29.08.2024

Insolvente MF Interieur GmbH geschlossen: Geschädigte Konsument:innen können Forderungen im Konkurs anmelden

Schon seit Wochen ist die MF Interieur GmbH in Ansfelden geschlossen. Viele Konsument:innen hatten für ihre Küchen bis zu 30.000 Euro im Voraus bezahlt. Für sie ist es nun traurige Gewissheit, dass sie ihr Geld verloren haben. Sie können ihre Forderungen im Konkursverfahren anmelden. AK-Präsident Andreas Stangl fordert eine gesetzliche Regelung: „Hohe Vorauszahlungen dürfen künftig nicht mehr oder nur gegen eine Absicherung möglich sein. Bei allen Verträgen, die unter das Konsumentenschutzgesetz fallen, sollen maximal 20 Prozent des Auftragswertes an Anzahlung verlangt werden dürfen, außer sie sind durch eine Bankgarantie, eine Versicherung oder ein Treuhandkonto abgesichert.“ 

Wie funktioniert die Forderungsanmeldung? 

Über das Vermögen des Küchenstudios ist am 28.8.2024 der Konkurs eröffnet worden. Das Gericht stellte die Schließung des Unternehmens fest. Die Forderungen der geschädigten Konsument:innen können bis zum 15.10.2024 im Konkursverfahren beim Landesgericht Linz angemeldet werden. Dafür ist eine Gebühr von 25 Euro zu bezahlen. Zur Anmeldung der Forderung gibt es ein Formular auf der Website der Justiz.  

Wie geht es im Konkursverfahren weiter?  

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Mag. Christian Ebmer verschafft sich einen Überblick über die offenen Verbindlichkeiten und das vorhandene Kapital. Das Konkursgericht beschließt im Rahmen des Konkursverfahrens, mit welcher Quote die Forderungen der Gläubiger befriedigt werden. Die erste Verhandlung findet am 29.10.2024 statt. Alle Informationen über das Konkursverfahren sind in der Insolvenzdatei des Justizministeriums abrufbar. 

Wie können sich Konsument:innen vor einer Insolvenz schützen? 

  • Achten Sie bei Vertragsabschluss, dass keine zu hohen Anzahlungen oder Vorauszahlungen vereinbart werden. Zahlen Sie bestenfalls nach erbrachter Leistung, z.B. nach Lieferung der Möbel.

  • Lassen Sie sich auch von Rabatten bei Zahlung des Gesamtbetrags nicht verlocken. Das Risiko, im Insolvenzfall ohne Geld und Ware dazustehen, ist zu groß.
  • Sollte das Unternehmen dennoch darauf bestehen, verlangen Sie eine Sicherheit für ihre Anzahlung, z.B. in Form einer Bankgarantie.

Hohe Vorauszahlungen dürfen künftig nicht mehr oder nur gegen eine Absicherung möglich sein.

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