06.12.2024

kika/Leiner er­neut insolvent - Tipps für Kund:innen

Die Möbelkette kika/Leiner hat erneut Insolvenz angemeldet. Aus einer anfänglichen Sanierung ohne Eigenverwaltung wurde nun ein Konkursverfahren. Für Konsument:innen stellen sich dadurch viele Fragen. Diese Punkte sollten Kund:innen beachten:

Ich habe vor Bekannt­werden der ge­scheiterten Sanierung einen Vertrag ab­ge­schlossen, aber noch keine An­zahlung ge­leistet

Es ist davon auszugehen, dass der Masseverwalter nun vom Vertrag zurücktritt. Wenden Sie sich an den Masseverwalter. Sobald sich das Unternehmen bei der Lieferung in Verzug befindet, könnten Sie unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

Masseverwalter
Mag. Volker Leitner
Wiener Straße 3, 3100 St. Pölten
TEL:      +43 2742 8051990
FAX:      +43 2742 351435
E-MAIL: kundenanfragen@leiner.at

Ich habe einen Vertrag ab­ge­schlossen und die ver­einbarte An­zahlung schon ge­leistet

In diesem Fall können Sie die Anzahlung grundsätzlich nicht von kika/Leiner zurückverlangen. Diese Forderungen müssen nun beim LG St. Pölten als Insolvenzforderungen angemeldet werden. Wie Sie aus dem Edikt Leiner & kika Möbelhandels GmbH entnehmen können, sollen Sie dazu auch die Unterstützung der 3 Gläubigerschutzverbände Kreditschutzverband von 1870, Alpenländischer Kreditorenverband oder Österreichischer Verband Creditreform in Anspruch nehmen. Inwiefern diese kostenlos sind, entnehmen Sie bitte der jeweiligen Homepage. Die Anmeldegebühr von 25 Euro ist jedenfalls zu entrichten

Wir raten generell, Anzahlungen zu vermeiden und möglichst erst bei Lieferung zu bezahlen. Dazu fordert die AK Oberösterreich, hohe Anzahlungen per Gesetz zu verbieten beziehungsweise abzusichern, um Konsument:innen bei Firmeninsolvenzen zu schützen.

Ich habe noch einen Gut­schein

Gutscheine können ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung nicht mehr eingelöst werden (Gutscheine im Konkurs)

Eine Anmeldung der Gutscheinforderung im Insolvenzverfahren ist möglich. Bei geringen Beträgen ist jedoch zu hinterfragen, ob dies auch wirtschaftlich sinnvoll ist, da jedenfalls eine Anmeldegebühr in Höhe von 25 Euro bezahlt werden muss. Da es sich nunmehr um ein Konkursverfahrens handelt, ist eine geringe Quote zu erwarten.  

Ich habe noch keinen Vertrag ab­ge­schlossen, bin aber daran interessiert

Kaufen Sie nur lagernde Produkte, die sofort ausgefolgt werden können; leisten Sie keine neuen Anzahlungen. 

Beachten Sie auch:

Im Falle eines Konkurses des Unternehmens können jedenfalls Gewährleistungsrechte verloren gehen, wenn das Unternehmen nicht fortgeführt wird.


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Konsumentenschutz

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