07.08.2024

AK-Konsumenten­schutz unter­stützt er­folg­reich bei Flug­problemen: 1.576 Euro für Linzer Ehepaar er­kämpft

Herr und Frau R. aus Linz waren auf der Heimreise von ihrem Traumurlaub in der Dominikanischen Republik. Weil ihnen der letzte Flug gestrichen wurde, strandete das Ehepaar am Flughafen Frankfurt. Bei einer Pauschalreise muss der Reiseveranstalter entstandene Kosten für Verpflegung und Hotel im Falle eines Flugausfalles erstatten. Dieser verwies das Paar jedoch an die Airline. Erst nachdem die AK eine Klage androhte, erhielten die Konsument:innen das vorgestreckte Geld retour.

Traum­reise in die DomRep

Ein Linzer Ehepaar buchte über ein Reisebüro bei einem Reiseveranstalter im Jänner 2024 eine Pauschalreise in die Dominikanische Republik. Beim Hinflug und im Hotel wurden alle Leistungen wie vereinbart erbracht. Bei der Rückreise kam es aber zu Problemen. Der Flug von Frankfurt nach Linz wurde annulliert und den Reisenden wurde als Alternative der Weiterflug am nächsten Tag angeboten. Mangels besserer Alternativen nahm das Ehepaar an und kam einen Tag später nach Hause.

Reise­veranstalter wollte nicht zahlen

Für die Verpflegung und die Nacht im Hotel am Flughafen hatte das Ehepaar Ausgaben von insgesamt 376 Euro. Diese Kosten forderte Herr R. vom Reiseveranstalter zurück. Dieser verwies den Konsumenten jedoch mehrmals an die Fluglinie, weshalb sich Herr R. an die Konsumentenschützer:innen der AK Oberösterreich wandte.

Ehe­paar hatte korrekt ge­handelt

Die Reiserechtsexpert:innen befanden, dass das Ehepaar alles richtig gemacht hatte. Es wurden alle Belege aufbewahrt und umgehend an den Reiseveranstalter übermittelt. Da es eine Pauschalreise war, ist der Reiseveranstalter für etwaigen Kostenersatz verantwortlich. Geschädigte Urlauber:innen dürfen nicht zwischen Reiseveranstalter und Fluglinie hin- und hergeschickt werden.

Erst Klage brachte Bewegung ins Spiel

Nachdem auch der Austausch der Expert:innen mit dem Reiseveranstalter keinen Erfolg brachte, bereiteten die Konsumentenschützer:innen eine Klage vor. Nach Ankündigung der rechtlichen Klärung erhielt das Ehepaar schlussendlich den gesamten Betrag von der Fluglinie überwiesen, obwohl diese nie direkt kontaktiert wurde. Vermutlich hat der Reiseveranstalter die Rückzahlung veranlasst.

1.200 Euro Ent­schädigung für Flug

Gegenüber der Fluglinie machten die AK-Expert:innen zusätzlich eine Entschädigungszahlung in Höhe von 1.200 Euro geltend. Da es sich um eine Flugstrecke von über 3.500 Kilometern handelt, stehen beiden Personen je 600 Euro zu.

Kooperation mit Fairplane bringt bares Geld

In Kooperation mit Fairplane setzt die AK Oberösterreich diese Entschädigungszahlungen für alle Mitglieder der AK Oberösterreich und alle Oberösterreicher:innen durch. Heuer erhielten bereits 127 Konsument:innen und ihre Begleitpersonen einen Gesamtbetrag von 104.220 Euro. Das entspricht einer durchschnittlichen Zahlung von 820 Euro. Den Betroffenen entstehen dafür keine Kosten. Diese übernimmt zur Gänze die AK Oberösterreich. Denn es ist wichtig, dass Flugpassagiere ihre Rechte kennen und auch durchsetzen. Für die Fluglinien darf es sich nicht lohnen, mit Flugverspätungen, Überbuchungen und Annullierungen zu kalkulieren.

Für die Fluglinien darf es sich nicht lohnen, mit Flugverspätungen, Überbuchungen und Annullierungen zu kalkulieren.

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