortzahlung für 2 Wochen fehlte und auf der Endabrechnung ein Lohnabzug in der Höhe von 2.700 Euro netto erfolgte, wandte er sich an die AK Steyr. Diese intervenierte schriftlich beim Unternehmen.
Die Antwort der Prokuristin, die gleichzeitig die Ehefrau des Firmeninhabers ist, ließ nicht lange auf sich warten. Sie unterstellte dem LKW-Fahrer, dass es gar keinen Arbeitsunfall gegeben hätte und der Krankenstand fingiert wäre.
Warum dem Mann so viel Lohn abgezogen wurde? Der LKW-Fahrer hatte sich während seines Arbeitsverhältnisses von der Firma ein paar Tage lang einen Bagger für private Aushubarbeiten ausgeliehen. Dafür war mit dem Chef ein Betrag von 1.000 Euro vereinbart worden. Der Abzug auf der Abrechnung war jedoch um ein Vielfaches höher. Eine schriftliche Vereinbarung hatte es nicht gegeben.
Die AK Steyr brachte für den Mann eine Klage beim Arbeitsgericht ein. Mit Erfolg. Denn das Gericht folgte zu 100 Prozent der Argumentation der Arbeiterkammer. So musste die Firma schließlich die gesetzliche Entgeltfortzahlung im Krankenstand begleichen und auch den ungerechtfertigten Lohnabzug rückgängig machen.
Ein Fall aus dem Sozialrecht: Zunächst Pflegegeld abgelehnt, dann Pflegestufe 3 zuerkannt
Eine 75-jährige Steyrerin, die mit einer Herzkrankheit, Diabetes, COPD und starken Schmerzen an der Wirbelsäule gesundheitlich schwer eingeschränkt ist, stellte bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) einen Antrag auf Pflegegeld. Dieser wurde abgelehnt, weil der Gutachter nur einen Pflegebedarf von 40 Stunden im Monat festgestellt hatte. Für die Pflegestufe 1 wäre jedoch ein Aufwand von monatlich 65 Stunden nötig.
Nachdem sich die Pensionistin an die AK Steyr gewandt hatte, klagte diese beim Sozialgericht gegen den negativen PVA-Bescheid. Es wurde ein neues ärztliches Gutachten in Auftrag gegeben und schließlich lenkte die PVA vor Gericht ein. Der Frau wurde die Pflegestufe 3 (Pflegebedarf von 120 Stunden im Monat) zuerkannt.
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